
In Deutschland sind weit mehr als eine Million Menschen mit Job zusätzlich auf Leistungen nach dem SGB II, also auf Bürgergeld angewiesen. Der Grund: Ihr Einkommen ist zu niedrig, um den Lebensunterhalt abdecken zu können. Der gesetzliche Mindestlohn hat an diesen Zahlen so gut wie nichts geändert.
Zahl der Bürgergeld Aufstocker rückläufig
Die Anzahl der Personen, die trotz einer Arbeitsstelle Bürgergeld Leistungen erhalten, ist in den vergangenen drei Jahren um ungefähr 138.000 von 1,3 auf knapp 1,2 Millionen zurück gegangen. Auch ihr Anteil an den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist gesunken. In vergangen Jahren nahmen die sogenannten Aufstocker 30 Prozent ein, die Zahl sank dann auf nur noch 26 Prozent.
Die andauernd gute Konjunktur macht die Bundesagentur für Arbeit (BA) für den Rückgang der Zahlen verantwortlich. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns habe sich hingegen so gut wie nicht ausgewirkt. Die BA erklärte die Entwicklung wie folgt: Wenn der Arbeitsmarkt gut funktioniert, erhalten diejenigen Personen schneller eine existenzsichernde Arbeitsstelle, die wenigstens bereits geringfügig beschäftigt sind (520 Euro Job).
Langsame Entwicklung
Die Anzahl der Bürgegeld-Aufstocker geht den Angaben der BA und ihren Statistiken zufolge seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns langsam, aber kontinuierlich zurück. Ende 2017, beträgt der Mindestlohn 8,84 Euro. Im Jahr 2014 betrug der prozentuale Anteil der erwerbstätigen Bezieher von Leistungen nach dem SGB II bei 30 Prozent Bürgergeld-Empfänger 30 Prozent. Im Jahr 2015 sank er um einen Prozent und lag im Jahr 2016 bei 28 Prozent.
Gegenwärtig beträgt der Mindeslohn 12 Euro.
Wie kann das erklärt werden? Experten meinen, dass der Mindestlohn insbesondere arbeitende alleinstehende Personen aus dem Bezug von Bürgergeld Leistungen holt. Familien, in denen nur eine Person eine Arbeitsstelle hat, kommen durch den Mindestlohn seltener aus dem Bürgergeld Leistungsbezug heraus. Das Existenzminimum der Familien liegt durch Kinder oder weitere Leistungsberechtigte oft so hoch, dass ein einziges Gehalt nicht ausreicht.
Geringer Prozentsatz
Betrachtet man deutschlandweit alle Erwerbstätigen, so beträgt der Anteil der Bürgergeld Bezieher unter den Erwerbstätigen 1,9 Prozent. 49 Prozent von ihnen haben Minijobs.
Auch mehr als 52.000 Auszubildende beziehen Bürgergel, ebenfalls annähernd 96.000 Selbstständige. Gegenwärtig beläuft sich die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeld-Leistungsbezieher auf ca. 4,4 Millionen.