EU-Ausländer

Bürgergeld für EU-Ausländer: Bulgaren, Rumänen, Briten?

Hartz IV für Ausländer steigt
Hartz IV für Ausländer steigt
Immer mehr EU-Ausländer haben einen Anspruch auf Bürgergeld.

Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung für erwerbsfähige Menschen, die den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln, also aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Einen Anspruch auf diese Leistungen haben nicht nur deutsche Staatsbürger, sondern auch Ausländer mit gültigem Aufenthaltsstaatus (Aufenthaltserlaubnis) in Deutschland. Insbesondere auch EU-Ausländer haben einen Bürgergeld Anspruch.

Zahl der Bürgergeld Bezieher aus Bulgarien und Rumänien zurückgegangen

Innerhalb der Europäischen Union herrscht Freizügigkeit. Das bedeutet, dass Deutsche in jedem EU-Staat wohnen und arbeiten dürfen, aber auch, dass EU-Ausländer in Deutschland leben und arbeiten können.

Diese Freizügigkeit gilt nunmehr – im Jahr 2023 – für alle EU-Staaten. Bis vor neun Jahren durften hingegen Rumänen und Bulgaren in Deutschland nicht arbeiten.

Derzeit arbeiten ungefähr eine halbe Million Menschen aus Rumäinien und Bulgarien in Deutschland. Aber nicht alle, die hier leben, haben auf Dauer eine Arbeit. Die Zahl der Bürgergeld Bezieher hat sich unter ihnen verdreifacht. 150.000 beziehen Bürgergeld

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Kein Hartz 4, aber Sozialhilfe für EU-Ausländer

eu-auslaender
Ausländer aus EU-Staaten haben Anspruch auf Existenzminimum in Deutschland

EU-Ausländer können deutsche Sozialhilfe bekommen

EU-Bürger, die nach Deutschland kommen, um Sozialleistungen zu erhalten oder erstmals eine Arbeit zu suchen, sind nach deutschem Recht generell vom Hartz 4 Bezug ausgeschlossen. Diese Regelung ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom September 2015 mit EU-Recht vereinbar.
Hartz 4 erhalten arbeitslose EU-Ausländer vor diesem Hintergrund nach deutschem Recht also nicht.

Halten sie sich jedoch schon länger in Deutschland auf, so haben sie einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt Das entschied das Bundessozialgericht im Dezember 2015 unter den Az: B 4 AS 44/15 R und B 4 AS 59/13 R.

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