Studiengebühren

Vor dem OVG Münster ist eine Klage zur Rechtmäßigkeit von Studiengebühren an den nordrhein-westfälischen Hochschulen anhängig.

Klägerin war eine Studentin aus Paderborn. Sie hatte allerdings die Klage der Studierendenschaft (ASta) übertragen. Die Klage wird nun – so die Auskunft des bundesweiten freien Zusammenschlusses von Studierendenschaften – für 14.000 Kläger geführt.

Die Kläger argumentieren wie folgt: Studiengebühren sind unrechtmäßig, weil sie mit dem UN-Sozialpakt unvereinbar sind. Die Bundesrepublik sei 1973 dem Sozialpakt der Vereinten Nationen beigetreten. Dieser verlange die allmähliche Einführung eines kostenfreien Hochschulzugangs in allen Mitgliedsstaaten und verbiete im Wortsinn die Wiedereinführung von Studiengebühren.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat somit eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen.

Das Verwaltungsgericht Minden hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen, aber Revision wegen der weitgehenden Bedeutung der Frage zugelassen. DasVerwaltungsgericht Minden hatte die Klageabweisung wie folgt begründet: Hinter der Verpflichtung im UN-Sozialpakt stehe die Absicht, jedermann einen chancengleichen Zugang zum Hochschulstudium zu ermöglichen. Das sei durch die Ausgestaltung des in NRW geltenden Gesetzes gewährleistet. Weil der Gesetzgeber in NRW allen Studierenden einen Darlehensanspruch einräume, seien finanzschwache Studierende bei der Aufnahme eines Studiums nicht benachteiligt. Es gebe zudem die Möglichkeit, Studierende von der Rückzahlung des Darlehens zu befreien und die Rückzahlungssumme auf 10.000 Euro zu begrenzen. Dadurch sei ein hinreichend chancengleicher Hochschulzugang gewährleistet.

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