Unterhaltsanspruch geschiedener Frauen mit minderjährigen Kindern nur kurz

Das Unterhaltsrecht wurde im Jahr 2008 reformiert. Nun liegt eine erste höchstrichterliche Entscheidung zum neuen Unterhaltsrecht vor. Der BGH, der Bundesgerichtshof, hat entschieden, dass geschiedene Mütter sehr viel früher einer eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen müssen als nach der alten Rechtslage.

Das bedeutet eine finanzielle Entlastung vieler geschiedener Väter. Nach dem BGH Urteil zum Unterhalt haben geschiedene Mütter in der Regel nur noch während der ersten drei Lebensjahre des Kindes, das sie betreuen, einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt gegen ihrem Ex-Ehemann. Über diesen Zeitraum hinaus besteht ein Unterhaltsanspruch  nur, wenn dies vom Kindeswohl und der beruflicher Situation der Mutter her erforderlich ist.
Der BGH postulierte jetzt Kriterien zur Auslegung des neuen Unterhalts-Gesetzes. Bei der Frage, ob und inwieweit eine Mutter über die drei Jahre hinaus einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt hat, sind in erster Linie  „kindbezogene Verlängerungsgründe“ maßgebend. Es können aber auch Gründe der „nachehelichen Solidarität“ für die Weiterzahlung über die Drei-Jahres-Frist maßgebend sein.

Nach der alten Rechtslage hatten geschiedene Mütter bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes keine Erwerbstätigkeit auszuüben. Für die Zeit danach bis maximal zum 15. Lebensjahr verlangte die Rechtsprechung lediglich die Ausübung einer Halbtagsarbeit.

Jetzt ist zu fragen, ob kindbezogenen Verlängerungsgründe vorliegen. Das können z.B. gesundheitliche oder andere Gründe sein, die für eine weitere Betreuung des Kindes durch die Mutter sprechen.
Gibt es solche Gründe nicht, so müsse die Mutter das Kind z.B. in einen Kindergarten oder Hort gegeben werden, damit die Mutter arbeiten gehen könne.

Betroffene Mütter sind jedoch nicht gezwungen von heute auf morgen eine Vollzeittätigkeit zu suchen. Nach der neuen Rechtslage ist eine gleitende Rückkehr ins Arbeitsleben möglich. Frauen dürfen durch die Arbeit und den „verbleibenden Betreuungsanteil“ ihres Kindes des weiteren nicht übermäßig belastet werden, so der BGH.

Im Fall, den der BGH zu entscheiden hatte, fordert eine Studienrätin von ihrem geschiedenen Mann 837 Euro Betreuungsunterhalt pro Monat. Der im November 2001 geborene und an Asthma leidende Sohn wird von der Mutter versorgt. Seit September 2007 besucht er die Schule und geht nachmittags bis 16.00 Uhr in einen Hort.

Die Lehrerin arbeitet bereits seit 2002 wieder in ihrem Beruf, jedoch als Teilzeitkraft mit lediglich 18 Wochenstunden. Der BGB wies den Rechtsstreit an das Kammergericht Berlin zurück; dieses hat  nun nach den vom BGH aufgestellten Grundsätzen zu prüfen, ob die Frau weiter Anspruch auf Betreuungsunterhalt hat oder ob sie in Kürze eine Vollzeit-Berufstätigkeit ausüben muss.

9 Gedanken zu „Unterhaltsanspruch geschiedener Frauen mit minderjährigen Kindern nur kurz“

  1. Hallo Jürgen.
    Erstmal würde ich dort ausziehen.Dadurch muß deine ex sich eine angemessene Wohnung suchen.Wenn eure Tochter tagsüber entsprechend untergebracht werden kann(kita usw.)und deine ex gesundheitlich in der Lage ist zu arbeiten,dann muß sie eine mehrarbeit auch annehmen.Ich hatte das gleiche Problem.Meiner ex wurde nachgewiesen,das sie acht Stunden und mehr arbeiten kann.Suche dir einen Anwalt für soziales und Familie,Beratungsgespräch.Viel Erfolg.
    Der Optimist!!

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  2. Hallo,
    lebe seit Nov. 2010 vonmeiner Frau getrennt und Muß ab jetzt für unsere Tochter ( 5 Jahre) KU zahlen. Meine Frau bekommt laut Gericht noch Trennungsunterhalt. Wie lange Muß ich diesen zahlen. Ich versuche eigentlich mich jetzt schnell scheiden zulassen, aber Sie Zieht es wahrscheinlich in die Länge.
    Da ich immer noch in dem gemeinsamen Haus wohne trage ich auch noch die Belastungen weiter. Sie arbeitet auf 400 Euro als Wäschekraft obwohl Sie Groß u.-Aussenhandelskauffrau gelernt hat. In der Ehe hat Sie aber immer ca. 350 Euro auf die Hand neben her bekommen, was Sie aber angeblich nicht mehr macht. Kann mann ihr einen 2ten Job aufzwingen um mehr zu Verdienen. Welche Anlaufstellen gibt es die einem vieleicht kostenfrei detailliert weiterhelfen könnten.
    Der Anwalt verschlingt allmählich auch ein Vermögen und die Bank lacht auch nciht mehr so freundlich wenn man reinkommt.
    Vielen Dank

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  3. Hallo ! Wie ist es wenn der Mann sich neben seinem dreischicht Job in seiner Freizeit um die Kinder kümmert , Wochenenden auch , seit Jahren ! Mutter geht auf Achse , und Facebook ist auch ganz wichtig, meine Zukunft : ausziehen und zahlen? So nicht !!!!!

