Unterhaltsrecht: Geschiedene bekommen mehr Unterhalt

Unter dem Az: I BvR 918/10 hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil zum Ehegattenunterhalt Geschiedener gefällt. Danach darf der Unterhalt von Geschiedenen nicht von vorneherein gekürzt werden, wenn der zahlungspflichtige Partner wieder heiratet.

Die Rechtsprechung des BGH, des Bundesgerichtshofs, zum Unterhalt von geschiedenen Ehegatten sei verfassungswidrig. Der BGH habe mit seinem Uteil von 2008 und der sogenannten Dreiteilungsmethode einen Systemwechsel im Ehegattenunterhalt vollzogen. Die bisher geltenden Normen seien durch „eigene Gerechtigkeitsvorstellungen“ ersetzt worden. Nach der Dreiteilungsmethode des BGH berechnet sich der Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte beanspruchen kann, aus den Einküften des geschiedenen Ehegatten selbst, aus denen des Unterhaltsverpflichteten sowie denen des neuen Ehepartners. Sowohl dem alten als auch dem neuen Ehepartner stehen nach der BGH Rechtsprechung grundsätzlich ein Drittel dieses Gesamteinkommens zu. Von diesem Betrag wird beim alten Ehepartner allerdings das eigenen Einkommen abgezogen.

Im konkreten zu entscheidenden Fall hatte eine Frau geklagt, die 24 Jahre mit ihrem Mann verheiratet war. Sie bekam nach der Scheidung einen Unterhalt von 618 Euro zugesprochen. Der Mann heiratete erneut und klagte zunächst erfolgreich auf eine Neuermittlung der Unterhaltszahlung. Unter Anwendung der Dreiteilungsmethode des BGH wurde der Unterhalt auf 488 Euro herabgesetzt, weil die Einkünfte der neuen Ehefrau im Rahmen dieser Dreiteilungsmethode in die Berechnung mit einzubeziehen seien. Diese Entscheidung des BGH hob das Bundesverfassungsgericht nun auf.

3 Gedanken zu „Unterhaltsrecht: Geschiedene bekommen mehr Unterhalt“

  1. hi ich habe ne frage..ich bin geschieden von mein mann,ich habe 1 kind 5 jahre alt ist und kriege unterhaltsgeld vom jugendamt,wenn ich später nochmal heiraten würde würd der unterhaltsgeld gekürzt.. grüsse ..

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  2. Können sie mir was sagen oder helfen ich möchte wenn es geht lieber allein Leben . Brauche aber noch zusätzlich eine montliche zahlung von ihm egal so oder auf Rente . Geben sie mir doch noch bescheid . Danke

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  3. Ich bin seid 6 1/2 Jahren Verheiratet . Bin 63 Jahre alt und frage an wenn ich mich jetzt von meinem Mann trenne . Was steht mir an monatlichen Zahlungen an mich zu . Er Verdient z. Zeit 2:000- 2.5oo EU im Monat und was ist wenn er aufhört zu Arbeiten und seine Rente beantragt , was steht mir dann von dem ganzen zu . Er hat Rente 864,- EU Stadtlich und 275 ,- von einer selb. Rentenvericherung die er schon jetzt bezieht. Muß er mir ab den Zeitpunkt der trennung schon den zustehende Betrag zahlen . Er ist selber 62 3/4 Jahre alt und wird versuchen mir so wenig wie möglich zu geben .. Ich selber Arbeite auf Mindestlohn 190,20 Eu im Monat…Er gibt mir z. Zeit 430 EU im Monat für Haushalt mir ist das zu wenig für uns zwei . Was steht mir zu rechtmäßig an Haushaltsgeld und was muß er mir an Keidung u sonstiges geben . Bisher ließ er mir diese Kosten von meinem Konto selber tragen . Für Kleidung Kosmetic- Benzin – meine Auto -Versicherung mein Händy meine Brille meine Apotheke mein Friseur meine Versicherungen die ich monatlich zu tragen habe . Meine Geschenke an die Kinder u seine .Schuhe alles einfach alles. Muß ich selber von meinem Geld tragen . Ich habe hier nur Essen und schlafen … Was für ein schönes Leben Mache ihm den Haushalt . Koche Wasche Putze halte das Haus gut in schuß . Arbeite in seinem Garten der fast 1.oooqm hat . Habe hier das Haus auf den neusten Stand gebracht mit ihm Jahrelang hier mitgeholfen .. Wird mir das auch angerechnet ….

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