Frühere Rechtslage zur Urlaubsabgeltung und Bürgergeld (ALG II)
Das Sozialgericht Düsseldorf hat unter dem Az S 10 AS 87/09 geurteilt, dass Einnahmen für einen ausgezahlten Resturlaub nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden dürfen. Eine Urlaubsabgeltung sei eine zweckbestimmte Einnahme und nach dem Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen zu werten. Es diene einem anderen Zweck als das Bürgergeld. Die Urlaubsabgeltung sei mit einer Entschädigung vergleichbar, die den Empfänger finanziell in die Lage versetzen soll, die verpasste Erholungsphase nachzuholen, etwa durch Restaurantbesuche oder Wellness-Aktivitäten. Dieser Zweck würde aber unterlaufen, würde die Urlaubsabgeltung auf die Bürgergeld Zahlung angerechnet.
Dem Urteil lag der Fall einer 59-jährigen Frau zugrunde, der bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses noch ein Resturlaubsanspruch zustand. Zur Abgeltung dieses Resturlaubs erhielt die Frau vom Arbeitgeber etwa 400 Euro ausgezahlt. Das Jobcenter wertete dieses Geld als Einkommen und rechnete es mindernd auf die Bürgergeld Zahlung an.
Heutige Rechtlage zur Urlaubsabbgeltung und Bürgergeld
Bezieher von Bürgergeld müssen eine vom früheren Arbeitgeber gezahlte Urlaubsabgeltung komplett auf das Bürgergeld anrechnen lassen. Die Freibeträge hinsichtlich Erwerbseinkommen gelten für eine Urlaubsabgeltung nicht. Das hat das an das das Sächsische Landessozialgericht (LSG) in Chemnitz unter dem Az.: L 7 AS 1023/18 entschieden.
Letztes Wort zur Urlaubsabgeltung und Anrechnung auf das Bürgergeld nicht gesprochen
Das Landessozialgericht hat die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen. Eine Entscheidung zur Anrechnung von Urlaubsabgeltung auf das Bürgergeld im Rahmen der Freibeträge für Erwerbstätigkeit wird nicht mehr im Jahr 2023 erwartet.
Bei Abschließenden Bescheiden wurde nun heute das Urlaubsgeld erst im Folgemonat des Zahlungszugangs angerechnet.
Der Zahlungszugang Mai enthält die Arbeitsleistung und eventuell Urlaubsgeld aus dem April.
Wird das Urlaubsgeld nun erst im Juni angerechnet, wird im Mai zu wenig und im April zuviel verdient.
Dadurch ergeben sich insgesammt geringere Bezüge. Urlaub führt direkt zu geringeren Bezügen.
Widerspruch ist eingelegt.
sehr geehrte damen und herren,
meine anfrage zum bürgergeld in sache nebenkostenberechnung-anteil-nachzahlung für boiler,nachtspeicheröfen. darf amt diese leistungen verweigern. kann miete gesondert von vermieter über Arge eingezogen werden, damit keine mietschulden entstehen?? wie sieht es bei einer verlobung aus, partner wohnen nicht gemeinsam in der wohnung da jeder über einen eigenen haushalt verfügt und achtzig-kilometer getrennt lebt. der eine bei seiner mutter wegen studium und kindsmutter mit kind in einer anderen stadt. amt verweigert ständig pünktliche bearbeitung der anträge, es dauert ständig ein halbes jahr bis zur zusendung und berechnungen stimmen auch nicht. deswegen auch jugendamt eingeschaltet, da kindsmutter mit der seelischen stabilität nicht mehr kann. welche gerichte sind für diesen fall zuständig da klageweg nicht mehr auszuschließen sind. leiblicher vater zahlt unterhalt und großeltern bemühen sich auf den ämtern klarheit zu schaffen, da alles nur noch ein skandal ist, wie mit kindsmutter rumgesprungen wird. jugendamt wurde mehrmals eingeschalten und versteht nicht warum die bearbeitung der anträge so schludert.
über eine antwort würde ich mich sehr freuen und wäre ihnen auch sehr dankbar.
Gruß St. W.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich vernehmen kann, ist das Urteil (Az.S 10 As 87/09) gültig. Heute habe ich auch eine Nachzahlung (ausgezahlter Resturlaub aus 2021) von der ULAK bekommen. Wie soll man sich jetzt verhalten? Ich bekomme Bürgergeld und habe ein Problem! Wie soll ich jetzt vorgehen? Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen freuen. Mit freundlichen Gruß s.j.
nur eine frage,wie lange bekomme ich kein hartz4 wenn die anrechnung der abfindung meines mannes ungefähr 10.000 ist.
