Vaterschaftstest neu geregelt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat kürzlich die Rechte der leiblichen Väter weiter gestärkt. So dürfen deutsche Gerichte Männern nicht einfach die Klärung der Vaterschaft und den Umgang mit ihren mutmaßlichen Kindern verweigern.  Unerheblich ist dabei, dass die Kinder einen rechtlichen Vater haben, also die Mutter mit einem anderen Mann eine Familie gegründet habe. Ein Vaterschaftstest müsse grundsätzlich möglich sein.

Europäischer Gerichtshof stärkt Väterrechte

Der Europäische Gerichtshof bleibt damit seiner Linie treu, mit vielen Urteilen die Rechte leiblicher Väter zu stärken. Zunächst hatte er das Sorgerecht lediger Väter gestärkt, dann das Recht des Umgangs biologischer Väter mit ihren Kindern. In der jüngsten Entscheidung geht es um das Recht zu erfahren, wer wirklich der Vater ist. Der Urteilstenor lautet: Deutsche Gerichte dürfen Männern nicht einfach die Klärung eiiner Vaterschaft und den Umgang mit ihren mutmaßlichen Kindern verweigern – auch wenn das Kind in eiiner Familie aufwächst und rechlich einen Vater hat.

Die Klärung der Vaterschaft ist ein gesellschaftlich kontrovers diskutiertes Problem. Wie sollen Männer wissen, ob ein Kind tatsächlich von ihnen stammt?  Nach der deutschen Rechtslage geht der Schutz der Familie absolut vor. Der Europäische Gerichtshof hingegen folgt hingegen der Ansicht, dass es für die Entwicklung eines Kindes wichtig ist zu wissen, wer sein Vater ist. Seine Abstammung soll ihm nicht verheimlicht werden.

Im abgeurteilten Fall erhob ein Mann Klage, der 1,5 Jahre lang eine ernstahfte Beziehung zu einer Frau gehabt hatte. Die Frau war verheiratet, ihr Ehemann lebte allerdings im Ausland. Die Frau und der Kläger schiedeten gemeinsame Zukunftspläne, das Kind wurde gemeinsam geplant. Der Mann begleitete die Frau zum Arzt und erkannte seine Vaterschaft noch vor der Geburt an. Doch die Frau trennte sich noch vor der Geburt von ihm und zog zu ihrem Ehemann ins Ausland, wo das Kind dann geboren wurde. Die Mutter erklärte, das Kind könne auch von ihrem Ehemann stammen.

Das Ehepaar lehnte einen Vaterschaftstest ab. Die deutschen Instanzgerichte und auch das Bundesverfassungsgericht hatten dem Ehepaar bzw. der Mutter Recht gegeben und die Klage des möglichen Vaters abgewiesen. Dieser wurde als Störer betrachtet. Rechtlicher Vater ist der Ehemann, das Kind, das nun sieben Jahre alt ist, hat den möglichen biologischen Vater nie gesehen.

In anderen europäischen Ländern ist die Situation der möglichen leiblichen Väter für diese besser geregelt. Diese können beispielsweise in Frankreich, Großbritannien oder der Schweiz ihren Anspruch leichter gerichtlich durchsetzen.

Vaterschaftstest

Im Jahr 2008 wurde in Deutschland das Recht des Vaterschaftstests neu geregelt. Nun haben sowohl der mutmaßlich Vater, die Mutter und das Kind einen Anspruch darauf, die Abstammung auf legalem Weg klären zu lassen. Verweigert eine Partei den Vaterschaftstest, kann ein Familiengericht einen solchen gutachterlich in Auftrag geben. Zuvor war eine Überprüfung nur möglich, wenn alle Betroffenen zustimmten. Heimliche Gentests erkennen Gerichte als Beweismittel nicht an. Sperrte sich einer der Betroffenen gegen einen Test, so blieb vor dem Jahr 2008 nur die Anfechtungsklage. Diese half  aber nicht im umgekehrten Fall, dass ein Mann seine mögliche Vaterschaft feststellen lassen wollte.

8 Gedanken zu „Vaterschaftstest neu geregelt“

  1. Die Gesetze und Gesellschaft konzentriert sich zu wenig auf die Kinder. Die Kinder brauchen ihre Ruhe und vollen in einer stabilen Familie aufwachsen. Der leibliche Vater ist ihnen dabei nicht so wichtig(wenn keine soziale Bindung besteht), manche wollen ihn gar nicht kennen lernen. Wir stürzen die Kinder damit in Situationen, womit sie zu kämpfen haben.

    Sie sollen wissen woher sie stammen, wenn sie es wollen.
    Die Familie soll im Vordergrund stehen.
    Auf keinen Fall soll an den Kindern rum gezerrt werden oder Entscheidungen im jüngsten Alter verlangt werden.

