Wer Bürgergeld – Leistungen bezieht, ist nicht glücklich. Klar, er oder sie möchte den Leistungsbezug nach dem Bürgergeld Gesetz so schnell wie möglich beenden. Der Weg hinaus führt oft über ein Arbeitsverhältnis, in dem nicht genug verdient wird, um den Lebensunterhalt komplett sicherzustellen, etwa bei einem 520-Euro-Job. Dann gibt es weiterhin ergänzend Bürgergeld.
Hinzuverdienstgrenzen
Auf der anderen Seite fällt das Bürgergeld nicht sofort weg, wenn ein Verdienst vorhanden ist. Verdienst muss nicht unbedingt ein Arbeitsverhältnis sein. Auch eine selbständige Tätigkeit kann Basis eines Zuverdienstes sein.
Hier die Regeln zum Zuverdienst beim Bürgergeld:
- Bei einem Nebeneinkommen sind die ersten 100 Euro anrechnungsfrei, werden also nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Ab einem Betrag
- von 101 € bis 520 € brutto sind monatlich 20% anrechnungsfrei,
- von 521 € bis 1.000 € brutto sind monatlich 30% anrechnungsfrei und (ab 1.7.2023)
- von 1.001 € bis 1.500 € brutto monatlich 10% anrechnungsfrei – bei Bedürftigen mit mindestens einem Kind (sonst nur bis 1.200 €).
- Darüber hinaus gehende Beträge werden voll angerechnet.
Eine Frage des Standpunktes
Bezieht man Bürgergeld, so kann man, wie aufgezeigt, in Gewissen Grenzen anrechnungsfrei hinzuverdienen. Man bleibt also im SGB II Bezug.
Die aktuellen Zuverdienstgrenzen, also die Summen, die anrechnungsfrei hinsichtlich des Bürgergeldes bleiben, sollen einen Anreiz darstellen, eine Arbeitstätigkeit aufzunehmen.
Ist man Arbeitnehmer oder selbständig erwerbstätig, so kann man ab einer gewissen Grenze zusätzlich Bürgergeld beantragen. Man wird zum Aufstocker.
Beispiel
Ein alleinstehender Bürgergeld Bezieher erhält 2023 einen Regelsatz von 502Euro. Findet er nun einen Minijob mit 350 Euro monatlich, so kann er hiervon folgende Summen behalten: die ersten 100 Euro und schließlich 20 Prozent von den restlichen 250 Euro, also 50 Euro. Insgesamt darf er 150 Euro behalten. Die restlichen 200 Euro vermindern seinen Bürgergeld Anspruch von 502Euro auf 302 Euro. Unterm Strich hat der der arbeitende Bürgergeld Bezieher monatlich 602 Euro zur Verfügung.
Anrechnung ist unabhängig von Anzahl der Arbeitsverhältnisse
Übt man mehrere Arbeitsverhältnisse aus, ist man beispielsweise in zwei Minijobs tätig, so wird das Gehalt aus diesen Jobs zusammengerechnet. Die Zuverdienstgrenzen werden also auf das Gesamtgehalt angewendet, nicht auf jedes einzelne Gehalt separat.
Bürgergeld Anspruch selbst berechnen
Mit dem Bürgergeld Rechner können Sie Iheren Bürgergelsanpruch selbst berechnen. Er berücksichtigt die Einkommensfreigrenzen automatisch: Bürgergeld berechnen.