
Gegenwärtig boomt der Arbeitsmarkt. Es gibt eine Rekordbeschäftigung und gleichzeitig einen Fachkräftemangel. Dennoch finden immer weniger Langzeitarbeitslose einen Job. Langzeitarbeitslosen, das sind Bürgergeld Bezieher. Nur für etwa 12 Prozent der Bürgergeld Leistungsberechtigten finden einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt. Das ist nicht ausreichend.
Neuer Job für Bürgergeld Bezieher
Im letzten Jahr bekamen knapp 150.000 Bürgergeld Empfänger einen Job und entkamen so der Langzeitarbeitslosigkeit. Das waren 15.000 weniger als ein Jahr zuvor und und noch einmal 30.000 weniger als zwei Jahre zuvor. Seit über 10 Jahren geht es mit der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen bergab. Das zeigt die Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
Gründe für die Beendigung der Langzeitarbeitslosigkeit
Der überwiegende Teil derjenigen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, wurde wegen Arbeitsunfähigkeit oder Teilnahme an Weiterbildungen oder an deren Maßnahmen aus der Statistik der Langzeitarbeitslosen entfernt. Einige schieden ganz aus dem Erwerbsleben aus und für wieder andere griffen Sonderregelungen.
Beendigung von Kurzzeitarbeitslosigkeit
Im letzten Jahr waren 1,875 Millionen Menschen kurzfristig arbeitslos. Von ihnen konnten über 30 Prozent wieder eine Arbeitsstelle auf dem ersten Arbeitsmarkt finden.
Maßnahmen der Bundesregierung
Der Staat zahlt an Unternehmen, die schwer vermittelbare Arbeitslose einstellen, in den ersten zwei Jahren das Gehalt für diese Arbeitnehmer. Danach gibt es weitere Zuschüsse an die Arbeitgeber.
Der Bund möchte gern 150.000 Menschen aus der Langzeitarbeitslosigkeit herausholen.
Ab wann Hartz Bürgergeld?
Bürgergeld wird gezahlt, wenn das Arbeitslosengeld ausgelaufen ist. Das ist nach einem halben bis einem Jahr Arbeitslosigkeit der Fall. Ist das Arbeitslosengeld zu niedrig, um den Bedarf des Arbeitslosen und seiner Familie zu decken, werden Bürgergeld Leistungen auch ergänzend zum Arbeitslosengeld gezahlt; das nennt man Aufstockungsleistungen.
Wann besteht ein Bürgergeld Anspruch dem Grunde nach?
Der Bürgergeld Anspruch setzt voraus, dass der Antragsteller erwerbsfähig ist und hilfebedürftig. Sein eigenes Einkommen und Vermögen dürfen nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken. Der Bedarf setzt sich aus dem Regelbedarf und den Kosten der Unterkunft, also Miete, Nebenkosten und Heizkosten zusammen. Letzere müssen angemessen sein.