Wie viel Bürgergeld für wen, wann und wie lange?

Das Bürgergeld hat pünktlich am 1. Januar 2023 um Null Uhr die ungeliebte Hartz IV Regelung abgelöst. Damit ist laut Bundesregierung die größte Sozialreform der letzten Jahrzehnte geltendes Recht geworden. Zuvor hatte es an dem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums Nachbesserungen gegeben, weil der Bundesrat mit der Mehrheit der CDU / CSU die Zustimmung verweigert hatte.

Wie viel Bürgergeld gibt es?

Die Frage, “ wie viel Bürgergeld gibt es „, läßt sich grundsätzlich nur individuell beantworten. Es kommt auf die Anzahl der Mitglieder des Haushalts an, insbesondere, ob Ehepartner, Partner und / oder Kinder vorhanden sind. Außerdem spielt die Größe der Wohnung und Höhe der Miete ein Rolle. Für die Frage, wie viel Bürgergeld gezahlt wird, spielen auch die Heizkosten eine Rolle.

Denn die individuelle Höhe des Bürgergeldes setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, also für die Haushaltsmitglieder, und aus den individuellen Kosten für die Miete und den Heizkosten. Wichtig zu wissen ist, dass Miete und Heizkosten angemessen sein müssen. Einzige Ausnahme: im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld spielt die Angemessenheit der Miete keine Rolle. Die Miete wird in der Höhe vom Jobcenter übernommen, wie sie laut Mietvertrag gezahlt werden muss. Das nennt man Karenzzeit.

Wie viel Bürgergeld gibt es nun im Rahmen der Regelbedarfe? Der Regelsatz Bürgergeld für eine alleinstehende Person beträgt im Jahr 2023 502 Euro. Die Regelsätze für Kinder, Ehepartner, Partner und sonstige angehörige der Bedarfsgemeinschaft, des Haushalts, finden Sie hier: Regelsätze Bürgergeld.

Wer bekommt Bürgergeld?

Wer bekommt Bürgergeld? Diese Frage meint: wer hat einen Anspruch auf Bürgergeld? Wer ist leistungsberechtigt im Sinne des Bürgergeld-Gesetzes? Für wen kommt das Bürgergeld in Betracht?

Nun, einen Anspruch auf Bürgergeld hat nicht jeder, der bedürftig ist, der also seinen Lebensunterhalt mit seinem Einkommen und Vermögen nicht sicherstellen kann. Denn Hilfebedürftigkeit ist nur eine Voraussetzung für den Anspruch auf Bürgergeld.

Bürgergeld wird nur gezahlt, wenn neben der Hilfebedürftigkeit auch Erwerbsfähigkeit vorliegt und wenn der Anspruchsteller noch nicht älter als 67 Jahre ist.

Hilfebedürftigkeit, Erwerbsfähigkeit und Altersgrenzen, das sind die Grundvoraussetzungen dafür, dass man Bürgergeld erfolgreich beantragen kann.

Wann wird Bürgergeld gezahlt?

Bürgergeld wird gezahlt, wenn ein Antrag auf Bürgergeld beim zuständigen Jobcenter gestellt wird und die Anspruchsvoraussetzungen für die Zahlung des Bürgergeldes vorliegen.

Der Antrag auf Bürgergeld muss rechtzeitig gestellt werden. Eine Rückwirkung ist nur bis zum Monatsersten des Monats möglich, in dem der Antrag dem Jobcenter zugegangen ist. Es ist möglich, den Bürgergeldantrag online zu stellen

Das Bürgergeld wird nach Bewilligung laufend am Ende des Monats für den darauffolgenden Monat gezahlt. Es geht am letzten Werktag des Vormonats auf dem Konto des Antragstellers ein.

Wie lange wird das Bürgergeld gezahlt?

Die Dauer des Bürgergeldbezugs hängt davon ab, wie lange die Bedürftigkeit besteht. Der Bewilligungszeitraum beträgt normalerweise ein halbes oder ein ganzes Jahr. Während der Dauer des Bezugs von Bürgergeld arbeiten Jobcenter und Bürgergeldbezieher an einer Integration des Anspruchsberechtigten in den Arbeitsmarkt.

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