Bürgergeld: weitreichende Reform im 2. Halbjahr 2023

Ab dem 1. Juli 2023 treten weitere Neuerungen des Bürgergeld Gesetzes in Kraft, die die Lebensqualität der Empfänger von Bürgergeld Leistungen verbessern werden. Insbesondere Bezieher, die eine Ausbildung oder Umschulung anstreben, werden von den neuen Regelungen profitieren.

Mehr Hilfe bei Ausbildung und Umschulung

Das Bürgergeld-Gesetz sieht nun eine verstärkte Unterstützung für Aus- und Umschulungen vor, um den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern. Weiterhin wird eine Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen eingeführt. Zusätzlich wird ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro ausgezahlt.

Weiterbildungsprämie Bürgergeld

Besonders erfreulich ist auch, dass ein Berufsabschluss nun in drei Jahren statt in zwei Jahren nachgeholt werden kann. Dadurch ergeben sich für Bürgergeld-Bezieher mehr Möglichkeiten, aus einer Vielzahl von Ausbildungsberufen den passenden zu wählen. Insgesamt führen die Änderungen des Bürgergelds ab dem 1. Juli 2023 zu einer deutlichen Verbesserung der finanziellen Situation und der Ausbildungschancen der Empfänger von Bürgergeld Leistungen.

Weiterbildung zahlt sich aus: Bonus auch ohne Berufsabschluss

Wer sich weiterbilden möchte, aber keinen Berufsabschluss anstrebt, kann auch auf finanzielle Unterstützung vom Jobcenter hoffen. Der Weiterbildungsbonus beläuft sich auf 75 Euro monatlich und wird für Weiterbildungen gezahlt, die länger als acht Wochen dauern.

Mehr Zeit zum Lernen: Bürgergeld-Neuregelung macht es möglich

Die neue Bürgergeld-Neuregelung ermöglicht es nun auch, mehr Zeit zum Lernen zu erhalten. Während einer beruflichen Weiterbildung kann man nun drei Monate lang das höhere Arbeitslosengeld nach dem SGB III beanspruchen.

Grundkompetenzen leichter erwerben

Wer seine Grundkompetenzen verbessern möchte, zum Beispiel in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik oder IT, kann dies nun einfacher nachholen.

Verbesserung des Einkommensfreibetrags für Erwerbstätige ab Juli 2023

Ab dem 1. Juli 2023 erhalten alle Erwerbstätigen eine willkommene Verbesserung ihres Freibetrags. Zukünftig dürfen 30 Prozent des Einkommens zwischen 520 und 1000 Euro behalten werden. Damit steigt der Erwerbstätigenfreibetrag um bis zu 48 Euro, im Vergleich zum bisherigen Freibetrag von nur 20 Prozent.

Erhöhung der Freibeträge für Schüler, Studenten und Auszubildende

Auch junge Menschen dürfen sich über verbesserte Freibeträge freuen. Einkommen aus Schüler- oder Studentenjobs sowie aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijobgrenze von 520 Euro werden ohne Anrechnung auf das Gesamteinkommen belassen. Diese Regelung gilt auch für den Bundesfreiwilligendienst und das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). Und auch in der dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung profitieren junge Menschen von der Neuregelung.

Ferienjobs sind eine großartige Möglichkeit für Schüler, ihr Einkommen aufzubessern, ohne dass es durch Abgaben und Steuern geschmälert wird. Es gibt keine Begrenzung, wie viel sie verdienen können, und sie dürfen das Geld in voller Höhe behalten.

Neues für das Ehrenamt

Für Ehrenamtliche gibt es einen ähnlichen Vorteil: Sie können bis zu 3.000 Euro im Jahr als Aufwandsentschädigung erhalten, ohne dass es auf ihr Einkommen angerechnet wird. Dies ist ein Anreiz für Menschen, sich ehrenamtlich zu engagieren und ihre Fähigkeiten und Talente in den Dienst der Gemeinschaft zu stellen. Es ist ein Win-Win-Modell für alle Beteiligten.

Ab dem 1. Juli 2023 wird die formale Eingliederungsvereinbarung schrittweise durch den vielversprechenden Kooperationsplan ersetzt. Der Kooperationsplan fungiert als „roter Faden“ für Arbeitsuchende, indem er einen individuellen Plan für die Integration in den Arbeitsmarkt erstellt. Dieser Plan wird gemeinsam von Bürgergeld-Beziehern und Jobcenter-Integrationsfachkräften erarbeitet. Sollte es Meinungsverschiedenheiten bei der Erstellung oder Aktualisierung des Kooperationsplans geben, kann vor Ort ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden, das von Leistungsbeziehern oder dem Jobcenter beantragt werden kann. Während des Verfahrens sind Sanktionen ausgeschlossen und es gibt keine Rechtsfolgenbelehrung wie bei der Eingliederungsvereinbarung. Die Umstellung auf den Kooperationsplan muss nicht sofort am 1. Juli 2023 erfolgen, sondern kann innerhalb der zweiten Jahreshälfte schrittweise durchgeführt werden.

Coaching ist umfassend

Für Bürgergeldempfänger besteht die Möglichkeit, ein umfassendes Coaching oder eine Betreuung in Anspruch zu nehmen, sofern dies als notwendig erachtet wird. Diese Unterstützung kann auch begleitend zur Ausbildung oder Beschäftigung aufsuchend erfolgen und bietet somit eine ganzheitliche Betreuung.

Bürgergeld auch während Reha

Ab dem 1. Juli 2023 entfällt bei medizinischer Rehabilitation die Notwendigkeit, Übergangsgeld zu beantragen. Stattdessen bleibt der Anspruch auf Bürgergeld bestehen und es entfällt somit eine zeitaufwendige bürokratische Hürde.

Mutterschaftsgeld ohne Anrechnung

Eine weitere positive Neuerung betrifft Mutterschaftsgeld, welches zukünftig nicht mehr als Einkommen bei der Berechnung des Bürgergeldes berücksichtigt wird.

Erbschaft und Bürgergeld

Auch Erbschaften werden nicht mehr als Einkommen angerechnet und zählen stattdessen als Vermögen. Dadurch kann ein höherer Betrag der Erbschaft tatsächlich behalten werden und bietet somit eine finanzielle Entlastung für Bürgergeldempfänger.

Was sich nicht ändert: die Höhe des Regelsatzes

Der Regelsatz wird am 1. 7. 2023 nicht erhöht. Wohlfahrtsverbände hatten eine Anhebung auf 725 Euro gefordert – oder die Zahlung eines Solidaritätszuschlages. Doch die Bundesregierung will nicht handeln, obwohl die hohe Inflation dazu nötigt.

1 Gedanke zu „Bürgergeld: weitreichende Reform im 2. Halbjahr 2023“

  1. unsere regierung kassiert 3000€ inflationgeld die sollten mal die freibeträge erhöhen vom bürgergeld denn das was da erarbetet wurde ist eine besseres hartz4 solange unsere politiker die taschen nur voll machen die sollten allesamt zur kasse gebeten werden . wer keine leistung bringt sollte auch eine fette kürzung hin nehmen, nicht das diese herren für irgendwelche lobbys arbeiten und dann begehen . sollten aus ihren ämtern rausfgeworfen werden. die sollten keinen cent bekommen . alle die ihre lebebsläufe manupoliert haben sollte gehn genauso das sie DR sind . das wurde bis heute nicht in die gesetze aufgenommen.

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