    Was kinder wollen und brauchen ist ein schönes und stabiles zu Hause und nicht ein hin und her(schon ab der Geburt).

    An die Erwachsenen:
    Ihr habt die Kinder in diese unklare Situation gebracht. Nun sollen die Kinder damit leben können?! Denkt daran VOR der Befruchtung! Das sind unsere Fehler! (Vergewaltigung und Missbrauch ausgeschlossen)

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  2. also mir ist auch was schlimmes passiert in meiner Kindheit. Vergewaltigt worden mit 15 Jahren. als ich dann verheratet war traf ich auf den Vergwaltiger. Ich bekam schwere Depresionen und mein mann erzählte mir nichts von seinem Unfall den er hatte.ich wurde völlig Traumatisiert durch das ganze.worte wie fass mich nicht an und lass mich in Ruhe, Bilder von anderen Frauen in unserem Wohnzimmerschrank fand ich dann. Mein mann ging ständig weg.
    Ich war richtig krank geworden. Psychisch hielt ich das nicht aus. Ich lernte einen anderen kennen. Aber wir rauften uns wieder zusammen.
    da ich aber starke wahrnehmungsstörungen hatte so wie ein traumata brachte ich alles durcheinander. Nach 30 Jahren
    erst als ich einen Schock bekam wusste ich plötzlich das es sein Kind war. ein Test wurd nie gemacht. Aber mein ex-Mann hatte gelogen. Ich war ja psychisch überhaupt nicht in der Lage eine Aussage zu machen nur hat das niemand bemerkt.
    unsere Tochter ist völlig unglücklich.
    Ich auch. Geld haben wir nie erhalten an Unterhalt. so kann man sich auch drücken ! Wenn ein Mensch so verwirrt ist ! Ich kann als Mutter bestraft werden abr der Vater nicht! Bei Falschaussage! Komische Gesetze gibt es !

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  3. Und dann hätten wir da noch die unglaublich perverse Sache,das später festgestellte Erzeuger mit Absicht behaupteten,Kind wäre ein K-Kind um das Kind Jahrelang zu bestrafen,weil man ja annahm es sind fremde Gene!Ein Gen-Test wurde später verweigert und wurde nur durch massivste Anwaltliche Unterstützung eingeholt.
    Ich finde ganz einfach, das in Deutschland Kinder heimlich und bequem adoptiert/vertuscht werden ohne Rücksicht auf das Kind!DAS ALLES STRAFFREI IN DEUTSCHLAND!!!!
    Jedes adoptierte Kind bekommt gesagt woher es stammt,adoptiv Eltern müssen sehr hohe Auflagen erfüllen um ein Kind zu bekommen aber da gibts Menschen in der Politik die es als völlig normal ansehen,das VOLK zu veralbern und Kinderhandel in dieser Form zu gestatten unter dem Deckmantel Familie und Sorge für ein Kind!ES WERDEN DURCH DIESE IDENTITÄTSVERSCHLEIERUNG MASSIVST IN DAS LEBEN EINES MENSCHEN EINGEGRIFFEN,KINDER NICHT GENBEDINGT GEFÖRDERT USW.
    Die Kinderrechte gehören in das Grundgesetz…verstärkt die Kinderrechte…sonst wird überhaubt kein Mensch/Familie/Jurist in Deutschland für voll genommen!
    Ganz zu schweigen davon das meist eine ganze Familie Mitwisser sind und nur das Kind nicht…was glaubt denn einer was mit solchen Kids geschieht?tztztz
    Unfassbar den biol.Vater/Erzeuger als Störer anzusehen^^bei Nachfrage von wem das Kind sei,was in eine fremde Ehe geboren wurde ,das hat doch bitt schön immer noch das Kind zu entscheiden und nicht irgendwelche“GERICHTE“!

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  4. Ich zum Beispiel,habe den Vaterschaftstest von meinen Hartz 4 abbezahlt für meinen Sohn. Dieser kam so an die 600 €
    Wir wollten die Gerichtskosten sparen.
    Es hat sich rausgestellt,das mein Sohn der Leibliche Vater von meinem Enkel ist. Trotzdem sind wir Glücklich.Heute geht alles Hand in Hand. Mein Sohn macht seine Ausbildung und die Mama des kleinen Mannes macht ihre Schule weiter

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  5. An Betty :

    Die boesen Vaeter die sich nicht um ihre Kinder kuemmern…..
    Komisch… oder war es gar die Mutter die dem Vater den Umgang verboten hat weil sie ploetzlich ihre Liebe zu einem anderen entdeckte ? Und dem Kind dann erzaehlt der Vater sei verschwunden , tot oder was sonst auch immer .
    Und zum Fall wo einer sich jahrelang nicht um das Kind kuemmerte , das haben auch Muetter fertiggebracht , oder wie du hier sagst „die Erzeugerin“ .Aber wenn die Jahre spaeter wieder auftaucht und das Kind haben will , aus welchem Grund auch immer , dann nimmt man dem Vater das Kind weg, da werden die Fragen , die sie stellen, nicht gestellt. Schliesslich habe die Mutter ja Recht auf ihr Kind.

