Bürgergeld: nicht pfändbar – dennoch Vorsicht!
Das Bürgergeld kann als Sozialleistung grds. nicht gepfändet werden. Anders ist es, wenn es auf dem Girokonto angekommen ist.
Das Bürgergeld kann als Sozialleistung grds. nicht gepfändet werden. Anders ist es, wenn es auf dem Girokonto angekommen ist.
Das Bürgergeld muss für einen vollen Monat reichen. Angesichts der hohen Inflation nicht immer einfach. Was tun bei Verlust?
Das Bürgergeld wird monatlich im Voraus auf das Girokonto der Anspruchsinhaber überwiesen. Viele Bürgergeld-Bezieher haben …
Das P-Konto, auch Pfändungsschutzkonto genannt, erhält ab dem 1. Juli 2010 höhere Freibeträge. So können …
Die Anzahl derjenigen Schuldner, die in eine Privatinsolvenz gefallen sind, ist im ersten Halbjahr 2010 …
Das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto genannt, kann von jedermann ab dem 1. Juli 2010 bei der …
Auch die Hartz IV Regelleistung ist pfändbar, und zwar wie Arbeitseinkommen. Zwar kann sie i.d.R. …