Die EM-Rente, die Erwerbsminderungsrente soll im Rahmen des Rentenpakets der Bundesregierung ab dem 1. Juli 2014 erhöht werden. Allerdings werden heutige Bezieher der EM-Rente nichts davon haben. Bei ihnen wirken in der Rente die bisherigen Abschläge nach.
Die Neuregelung bei der Erwerbsminderungsrente, die im Durchschnitt 40 Euro monatlich an Mehr an Rente ausmachen werden, sollen nur für Erwerbsminderungsrenten gelten, die nach dem 30. Juni 2014 beginnen. Bei bestehenden Erwerbsminderungsrenten gelten weiter Abschläge von bis zu 10,8 Prozent.
Sozialverbände hatten hiergegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Das Gericht verwarf die Klage allerdings mit der Begründung, dass die Kürzung zu rechtfertigen sei, weil sie dem Ziel diene, die Rentenbeiträge zu senken und das System der Alterssicherung zukunftsfest zu machen. Es geht dem Gericht also um den Erhalt der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung.
Im Durchschnitt beträgt eine Erwerbsminderungsrente 740 Euro für Männer und 670 Euro für Frauen.
Es läuft gegenwärtig eine Online Petition gegen die „ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten“. Allerdings sind die 50.000 Unterschriften noch nicht erreicht, die eine öffentliche Beratung des Themas im Petitionsausschuss des Bundestages erreichen könnten.
Hintergrund Erwerbsminderungsrente
In der gesetzlichen Rentenversicherung versicherte Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht oder kaum noch arbeiten können, haben – wenn sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen – einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Zu den weiteren Voraussetzungen gehört in erster Linie eine Beitragszeit von fünf Jahren.
Bei jungen Menschen gilt eine sogenannte Zurechnungszeit von 60 Jahren. Sie werden rentenrechtlich so behandelt, als ob sie bis zu diesem Alter gearbeitet und Beiträge eingezahlt hätten. Wenn die Rente aber vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen wird, müssen aber Abschläge hingenommen werden. Für jeden Monat früherer Inanspruchnahme werden 0,3 Prozent abgezogen, höchstens allerdings 10,8 Prozent.
Die gesetzliche Neuregelung will die Zurechnungszeit auf 62 Jahre anheben. Die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung werden zudem ignoriert, wenn sie sich negativ auf die Rentenhöhe auswirken.
Schöne Rentenerhöhung!!!!? Bei uns (Erwerbsunf.) mit Grundsicherung kommt nichts an, das Soz.-Amt zieht die Erhöhung gleich von der Grundsicherung ab. Da sieht mann mal wieder, was die sogen. Regierung beschließt (ohne nachzudenken oder ist das gewollt?). Es ist kein Wunder, das immer mehr Wutbürger die reg.Parteien zum Teufel Oder woanders hin, sich wünschen.
Haacky
Ich beziehe jetzt schon seit 2010 Erwerbsunfähigkeitsrente und bin noch dazu 60% Schwerbehindert. Jetzt gehe ich nebenbei Ehrenamtlich arbeiten auf 154-€ und ich bin froh das die Behörde mir nichts abzieht. Aber jetzt hat sich das SGB12 wieder sich geändert und jedesmal wen sich die Rente ändert wird es wieder abgezogen und das finde ich ungerecht.
Und das zweite ist das die Ausländer vom Sozialamt alles bekommen und wir müssen darum betteln das wir was bekommen.
Riccardo F
Ich beziehe Erwerbunfäigkeitsrente seit 1991,die neue Reglung ist doch voll vorm Arsch.Aber die Regierung bekommt immer Diäten Erhöhung von 2000 euro und mehr,soviel zum Grundgesetz.
Richtig!!!!! Die da ober bekommen immer mehr und vergessen dabei, wer sie dahin gebracht haben (Das Volk). Aber irgendwan wird auch der dümmste Bürger die Lügen von denen da oben durchschauen.
Kann ich nach 18 Arbeitsjahren mit 63 Jahre in die Altersrente gehen mit 70 % Schwerbehinderung bekomme ich keine Arbeit nur noch Ablenungen im Arbeitsleben ich kann mich nur noch mit Rolator fort bewegen
Angelika S
Ich bekomme seit dem 1.4.2007 Erwebsminderungsrente{volle Erwerbsminderung}.Habe seit letztem Jahr einen Schwerbehinderunsausweis GDB60 Daher bin ich dafür das man für alle die Neuregelung derErwebsminderung einführt.