    Es ist unterstes Niveau wenn der 2. Elternteil beim Kind miesgemacht wird , nur weil man selbst nicht mehr mit ihm klarkommt.

    Und dann die Frauen die sich schwaengern lassen , und dann soll irgendein Idiot fuer das Kind aufkommen. Aber einen Beweis dass es wirklich sein Kind ist , darf er nicht einfordern, und die Frau braucht auch nicht einmal zu beweisen dass sie ueberhaupt mit dem angeblichen Vater im Bett war , sondern nur behaupten es waere so. Da Mann Frau ja nicht zum Vaterschaftstest zwingen kann , sind ja saemtlichen Schweinereien Tuer und Tor offen .

    Dass jemand fuer seine Kinder aufkommt ist fuer mich keine Frage , aber er hat auch ein Anrecht seine Kinder zu sehen
    und das gilt fuer beide Seiten , aber es kann nicht sein dass eine Person nur die Funktion der wandernden Geldboerse hat , und sonst nichts. Wenn ich nicht will dass mein Kind seinen 2. Elternteil sieht , dann habe ich wenigstens soviel Stolz und verlange von der Person kein Geld . Ich wuerde mich schaemen bei so einer miesen Nummer . Nur zur Info : Ich habe 3 Toechter ALLEIN grossgezogen und ich hatte auch keinen Idioten der mir das Geld gebracht hat !!! Und ich bn der Vater.
    Da wir ja hier von Gleichberechtigung sprechen , dazu gehoert auch gleiche PFLICHTEN .
    Kinder sind keine lebende Lebensversicherung fuer den , bei dem sie leben .

    Bei mir ist es so dass , wenn 2 sich zoffen wegen der Kinder, sollen sie beide einen gewaltigen Tritt in den A….
    bekommen.

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  6. ja das kann evtl.nur jemand schreibenwenn er ausreichend Einkommen hat oder Arbeit!
    Ich sehe diesen Artikel eher skeptisch entgegen!
    Grund dafür ist als Beispiel:Wenn sich ein Vater o.Mutter(kommt drauf an wo da Kind lebt),nie sich drum gescheert hat lediglich als erzeuger diente)!
    Der test ist ok-jedoch war das Kind gewollt,war es evtl.eine Vergewaltigung oder änlicheres!
    Umgansrechte !
    Beispiel die Mutter zog das kind allein groß und nun nach etl.Jahren will d.Vater das Umgangsrecht!Wozu-ni gekümmert,nie eine postkarte, nie itgend etwas für das Kind übrig gehabt!Es ist d.wohl eher der stolz sich einzugestehen das man versagt hat!Diese Umstände sollten Gerichte mit bedenken!Ob nun alleinerz.Vtaer o.alleinerz.Mutter!
    Der leidtragende ist das Kind was nicht verstehen kann was nun auf einmal passiert!Hin und her geschoben hinterlässt dies nicht nur seelige schäden!Kinder lassen sich schnell beinflussen um sich über solche umstände selbst äußern zu können!
    Evtl.hat die kindmutter und das kind einen neuen lebenspartner und wuchsen so groß!Und nun kommt d.leibliche elternteil u.fordert rechte ,,umgangsrechte“!Ein fall d.eher für Kinderzychologen!
    Ich sehe dies nicht als angebracht umgangsrechte d.persohn zu zusprechen wenn über Jahre hinweg w.zahlungen waren oder sich d.teil nie in irgend einer Form f.das kind interressierte!Meist spielt da nur die rolle muß ich nun Unterhalt zahlen o.nicht!Es geht darin d.meisten lediglich ums Geld um sich lediglich zu drücken!
    Das scheinbild einer neuen lebensbeziehung vorgaugeln um sich dann um d.kind zu bemühen und somit die gesetztl.Zahlungen zu vermeiden!
    Unter umständen wie in d.meisten fällen sollten Gerichte dies beurteilen und sich nicht durch äußerlichkeiten,gerede o.sonstiges beeinflussen zu lassen!

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  7. Sperrt sich heute die Mutter gegen den Test, so hat sich die Situation für den Vater nicht gebessert. Dieser ist nicht gleichberechtigt, sondern muss immer noch vor Gericht ziehen. D.h. es genügt nicht das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten für den Test, nein die Mutter muss immer zustimmen. Dadurch kommt es häufig erst zu Auseinanderstezungen und Streit, unter dem dann vor allem das Kind leidet.
    Eine Ideallösung hat sich leider noch nicht gefunden.

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