Unterhalt und Unterhaltsrecht im Überblick

Im Januar 2008, also seit etwas über einem Jahr, wurde das Unterhaltsrecht reformiert. Der Schwerpunkt der Reform lag auf dem Kindesunterhalt. Doch nach wie vor geht eine Ehescheidung vielfach mit einer Überschuldung der betroffenen Partner einher. Insbesondere muss derjenige, der einen Unterhaltsanspruch geltend macht, in viel mehr Fallgruppen und auch zeitlich früher einer eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen, als dies vor der Unterhaltsrechtsreform der Fall war. Der Lebensstandard vor der Ehe kann nur noch in seltenen Fällen beibehalten werden. Unterhaltsansprüche sind nun lediglich in der Höhe begrenzt und zeitlich befristet.

Viele getrennt lebenden Ehepartner und viele Geschiedene fragen sich, was die Unterhaltsreform für sie bedeutet. Was hat sich im Unterhaltsrecht geändert und wer ist hiervon betroffen? Oder auch: was bedeuteten die Begriffe Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt? Wir wird der Unterhalt geltend gemacht? Wie berechnet sich der Kindesunterhalt.

Die wichtigsten Neuregelungen zum Unterhalt wurden auf unserem juristischen Fachportal zusammengestellt. Wem bedrucktes Papier lieber ist, dem sei der Ratgeber der Verbraucherzentrale NRW „Mein Anspruch auf Unterhalt“ empfohlen, der bei den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich ist.

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