Das Unterhaltsrecht ist vor kurzem geändert worden. Nach dem neuen Unterhaltsrecht werden Kinder beim Unterhalt bevorzugt. Für den ehemaligen Ehepartner, der Kinder betreut, gibt es nur noch kurze Zeit einen Anspruch auf Unterhalt gegen den geschiedenen Partner. Für Altfälle besteht kein Bestandsschutz. Die Folge: vor allem viele Männer wollen vor Gericht die Unterhaltszahlungen an die geschiedenen Partner stoppen. Hat das neue Unterhaltsrecht eine neue Armutsfalle, die Kindererziehung zur Folge? Die Familienanwälte jedenfalls verzeichnen zur Zeit einen Ansturm von Männern, die sich der Unterhaltszahlung an die Ex-Frau entledigen wollen – so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes. Auch ältere, geschiedende Partner müssen mit Einbußen rechnen, weil sie kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Ihre beruflichen Qualifikation sind veraltet, nach der Scheidung haben sie keinen Anspruch auf berufliche Förderung.
Bei allen aktuellen, vor Gericht anhängigen Scheidungsverfahren, ist keine Klage nötig, weil der Unterhalt für geschiedene Partner automatisch nach einigen Jahren gestrichen wird. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, aber wenige. Das Motto heute lautet: Wer auch nach einer Scheidung durch eine Ehe versorgt sein will, muss einen Ehevertrag abschließen. Nur so sind lange Unterhaltszahlungen abzusichern.
aufgrund des alten Unterhaltsrechts haben sich viele geschiedene Mütter(oft nur 1Kind) bequem zurückgelegt,da sie glaubten,von ihrem Ex ewig Unterhalt zu kassieren.
Wenn Sie Charakter gehabt hÄtten,hÄtten sie sofort nach der Scheidung versucht auf eigenen Beinen zu stehen.Die Betreuungsmöglichkeiten hierzu gibt es vielerorts seit langem!
Diese Frauen sind jetzt selbst Schuld,wenn sie durch das neue Unterhaltrecht finanziell in Schwierigkeiten kommen!