Wie kann man Bürgergeld beantragen?

Der Schritt, einen Antrag auf Bürgergeld zu stellen, ist nicht einfach. Es besteht bei vielen Betroffenen eine psychologische Hemmschwelle. Doch die staatlichen Bürgergeld Leistungen sind notwendig, um das Leben weiter zu finanzieren.

Formloser Antrag auf Bürgergeld reicht zunächst

Dass es Bürgergeld Leistungen nicht rückwirkend gibt, sondern nur ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird, ist es wichtig, den Bürgergeld Antrag rechtzeitig zu stellen. Zur Wahrung der Frist reicht ein formloser Antrag, etwa ein Schreiben mit dem Inhalt: „Hiermit beantrage ich Bürgergeld.“ Adressat dieses Schreibens ist das örtliche Jobcenter. Dass dieser Antrag dem Jobcenter zugeht, liegt im eigenen Verantwortungsbereich. Im Zweifel muss man den Zugang beim Jobcenter beweisen. Ein Einschreiben hilft hier.

Antrag auf Formblättern

Nach dem formlosen Antrag ist in jedem Fall das Ausfüllen von Antragsformularen notwendig. Gerade bei Familien sind es nicht wenige Antrags-Formulare, die ausgefüllt werden müssen.

Diese Formulare erhält man direkt beim Jobcenter. Man kann Sie aber auch als PDF aus dem Internet herunterladen (download), etwa auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit oder hier: https://www.sozialhilfe24.de/hartz-4-alg-2/antrag/

Das Jobcenter fordert die Antragsteller in aller Regel zu einem persönlichen Gespräch auf. Auf so ein Beratungsgespräch besteht auch ein Anspruch des Antragsstellers. Im Termin hat man die Möglichkeit, den Antrag abzugeben. Man kann ihn selbstverständlich auch per Post schicken.

Bürgergeld online beantragen

Man kann den Antrag auf Bürgergeld auch online stellen. Das ist hier möglich: Bürgergeld online beantragen

In allen Fällen ist das leider nicht möglich. Dann kann man den Antrag aber auch in digitaler Form per Email an das Jobcenter senden.

Nachweise zum Bürgergeld Antrag

Das Jobcenter verlangt Nachweise zu den Angaben im Bürgergeld  Antrag, etwa zu den Vermögenswerten. So muss man in der Regel eine Bankbescheinigung vorlegen. Auch hinsichtlich der der möglichen Einkommen ist ein Nachweis erforderlich, ebenso hinsichtlich der Wohnung. Hier muss man den Mietvertrag und ggf. eine Vermieterbescheinigung vorlegen.

Bürgergeld Bescheid

Liegt der förmliche Antrag mit allen Nachweisen vor, sind die Voraussetzungen für Leistungen gegeben, so erlässt das Jobcenter einen Bewilligungsbescheid. In diesem sind die Höhe der Leistungen und die Zahlungsempfänger ausgewiesen. Zahlungsempfänger aller Leistungen ist nicht immer der Antragsteller. So werden etwa die Krankenkassenbeiträge vom Jobcenter direkt an die Krankenkasse überwiesen. Auf Antrag überweist das Jobcenter auch die Miete direkt an den Vermieter.

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