Studieren ist Familiensache – trozt der nun beschlossenen BAföG-Erhöhung. Eltern sind ihren Kindern zu Unterhaltsleistungen während der Ausbildung bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss verpflichtet. Erst wenn die Ausbildungslast die Möglichkeit der Familie überschreitet, sind staatliche Leistungen, nämlich das Studenten-BaföG möglich. Dieses BAföG ist Elterneinkommensabhängig. I.d.R. wird das BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt, wobei die Rückzahlung nicht mehr als 10.000 Euro beträgt. Der Förderungsbetrag richtet sich neben dem Elterneinkommen auch nach dem Einkommen oder Vermögen des Studierenden. Die Dauer des BAföG Bezugs richtet sich nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Fachs. 5 Jahre nach dem Ende des Studiums muss das Darlehen zurückgezahlt werden. Das Bundesverwaltungsamt ist für die BAföG Rückzahlung zuständig. Für die Rückzahlung gibt es auch Vergünstigungen, etwa für BAföG Empfänger, die das Studium besonders gut oder schnell abgeschlossen haben.
Neben dem BAföG besteht auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Studienkredits, den staatliche und private Banken anbieten. Hier gibt es besondere Konditionen.
Trotz dieser Möglichkeiten zur Studienfinanzierung sind 2/3 der Studierenden im Erststudium erwerbstätig – so das Studentenwerk. Einige nur in der vorlesungsfreien Zeit, mehr als 1/3 aber auch während der Vorlesungszeit.
Kein Wunder, dass 1/3 wÄhrend der Vorlesungszeit auch arbeitet. Ich meine wie kannst dir sonst die Studiengebühren zahlen? Insbesondere wenn deine Eltern die Möglichkeit deine Studienfinanzierung zu übernehmen nicht haben. Der Bafög reicht normalerweise auch nicht. Da gibts auch verschiedene andere arten von Studienfinanzierung wie Studienkredite und Studienbeitragsdarlehen,aber Bafög glaube ich ist keine so gut alternative.