Guten Tag,meine Situation ist folgende:ich möchte mich von meinem Mann trennen.da ich mit 2von 3kindern(8und13)eine eigene Wohnung suchen möchte ist meine frage folgende:wie gehe ich nun vor?gehe ich hier vor Ort zum sozialamt oder zu dem Sozialamt wo ich hinziehe.danke für eine antwort
—und?? werden die Anfragen hier auch fachkundig und hilfreich beantwortet?? Ansonsten kann man sich ja jede Frage sparen…
ich weiß nicht, warum wir seit dieser Reform 7 Jahre stillhalten, aushalten, jede staatlich verordnete Demütigung hinnehmen? Geht es uns immer noch gut genug dabei?? Und uns teilweise wie Sozialschmoratzer bewerten lasse müssen?? Immerhin schaffen und sichern wir Arbeitsplätze!! Nicht wir, sondern der Staat ist der soziale Schmarotzer. Indem er uns unter Niveau arbeiten und leben läßt und alle Konsequenzen daraus einspart, die Renten z.B.
Ich habe zum H-IV-regelsatz gearbeitet, sogar weniger erhalten, war für alles gut. Meine Einsatzbereitschaft kam dem _“Arbeitgeber“ sehr entgegen, ich wurde schändlichst ausgenutzt, der mußte nicht mal Soz,-vers,-beiträge zahlen. Hat weder Tariflohn gezahlt, noch Gratifikationen. Im Gegenteil:hat sich noch gebrüstet, mich in Arbeit gebracht zu haben. Nur: mit der Förderung war auch mein Arb.-Vertrag beendet. In letzter Minute habe ich Lohnnachzahlung und Weihnachtsgeld eingeklagt, und bekam Recht! Auch ich habe meinen Arb.-vertrag 2 Anwälten zur Einsicht gegeben.Meint Ihr, es hat mich auch einer darauf hingewiesen, daß ich mit diesem Vertrag Lohnanspruch nach Tarif geltend machen kann? Das wurde erst bei der Klage vor Gericht durch den Arbeitsrichter bemerkt, der darauf hinwies. Zu diesem zeitpunkt konnte ich nur noch rückwirkend für die letzten 6 Monate Gehaltszahlung nachfordern.–Dies hatte Vor- u.Nachteile; denn damit begann auch das mobbing,durch den boß, da heißt es dann“bossing“. der hat alles versucht, mich vorfristig fristlos zukündigen, um der Nachzahlung zu entgehen. Selbst eine Druckkündigung wurde erwogen.Und das alles mit freundlicher Genehmigung und Förderung dank Schröder und Nachfolger.. Für das gleiche Geld bin ich nun zu Hause und leg mich mit dem Amt an.Wieso kämpfen wir bnicht für das bedingungslose Einkommen, eine wirkliche Grundsicherung? Bis jetzt hab ich immer gern und viel zu oft unter Bezahlung gearbeitet. Der Staat kann sich seine verlogene Arbeitsförderung an den Hut stecken. Auf geförderte Arbeitsstellen verzichte ich ab jetzt.
VG
Keule
Heidi K, 61 Jahre alt!
Nach fast einem Jahr habe ich vom Jobcenter eine Aufforderung gekommen, eine Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Urlaubsabgeltung und den Kontoauszug wo die Urlaubsabgeltung überwiesen wurde. Das war im Dezember 2015. Ich hatte mich diesbezüglich schon im letzten Jahr erkundigt, ob ich das angeben sollte. Da das nicht pfändbar ist habe ich von der Abgeltung meine Schulden bezahlt. Droht mir jetzt eine Rückzahlung bzw. ein Gerichtsverfahren?
Ich bin 2020 schwer an einen Keim erkrankt und konnte meine Arbeit nicht aufnehmen. Somit bekam ich eine Urlaubsabgeltung für 2020, 2021 und 2022! Im Oktober 2022 haben wir einen Auflösungsvertrag gemacht. Bis Februar 2023 bekam ich Bürgergeld! Ab März 2023 bin ich vorzeitig in Rente gegangen! (Behindertenrente)
Ich bitte um eine Antwort.
LG
Urlaubsabgeltung nicht auf Hartz IV anrechenbar
Guten Tag,
ist das Urteil schon rechtskräftig? Wenn nicht, wie lange dauert so etwas, bis ein Urteil gesprochen wurde?
Liebe Grüße
Marion
Ist wohl doch rechtens, wird so gemacht vom jobcenter gerade passiert