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  4. hallo ihr.
    lebe seit september 2010 getrennt von meinem noch ehemann, scheidung läuft. habe mit ihm drei kinder (14,12,9). ihr schreibt ja hier alle das es den frauen so gut geht. es gibt aber auch ausnahmen. betel schon seit september 2010 nach unterhalt für die kinder und nix tut sich sei es anwalt oder gerichte. bekomme nicht mal geld von der arge. muss von 368 euro kindergeld und 180 euro unterhaltsvorschuss im monat auskommen.wenn es zur 5. verhandlung kommt demnächst wird der kindesvater wohl nicht zahlen brauchen ,weil er in dem jahr sein gehalt ordentlich runter schrauben konnte. von 3500 euro auf 1500 euro. soviel zum wohl der kinder.

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  5. Hallo derfragende
    Du müsstest so gut wie nix mehr bezahlen nach der scheidung sowieso nicht.Es gibt auf dem Gericht eine anlaufstelle,besser gesagt eine Beratungsstelle.
    Da kannst dich genau erkundigen,und notfalls berechtigungs-
    schein für beratung beim Anwalt holen,das dich nichts kostet
    Du bekommst sofort Auskunft.
    Bei uns nennt sich die Stelle Beratung für Familiensachen,unterhalt usw.Geh mal hin wirst sehen das sie dir weiter helfen
    Gruss kenn mich aus

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  6. Hallo,
    habe mal eine Frage, vielleicht kann mir jemand helfen.
    Ich bin seit 2010 von meiner Frau geschieden und zahle Unterhalt für meinen Sohn und mein EX-Frau, die aber Teilzeit 25 Stunden/Woche arbeitet. Mein Sohn ist 8 Jahre alt besucht nun die 3 Schulklasse. Muss ich nach dem neuen BGH Urteil weiter Unterhalt für meine Frau zahlen? Wenn nicht an wen kann ich mich wenden ohne erneut einen Anwalt aufzusuchen? Wäre super wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, denn ich bin nicht bereit für meine EX Frau den Luxus zu zahlen den sie momentan an den Tag legt.

    Gruss an alle

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  7. Hallo Geschiedener,mir gehts genauso wie Dir.Bin oder besser war Kraftfahrer.Durch Krankheit leider Berufsunfähig,Knochen kaputt.Wenn ich mich irgendwo vorstelle,erste Frage:Sind sie belastbar.Oh Wirbelsäule kaputt.Da hat man keine Chance mehr und das geht schon drei Jahre so.Mittlerweile kann ich nicht mehr,bin beim Psychologen.Die EX ist nur am jammern wegen dem Unterhalt und schlecht macht sie mich auch noch bei meinem Sohn.Der weiß nicht mehr was er denken soll.Gericht und Jugendamt kannst vergessen.Die entscheiden meißtens für den Elternteil bei dem das Kind lebt.Ist egal ob du dir die ganzen Jahre den A…… aufgerissen hast,damit Geld ins Haus kommt.Ich hab die Woche 60 Stunden gearbeitet.Bei der Arge hat man gesagt,hätte ich ja nicht machen brauchen.Da kann man sehen,wie egal wir diesen Menschen sind.
    Ich drücke Dir die Daumen und immer eine Gute Fahrt!!

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  8. Ich habe mit Stkl.1 .. 1515€ netto , incl 220€ Spesen (die zu 1/3 angerechnet werden)
    Laut Düsseldorfer Tabelle , ab 1500€ netto Einkommen
    berechnet man für (m)ein Kind 14 jahre alt , 377€ plus hälfte 92€ kindergeld ! Ergibt allein für das Kind 565€ !!!!
    Mir stehen 900€ als selbstbehalt zu ,66,60€ für arbeitsbedingte zuwendungen (30cent a 11km zur arbeit*einfach berechnet), Dafür arbeite ich als LKW Fahrer durchschnittlich 230std. im Monat.Sämtliche Kosten wie Miete , GEZ , Strom , Autovs , Autosteuer, Benzin , Vericherungen , Medikamenten Zuzahlungen und und und müssen damit gedeckt werden.
    Beim BGH haben sie scheinbar nur die zwischenmenschenlichen Bez probleme zwischen Mann und Frau aufgehoben ..jedoch eine Minderheit gegen das was noch offen steht .. denn .. wie kann es sein das ein Kind mehr an Kindesunterhalt zum leben zVg hat als ein Erwachsener Mensch der jeden tag seiner Arbeit nachgehen muß ?
    Ps: Das Auto ist in meinem Job leider nötig das sonst nicht flexibel genug bin , einen Kredit für ein Auto ist nicht mehr möglich bei dem verbleiben Gehalt .. also warte ich dank Unterhaltsrecht auf einen größeren Schaden am Pkw um mich anschliessend bei der ARGE vorzustellen .. danke an die die, die sich zZt um das Kindeswohl mit ingesamt 565€ taschengeld gedanken gemacht haben.Ab der Arge hat keiner mehr was ….. freundlichst

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