Unterhaltsrecht: BGH Urteil hält Erwerbstätigkeit für neue Frau zumutbar

Unter dem Az XI ZR 65/09 hat der BGH nun in einem Urteil entschieden, dass die neue Frau mit der geschiedenen Frau im Hinblick auf das Unterhaltsrecht gleichzubehandeln ist. Bei der Berechnung ihrer Unterhaltsansprüche ist der neuen Ehefrau eines Geschiedenen wie der Ex-Frau ein Job, d.h. die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zumutbar.  Mit anderen Worten: bei der Berechnung des Unterhalts gelten für frühere wie für neue Partner die gleichen Maßstäbe. Beide Ehepartner müssen denjenigen Betrag auf ihren Ehegattenunterhalt anrechnen lassen, den sie selbst hinzuverdienen können. Die neue Ehefrau kann sich somit nicht auf eine Hausfrauenehe berufen und eine eigene Erwerbstätigkeit ablehnen, während die Ex-Frau verpflichtet ist, einen Job anzunehmen. Zwar ist die Rollenverteilung innerhalb einer Ehe Sache des Paares, so die Argumentation des BGH, bei der Berechnung des Unterhalts ist jedoch eine Gleichbehandlung von neuer Ehefrau und Ex-Ehefrau erforderlich.

5 Gedanken zu „Unterhaltsrecht: BGH Urteil hält Erwerbstätigkeit für neue Frau zumutbar“

  1. Aber wenn erstmal diese sinnlose und familienzerstörende Kraft von Bedarfsgemeinschaften und Unterhaltsverpflichtungen gebrochen ist, wird es keiner mehr ungerecht finden!
    Jeder Mensch hat laut Grundgesetz anspruch auf die Garantierung seiner Menschenwürde, die sich in Menschenrechten wiederfindet.
    Lest nach und unterschreibt ggf.:
    http:/www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/sheets/aktuelles/BUKA.htm

    Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen kann man sich um Luxusbeträge streiten, die grundabsicherung eines jeden, egal welcher Familienstand, welche Familienbeziehungen und welches zusätzliche Einkommen sind für alle gegegeben. Das ist die große Unterhaltspflicht einer Gemeinschaft für alle ihre Mitglieder, die mit all ihren bunten Leistungen und Ideen bestimmen, was möglich ist und wo es mit uns hingeht!

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  2. wir haben 2 gemeinsame Kinder, mein Mann zahlt jeden Monat an sein unehliches Kind 184(mangelfall), mir steht nichts zu, obwohl unsere Tochter 8 Monate ist. Da mein Mann seit längere Zeit krank war und anschlisend arbeitslos geworden ist, hat er selbstbehalt von nur 700, von dem wir Miete 560 zahlen müssen und von der restlichen zu zweit leben, unseren Kindern steht auch viel weniger zu, wie seinem ersten Sohn.Wenn Gerechtigkeit geben würde, hätten die den Rest, nach Selbstbehalt abziehen, einfach durch 3 teilen müssen, zu gleichen teilen. Und ich verstehe nicht, warum wenn er für mich nicht sorgen muß, wenn ich Einkommen hätte wollen sie auch anrechnen: so das ich praktisch sein unehliches Kind noch unterhalten muß. irgendwo ist das komisch, oder?

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  3. 05.05.2010

    Ich finde es als Frau schon total ungerecht gegenüber den Männer das sie soviel zahlen müssen. Mein Mann muss jeden Monat 377 Euro an seine erste Tochter bezahlen, wir haben auch nachwuchs bekommen aber das Interessiert keinen wie wir über die runden kommen sollen da ich noch nichts verdiene ist es sehr schwer Miete und Nebenkosten zu finanzieren, aber hauptsache die Frauen sind gut bedient, sie und ihr Mann verdienen beide voll und sind Wirtschaftlich besser da gestellt als wir, aber man erhöht jedes mal die Düsseldorfer Tabelle egal wie der Mann das schaffen soll er darf ja nur 900 Euro Selbstbehalt haben. Wo soll sich da ein Mann eine neue Existenz aufbauen können?? Ich finde das unfair gegenüber dem neugeborenen Sohn dem nichts angerechnet wird. Das ist der Deutsche stadt!!!

    Der Mann ist immer der ge…., nicht nur das er die große selten sehen kann sondern auch das er sich nie was leisten kann ohne an Kasse gebeten zu werden..

    Eine Harz vier Person bekommt weniger leistung wie ein 13 Jähriges Kind, wo ist da noch die vernunft??

    Ändern wird sich da eh nichts, im gegenteil man erhöht nur alles und die Löhne bleiben gleich!! Na Danke!!!

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  4. Es ist endlich etwas getan wordem meine ex kasirt von mir über 1000€ und hat kein nachweis an gericht gebraht das sie 8 stunden nicht arbeiten kann . Meine jetzige frau ist in weiterstudium und mus mit mir dem rest von meinem gehalt leben und studium finansiren meine ex ist aber schon zuhause und maht 3x in jahr schon urlaub. Schone gesetze haben wir in dem land

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