Der Unterhaltsanspruch unverheirateter Mütter gegenüber dem Ex-partner besteht dann, wenn sie gemeinsame Kinder betreuen. Das gilt auch, wenn sie nicht mit dem Partner verheiratet waren. Der Unterhalt für die Betreuung des gemeinsamen Kindes kann in Höhe von mindestens 770 Euro, dem derzeitigen Existenzminimum verlangt werden. Das hat der BGH, der Bundesgerichtshof, unter dem Az XII ZR 50/08 am 16.12.2009 entschieden. Der Mindestbedarf liegt auch dann bei dieser Summe, wenn der für die Betreuung zuständige Elternteil davor noch geringere Einkünfte hatte. Die Dauer des Anspruchs über die gesetzlich vorgeschriebenen drei Jahre hängt davon ab, welche Betreuungsmöglichkeiten für das Kind gegeben sind. Geklagt hatte im konkrten Fall eine Akademikerin, die sich seit der Trennung von ihrem Partner um den nun neunjährigen Sohn kümmerte.
Hallo ,
und wie sieht das nach den drei Jahren aus ?
also wir sind gerade vor einem bitteren ende und meine Schwiegermutter sagte mir schon,
du musst zahlen.
Wir haben aber auch schon einen Kita platz und meine frau (nicht Verheiratet)
befindet sich in einem ruhenden Arbeitsvertrag. und wenn die Elternzeit Mutterschaftsurlaub endet. sie will sicherlich auf das dritte Verlängerungsjahr, sich beziehen können obwohl sie arbeit hat und die kinder (ja Zwillinge) in Kindergarten können.
lg alegro
Deutschland möchte das mehr Kinder geboren werden,(es sind zu venige Kinder)aber das einen 23 Jährige Vater der noch in Ausbildung ist,in der erste 3 Jahre des Kindes schon mal so ca.
30.000 Euro Schulden hat beim Jugendamt und Sozialamt !!Dann sind die Perspektiven ja toll um Pläne für die Zukunft zu machen und auch weitere Kinder auf die Welt zu bringen.
Hi, ich verstehe einfach (manche) Frauen in diesem Forum nicht. Ihr macht doch irgendwas falsch… entweder ihr oder eure Anwälte oder eure Freundinnen. Ich bin geschieden, seit 2 monaten und seit ich vor 3,5 Jahren ausgezogen bin muß ich zahlen. Ich hab mich einmal gegen die höhe gewehrt und schon hieß die ganze Sache Lohnpfändung. … und seit diesem Tag gehen direkt von meinem Gehalt Monat für Monat 980,- Unterhalt für meine EX und meine Kinder ab und sie bekommt 380,- Kindergeld plus 700,- aus ihrem Halbtagsjob. Mitgerechnet? Macht ca. 2080,- im Monat von mir, Geil… oder?. Zusätzlich werden noch ca. 220,- wegen des Rückstandes gepfändet, bekommt sich auch noch für einige monate, und dazu noch die Schulden aus der Ehe die an mir Hängen bleiben, weil sie ja die Kinder versorgen muss.Mir bleiben jeden Monat mein PFÄNDUNGSFREIBETRAG von 980,-… und nein, er ist nicht bei 1080,-, das musst du beantragen und dann wird bestimmt ob du dies BRAUCHST, bei mir hat man entschieden „NEIN“. Und noch was, Ich hole meine Kinder „JEDE 2.Woche“ von Freitag bis Sonntag Abend und in den Ferien jedesmal die hälfte, macht in etwa 17 Wochen die meine Kinder bei mir sind. Hätte ich da nicht auch ein Anrecht auf eine Unterstützung? Immerhin müssen sie auch essen, trinken und wohnen bei mir. Aber so etwas ist im Gestz scheinbar nicht vorgesehen. Ihr seht also, ihr aaaaarmen alleinerziehenden Mütter, wechselt mal die Anwälte und hört ein bisschen weniger auf die „BESTE FREUNDIN“, die sucht auch nur Tratsch. … und Papa zahlt weiter.
@ Biggi
Jetzt mal Butter bei die Fische Biggi.
Berufstätige Frauen welche in Elternzeit gehen bekommen maximal zwei Jahre ein minderes Geld als sie bisher verdient haben.
Es geht hier um harzIV empfangende Frauen die sich unehelich schwängern lassen, den Vater beim Amt angeben mit der Hoffnung mehr Geld zu bekommen.
Kindsvater muss komplett die Hosen runter lassen(mind zum zweiten mal) vor dem Amt unter Androhung verschiedner Paragraphen u Bußgeldern.
Dann soll er neben dem Kindesunterhaltes noch 3 Jahre für die Mutter zahlen mit der er nichts bisher Zutun hatte außer … ?!
Wo bleibt da das Recht?
Und du willst noch einen Rentenausgleich? Ich bitte dich!
