Das Bürgergeld ersetzt zum 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II, besser bekannt unter dem Namen Hartz IV.
Doch was wird konkret ersetz? Was ist neu beim Bürgergeld?
Zunächst einmal: gesetzliche Grundlage für das Bürgergeld ist das SGB II. Das war auch schon so beim alten Arbeitslosengeld II. Der Gesetzgeber hat mehrere Paragrafen des SGB II geändert. Das Änderungsgesetz trägt den Namen Bürgergeld-Gesetz.
Regelbedarf Bürgergeld
Eine der wichtigsten Neuerungen beim Bürgergeld ist die Anhebung des Regelsatzes, korrekt: des Regelbedarfs. Der Regelbedarf beschreibt, was eine Person abhängig von ihrer konkreten Lebenssituation neben den Kosten ihrer Unterkunft als soziokulturelles Existenzminimum zum Leben benötigt – in Euro. Eine alleinstehende Person erhält ab dem 1. Januar 2023 502 Euro als Regelsatz.
Auch die anderen Regelbedarfsstufen wurden erhöht. Nachfolgend haben finden Sie eine Gegenüberstellung der neuen und alten Regelsätze Bürgergeld:
Bürgergeld Tabelle 2023 : Regelsätze im Vergleich zu Hartz IV
Anspruchsberechtigter | Monatliche Höhe Regelsatz Bürgergeld | Monatliche Höhe Regelsatz Hartz IV |
Alleinstehende | 502 Euro | 449 Euro |
Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft | 451 Euro | 404 Euro |
Kinder ab 14 Jahre | 420 Euro | 376 Euro |
Kinder von 6 bis 13 Jahre | 348 Euro | 311 Euro |
Kinder bis 5 Jahre | 318 Euro | 245 Euro |
Karenzzeit
Das neue Bürgergeld kennt eine Karenzzeit von einem Jahr für die Kosten der Wohnung und für das Vermögen.
Während dieser Karenzzeit von einem Jahr, die mit dem Erstbezug von Bürgergeld beginnt, wird vom Jobcenter nicht geprüft, ob die Kosten der Wohnung angemessen sind. Die Miete wird also in voller Höhe übernommen. Ausgenommen hiervon sind allerdings die Heizkosten. Sie müssen auch schon zu Beginn des Bezugs von Bürgergeld angemessen sein, um sie vom Jobcenter erstattet zu bekommen.
Auch hinsichtlich des vorhandenen Vermögens gilt die Karenzzeit. Innerhalb des ersten Jahres muss ein Vermögen von bis zu 40.000 Euro nicht für den Lebensunterhalt eingesetzt werden. Es wird also nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Das heißt, es muss nicht erst verbraucht werden, ehe man Bürgergeld beantragen kann. Nur Vermögen von über 40.000 Euro muss für den Lebensunterhalt eingesetzt werden. Nach Ablauf der Karenzzeit beträgt die Höhe des Schonvermögens 15.000 Euro.
Kooperationsplan
Jobcenter und Bürgergeld-Bezieher arbeiten einen Kooperationsplan aus. Er ist eine Leitlinie für die Vermittlung des Antragstellers in Arbeit. Hier wird festgelegt, was der Bürgergeld-Bezieher zu tun hat, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden und welche Hilfestellungen das Jobcenter hierbei leistet. So kann etwa festgehalten werden, dass eine Ausbildung oder Umschulung erfolgen soll.
Bei Streitigkeiten über den Inhalt des Kooperationsplands kann eine Schiedsstelle angerufen werden.
Höhe und Auszahlung des Bürgergeldes
In welche Höhe das Bürgergeld ausgezahlt werden wird, kann man bereits im Vorfeld mit einem Online-Rechner feststellen. Er berücksichtigt neben dem Regelsatz auch die Kosten der Unterkunft und das Einkommen: Bürgergeld-Rechner.
Auch die Auszahlungstermine für das Bürgergeld im Jahr 2023 stehen bereits fest. Wer wissen will, wann das Bürgergeld auf seinem Konto gutgeschrieben wird, kann hier nachschauen: Bürgergeld Auszahlungen 2023.
Vermittlungsvorrang aufgehoben
Eine sehr wichtige Neuregelung des Bürgergeldes ist die Aufhebung des Vermittlungsvorrangs. So muss nicht mehr sofort jede Arbeit angenommen werden, die zumutbar ist. Es soll eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt erfolgen. Das Jobcenter schaut nun gemeinsam mit dem Berechtigten, ob etwa eine Weiterbildung oder Ausbildung die Chancen am Arbeitsmarkt erhöhen.
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