Waschmaschine ist Mehrbedarf – also Zuschuss vom Jobcenter

Individuen, die Bürgergeld beziehen, erhalten monatlich einen festgelegten Betrag als finanzielle Unterstützung, um alle ihre grundlegenden Lebensbedürfnisse zu decken. Hierbei handelt es sich um Ausgaben wie Lebensmittel, öffentliche Verkehrsmittel und Haushaltsgeräte. Sollte ein Haushaltsgerät wie eine Waschmaschine jedoch unerwartet kaputt gehen, muss die Reparatur oder der Neukauf aus dem Regelsatz bezahlt werden. Doch leider ist es aufgrund der geringen Höhe des Regelsatzes oftmals unmöglich, eine neue Waschmaschine zu finanzieren. Jedoch gibt es einen bestimmten Anteil des Regelsatzes, der jeden Monat für unvorhergesehene Ausgaben wie Reparaturen oder Neuanschaffungen gespart werden sollte.

Näheres zur Höhe und Zusammensetzung des Regelsatzes hier:

Regelsatz Höhe

Regelsatz Zusammensetzung

Wichtig: Urteil des Sozialgerichts zum Mehrbedarf

Ein Empfänger von Bürgergeld hat durch genaue Berechnungen und Vorlage von Beweisen beim Sozialgericht verdeutlicht, dass er fast 21 Jahre sparen müsste, um sich eine neue Waschmaschine mit den Ansparbeträgen des Regelsatzes leisten zu können. Demzufolge beantragte er beim Jobcenter einen Mehrbedarf für den Kauf einer Waschmaschine, welcher jedoch abgelehnt wurde. Normalerweise bewilligt das Jobcenter nur ein Darlehen zur Neuanschaffung einer Waschmaschine. Jedoch hat der Bürgergeldempfänger sich gegen diese Lösung entschieden und Klage beim Sozialgericht eingereicht.

Das Sozialgericht Kiel hat dem Bürgergeld Kläger Recht gegeben und ihm einen Anspruch auf Mehrbedarf für den Kauf einer Waschmaschine zuerkannt, s. Az: S 35 AS 35/22

Bürgergeld: Neue Waschmaschine ist Anspruch auf Mehrbedarf

Das Sozialgericht stellte in seinem Urteil zunächst fest, dass die Anschaffungskosten von ca 390 Euro zuzüglich ca 30 Euro Versandkosten für das neue Gerät seien angemessen sind.

Im monatlichen Bürgergeld Regelsatz sind allerdings nur 1,60 Euro für den Kauf von Haushaltsgroßgeräten wie Waschmaschine oder Trockner enthalten, im Jahr also 19,20. Vergleicht man diese Summe mit den Anschaffungskosten von knapp 400 Euro, so sieht man leicht, wie lange die Summe von 1,60 Euro angespart werden muss, ehe man eine neue Waschmaschine kaufen kann. Es liegt auf der Hand und bedarf keiner weiteren Erklärung, dass es Unzumutbar ist, über 20 Jahre auf eine neue Waschmaschine warten zu müssen.

Das Gericht prüfte deshalb, ob ein Anspruch auf Mehrbedarf gegeben ist. Der Anspruch auf Mehrbedarf folgt aus § 21 Abs. 6 SGB II (Bürgergeld Gesetz). Nach dieser Vorschrift kann ein “Mehrbedarf” anerkannt werden, wenn im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht und die Gewährung eines Darlehens für einmalige Aufwendungen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Mehrbedarf sind notwendige Ausgaben, die nicht vom allgemeinen Bürgergeld Regelsatz umfasst werden. . Das ist dann der Fall, wenn im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht.

Das Sozialgericht sah diesen Tatbestand im Falle des Klägers bei einer defekten und wirtschaftlich nicht mehr reparierbaren Waschmaschine als gegeben an.

725 Euro sind notwendig – Kritik am Regelsatz

Kritik an der geringen Höhe des aktuellen Bürgergeld Regelsatzes gibt es schon lange. Sie kommt von den Wohlfahrtsorganisationen und auch von der Partei „Die Linke“.

Die Höhe des Regelsatzes wird aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt. Es wird erfasst, welche durchschnittlichen Ausgaben einkommensschwache Haushalte tätigen. Da jedoch die Stichproben nur über einen Zeitraum von wenigen Monaten erhoben werden, sind die Kosten für den Ersatz von Haushaltsgeräten darin größtenteils nicht enthalten. So kommt es, dass der Regelsatz „kleingerechnet“ wird.

Das ist ein unhaltbarer Zustand – so unsere Meinung. Der Regelsatz muss sofort auf 725 Euro angehoben werden. Die Stromkosten müssen ebenfalls aus dem Regelsatz herausgenommen werden und zu den Kosten der Unterkunft (Kdu) gestellt werden.

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