Männer werden ausgenommen. Und in diesem Fall gewinnt das Jobcenter da die Mutti eh nicht mehr ausgezahlt bekommt aber der Vater drei Jahre mindesten doppelt zahlen muss!!!!
Hallo
Frage
meine ex freundin ( schwanger ) hat mich verlassen wir haben beide gearbeitet ich bin selbständig. und sie hat jetzt mutterschutz.
muss ich auch für sie unterhalt zahlen oder was ist in der sache richtig!
bitte um kurze info danke
es ist egal unterhalt ist allein fürs kind mutter sollte keines bekommen weil sie kann arbeiten oder ihren alltag selbst bestreiten …. ich wäre für eine einführung von unterhaltskonten was bis zum 18. jahr ausgezahlt wird und das kind selbst entschidet , weil viele mamas bzw frauen denken sie haben mit dem geld ein schönes leben und kind bleibt zurück. gerade fürs studium oder führerschein hat nie eine gross gespart besonders hartz4 frauen sehr oft negativ aufgefallen sind regen sich auf wird angerechnet den wäre so was vom vorteil :)
Hallo liebe Leute,
der Staat wirft euch einen Knüppel(Kindesunterhalt) vor und ihr streitet euch darum.
Wenn ihr Frauen oder ihr Männer vom Arbeitslosengeld lebt, dann habt ihr nicht mehr Geld zu Verfügung, wenn er oder sie Kindesunterhalt zahlt. Dieser Kindesunterhalt wird euch voll auf dem Hartz 4 Bezug angerechnet. Also bringt es dem Bezieher vom Kindesunterhalt keinen materiellen Vorteil.Es sei den er oder sie wollen ihren Expartner nötigen. Der Staat möchte Geld sparen, er ist nicht interessiert am wohl euerer Kinder, sonst würde er keine Knüppel zum streiten werfen, so erlegt er euch den Kindesunterhalt auf. Was ihr aber wissen müsst ist, der Staat kann nicht rechnen. Wenn jemand hilfebedürftig wird, weil er kein Motiv in seiner Arbeit mehr sieht, dann kostet es dem Staat um ein vieles mehr als er auf die Eltern umlegen wollte. Fazit: Seht der Wahrheit ins Gesicht und macht euch das leben, das eh schon schwer genug ist, nicht noch schwerer. Alles was ihr dem Staat schenkt, könnt ihr nicht eueren Kindern vererben.
Ich finde es richtig, dass es Unterhalt für uneheliche Mütter gibt. Gemäss neuem Gesetz gilt dies, wie bei verheirateten/ geschiedenen Müttern bis zum 3. Kindsgeburtstag gleich.
Was nicht gleich ist – sehr ärgerlich!!!! – ist der Rentenausgleich! Frauen kriegen nun mal die Kinder, das ist ok, aber als nicht verheiratete hat man durch das daheimbleiben und spätere teilzeit arbeiten Renteneinbussen, die der Kindsvater nicht tragen muss. Das ist gemäss Gleichheitsgesetz doch eigentlich rechtswidrig!
Ich bin gut ausgebildet und kann meinen Lebensunterhalt selbst bestreiten, umso mehr ärgert es mich, dass meine Rente durch die Teilzeit geschmälert wird und der Kindsvater seine volle Rente hat, obwohl das auch sein Kind ist.
Da müsste gesetzlich etwas passieren!
Hallo,
meine ehrliche Meinung ich finde es ok wenn eine Frau Unterhalt von Ihrem EX bekommt solang das Kind wirklich noch klein ist und die beiden auch nicht jahrelang verheiratet waren und die Frau nicht arbeitgen ging weil der Mann das nicht wollte (früher war es ja so das Frau halt zu Hause war und dem Mann den Rücken frei gehalten hat und die Kinder grossgezogen hat).
Heute sehe ich es allerdings auch so das eine Frau durchaus in der Lage ist halbtags arbeiten zu gehen wenn sie eine Kinderbetreuung hat und wenn die Kinder in der Schule sind, sind sie ja meist vormittag auch außer Haus und in der Zeit kann Frau sicherlich arbeiten gehen, sofern Arbeit vorhanden ist und eine entsprechende Schulausbildung und Berfusausbildung vorhanden ist.
Nur weil Frau ein Kind bekommen hat ist das noch lange kein Freibrief bis zum St. Nimmerleinstag zu Hause zu bleiben und auf Kosten des Ex Freundes / Mannes zu Leben denn irgendwann sind die Kinder auch größer und oder wie oben geschrieben Stundenweise außer Haus da sehe ich ehrlich gesagt keine Veranlassung das die FRAU Unterhalt von ihrem Ex die nächsten Jahrzehnte bekommt.
Der Kindsunterhalt ist natürlich vom Kindsvater oder der Kindsmutter zu zahlen da dieses Geld dem Kind zusteht und da gibts auch nichts zu rütteln aber die Mutter oder der Vater die können irgendwann wieder arbieten gehen.
