
Wer erwerbsfähig ist und über kein eigenes Einkommen verfügt, hat dem Grunde nach einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, inoffiziell Hartz 4 genannt.
Was ist Hartz 4?
Hartz 4 ist das sozioökonomische Existenzminimum, das jedem zusteht. Das ist ein Statut der Menschenwürde und des Sozialstaates, in dem wir leben. Konkret heißt das: wer arbeitslos ist und so kein Erwerbseinkommen erzielen kann, bekommt vom Staat finanzielle Leistungen.
Das menschenwürdige Existenzminimum muss also nicht nur die körperlich Existenz sichern, sondern dient auch dazu, ein Minimum der Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben zu ermöglichen.
Das menschenwürdigen Existenzminimums muss der Gesetzgeber festlegen. Er hat dabei einen gewissen Spielraum. Der Bedarf muss allerdings in einem transparenten und sachgerechten Verfahren festgestellt werden.
Dieses Arbeitslosengeld 2 setzt sich zusammen aus dem Regelsatz von 424 Euro und den Kosten für die Wohnung. Die Krankenversicherung wird ebenfalls sichergestellt. Die Zahlen beziehen sich auf einen alleinstehenden Haushaltsvorstand.
Der Hilfebedürftige ist während des Bezugs von Hartz 4 verpflichet, alles zu tun, um seine Arbeitslosigkeit zu beenden und damit seine Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu minimieren.
Es gilt also das Prinzip vom Nehmen und Geben bzw. Fördern und Fordern.