Vor zehn Jahren wurde die Verbraucherinsolvenz ins Leben gerufen. Umgangssprachlich wird sie als Privatinsolvenz bezeichnet. Sie dient dazu, verschuldeten Personen einen finanziellen Neuanfang zu ermöglichen. Mehr als 600.000 Deutsche haben sie bisher genutzt. Im Jahr 2010 wird erwartet, dass diese Zahl aufgrund der Wirtschaftskrise noch einmal stark ansteigen wird.
Den Ausweg Privatinsolvenz kann jeder nutzen, der verschuldet ist. Jeder, der nicht genug Einkommen hat, um bestehenden Verbindlichkeiten zu begleichen, kann Insolvenz anmelden. Das sind aktuell ca. acht Prozent aller Haushalte in Deutschland, in absoluten Zahlen 3,3 Millionen. Der gemeinsame Schuldenberg beträgt 120 Millionen Euro. Nimmt man die Durchschnittswerte, so sind das 33.338 Euro je Haushalt.
Es gibt ein besonderes Verfahren, dass die Privatinsolvenz begleitet. Bevor ein Antrag gestellt werden kan, muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch unternommen werden. Dieser muss von einem Rechtsanwalt oder einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle bescheinigt werden.
Die Schuldnerberatungsstellen machen dies – im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt – kostenlos. Allerdings muss man unter Umstände lange Wartezeiten in Kauf nehmen, mehrere Monate.
In der außergerichtlichen Einigung wird versucht mit den Gläubigern einen Vergleich zu finden. Der Schuldnerberater fragt bei jedem Gläubiger nach, ob er bereit ist, auf einen Teil der Forderungen zu verzichten. Ist allerdings nur ein Gläubiger mit dem Vergleichsvorschlag nicht einverstanden, so ist der Einigungsversuch gescheitert. Dann wird durch die Beratungsstelle der Antrag auf Privatinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Das Gericht muss diesen Antrag dann aber noch anerkennen.
In der Verbraucherinsolvenz bekommen die Schuldner einen Treuhänder zur Seite. Er nimmt alle Einnahmen an sich und bezahlt damit die Gläubiger. Den Schuldnern bleiben natürlich die Lebenshaltungskosten. Die Schuldner sind verpflichtet, dem Treuhänder jede Veränderung ihrer Lebensumstände mitzuteilen, etwa eine Lohnerhöhung. Während der Zeit der Privatinsolvenz besteht zudem ein negativer Schufa-Eintrag.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren dauert 6 Jahre. Während dieser Zeit müssen die Schuldner ihr Wohlverhalten unter Beweis stellen. Wer arbeitslos ist, ist verpflichtet, sich einen Arbeitsplatz zu suchen. Nach den 6 Jahren besteht ein Anspruch auf Restschuldbefreiung. Das Gericht muss dies aussprechen, also, dass der Schuldner von den restlichen Schulden befreit wird.
Weist ein Gläubiger dem Schuldner ein Fehlverhalten nach, so ist das Privatinsolvenzverfahren gescheitert und die Schulden bleiben bestehen. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Schuldner an die vorgegebenen Auflagen strikt halten.
Nun gut, Peter Zwegat lebt von den Schulden anderer, die er minimieren muss
ZEHN JAHRE PRIVATINSOLVENZ
Nicht jedem ist da zu feiern zumute, deucht mir. Das ist genauso, als wenn die Radarfalle 50 wird und alle diese lieber umnieten wollen