Viele Frauen allerdings meinen sie könnten sich jahrelang darauf AUSRUHEN das sie ja ein Kind haben, Pustekuchen ein Kind ab einem gewissen Alter braucht keine Rundum Bespassung mehr da kann Frau auch arbeiten gehen.
Das machen viele andere Frauen die Kinder haben ohnhin schon ob nun mit Partner oder ohne Partner.
Mal davon ab sollte jeder Mensch in der Lage sein für sich sleber aufzukommen und es vermeiden sich von anderen finanziell abhängig zu machen aus genau dem Grunde damit man später wenn die Partnerschaft mal in die Brüche gehen sollte auch für sich selber sorgen kann. In der heutigen Zeit ist das wichtig und als Frau ohnehin.
hallo meine Freundin bekommt ein kind von mir,wir sind nicht verheirattet,
und leben auch nicht zusammen, also haben kein eheliches verhältnis, meine Frage,Muss ich für meine Freundin Unterhalt zahlen? Für das Kind ja das ist klar.
@Tina: Dir steht Unterhalt zu!!!! So lange wie das Kind in keinen Kindergarten/Hort geht und du aufgrund des Kindes nicht arbeiten gehen kannst (man geht bis zum 3. Lebensjahr des Kindes aus)muss er auch für dich zahlen!
Hi,
natürlich steht Tina Unterhalt zu!
Hallo Tina!
NEIN,bekommst kein Unterhalt.
Hallo, ich habe mich von dem Vater meines Kindes getrennt, wir waren nicht verheiratet,haben aber seid über einem Jahr eine ehe ähnliche Gemeinschaft geführt. Meine Frage: Steht mir für mich Unterhalt zu? Für mein Baby ja, aber auch für mich?
Meine Hebamme meint Ja!
Was ist jetzt richtig? Ja oder Nein?
Hallo forler!
Mein Sohn war drei Monate bei mir,seine Mutter bekam die Kohle trotzdem,war dem Amt auch egal.Muß man erstmal alles beantragen,wie immer bei den deutschen Ämtern.
Ich bin die Erziehungsberechtigte für mein Enkelkind und
habe auch die Vormundschaft vom Gericht.
Ich bekomme nur Kindergeld für das Kind, keinen Unterhalt
und vom Jugendamt kein Pflegegeld.
Ich bin Rentnerin aber kein hilft mir
Wenn ein Unterhaltspflichtiger seiner Pflicht stets nachgekommen ist und das minderjährige Kind zu Besuch zum Unterhaltspflichtigen ist (Zeitraum einmalig 3 bis 4 Wochen) besteht für diese Zeit noch die Zahlungspflicht von Unterhalt in vollem Umfang?
Elternverantwortung: Die Eltern sind grundsätzlich verpflichtet den Lebensbedarf des Kindes nach besten Kräften und unter Zurverfügungstellung entsprechender wirtschaftlicher Mittel
sicherzustellen.
Das heist doch das auch der Unterhaltsempfanger in diesem Fall zur Zurverfügungstellung entsprechender wirtschaftlicher Mittel verpflichtet ist.
Da ein Besuchsrecht des Kindes besteht kann doch beim Unterhaltszahler bei Besuch des Kindes keine doppelte Last auflaufen. Oder?
Für Antworten an g.forler@web.de danke ich Euch Allen schon im Voraus. Und Allen wünsche ich liebevolle Gedanken an Bedürftige.
Auch wenn Du Unterhalt bekommst, wird es vom Hartz 4 Geld wieder abgezogen! Du hast dann nicht mehr Geld! Also vergiss es einfach!
ja, die überschrift sagt nur die hälfte: ich war beim anwalt, habe prozeßkostenbeihilfe beantragt, lebte in einer anderen stadt zu der zeit. er hat ein briefchen ans gericht geschrieben, meldestelle schrieb, name unbekannt des vaters, keine meldeadresse vorhanden. tja beim nächsten anwaltsbesuch sollte ich dan trotz antrag 300,- euro für diesen einen brief zahlen, man habe meinen ex nicht gefunden – fall erledigt. wir bekommen auch hartz IV, uns steht seit anderthalb Jahrzenten Unterhalt zu (wir haben sogar einen unterhaltstitel vom gericht). bei wem soll ich bitte noch hilfe suchen, damit wir ab und zu mal ins kino können? das geld steht uns doch zu. ich hab angst, dass ich für keine bemühungen (einen brief schreiben, ist doch keine bemühung oder) beim nächsten anwalt wieder 300,- euro zahlen muss. meine tochter wird 15, ist schwerbehindert, ich muss sie sogar duschen,waschen, 2x täglich, alle 2 tage rasieren und sogar die pflegestelle behauptet, das würde ich alles pro tag in 4 minuten erledigt haben. pflegeantrag abgelehnt. was ist mit den rechten los?