Weihnachtsgeld – wann besteht ein Anspruch?

Wann besteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Das Weihnachtsgeld wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Andere Begriffe für Weihnachtsgeld sind Weihnachtsprämie, Weihnachtsgratifikation, Jahresabschlussvergütung oder Erfolgsbonus.

Einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben nicht alle Arbeitnehmer, denn ein solcher ist nicht im Gesetz verankert.

Woraus ergibt sich dann ein Anspruch auf die Weihnachtsgratifikation?

Der Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich aus einem Tarifvertrag ergeben. Etwa zwei Drittel aller Beschäftigten, für die ein Tarifvertrag gilt, haben einen Anspruch auf die Jahresabschlussvergütung.

Aber auch direkt aus dem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung kann sich ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ergeben.

Wenn in einem Arbeitsvertrag ein Weihnachtsgeld in Aussicht gestellt wird, kann der Chef von Jahr zu Jahr über die Zahlung neu entscheiden. Wurde Weihnachtsgeld jedoch drei Jahre hintereinander ohne einen Vorbehalt gezahlt, so kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld nicht plötzlich fallen lassen, denn es besteht ein Anspruch aus sogenannter betrieblicher Übung.

Nicht für alle gleich hoch

Weihnachtsgeld muss nicht für alle gleich hoch ausfallen. Bei längerer Krankheit, bei Elternzeit oder Kündigung kann der Arbeitgeber weniger als für andere Beschäftigte zahlen, oder auch gar nichts. Das muss dann aber im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag festgelegt sein.

Anspruch erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit

Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ist in den Tarif- und Arbeitsverträgen in der Regel erst ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit vorgesehen. Ebenfalls ist die Höhe des Weihnachtsgeldes an die Dauer der Betriebszugehörigkeit geknüpft.

Rückzahlung

Unter Umständen muss ein Arbeitnehmer, der nach dem Auszahlungsstichtag aus dem Betrieb ausscheidet, das Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn dies im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung so niedergelegt ist.
Die Höhe der Rückzahlung ist aber begrenzt. Weihnachtsgeld unter 200 Euro darf überhaupt nicht zurückgefordert werden. Wenn das Weihnachtsgeld zwischen 200 Euro und einem Monatsverdienst beträgt, darf der Arbeitgeber nichts zurückfordern, wenn der Arbeitnehmer später als drei Monate nach der Auszahlung den Betrieb verlässt. Ist das Weihnachtsgeld jedoch höher als ein Monatsgehalt, so kann auch noch später zurückgefordert werden, und zwar bis zum Ablauf des nächstmöglichen Kündigungstermins.

Gleichbehandlung

Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, für die der betriebliche Gleichbehandlungsgrundsatz gilt. Ohne sachlichen Grund darf ein Arbeitnehmer oder eine Gruppe von Arbeitnehmern nicht schlecher als als andere behandelt werden.

Zu versteuern

Weihnachtsgeld muss versteuert werden, allerdings wird der Steuerabzug nach der Jahrestabelle ermittelt. Die Steuerprogression kommt damit im Auszahlungsmonat nicht voll greift

1 Gedanke zu „Weihnachtsgeld – wann besteht ein Anspruch?“

  1. „Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ist in den Tarif- und Arbeitsverträgen in der Regel erst ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit vorgesehen“

    kürzlich war zu lesen:
    Nur noch 53 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag: „Gesellschaftlicher Skandal“

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    kürzlich war in einer großen online Zeitschrift zu lesen:
    Auszüge:
    Frage: Gibt es Vorteile für die Leiharbeiter?
    Jahn: Der überwiegende Teil der Leiharbeiter, etwa 60 Prozent, war zuvor arbeitslos. Sie hoffen darauf, einen Arbeitgeber kennenzulernen, der sie später übernimmt…
    Frage:Wie viele Leiharbeiter würden von der 18-Monats-Frist profitieren?
    Jahn: Etwa 25 Prozent der Leiharbeiter sind länger als neun Monate bei einem Zeitarbeitsbetrieb beschäftigt.
    Nur 14 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse im Zeitarbeitssektor dauern länger als 18 Monate….
    Frage:Aber dann dürften doch immerhin die 14 Prozent künftig fest angestellt werden?
    Jahn: Das ist nicht gesagt, auch wenn sich Frau Nahles das erhofft. Die Frage ist, ob wirklich jeder Leiharbeiter nach Ablauf von 18 Monaten als regulärer Arbeitnehmer angestellt wird. Das ist eher unwahrscheinlich….
    Quelle:Zeit
    Zeitarbeit „Es gibt nach wie vor Schlupflöcher“

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