Studiendarlehen

Die Nachfrage nach dem Studienbeitragsdarlehen der NRW-BANK ist weit größer, als erwartet. Die Zahl der Anträge bei der NRW-BANK, Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen, betrug bis Ende Oktober 2007 rund 17.000.
Über 50.000 Studierende nutzen seit Start des Programms vor einem Jahr das Darlehen der NRW-BANK.

Es ermöglicht eine Finanzierung der Studienbeiträge in NRW: Zur Finanzierung der Studienbeiträge bietet die NRW-BANK im Auftrag des Landes das günstige Studienbeitragsdarlehen an.  Der Nominalzinssatz liegt zurzeit bei 5,9 %. Die NRW.BANK kalkuliert als Förderbank des Landes den Zinssatz ohne Gewinnspanne. Der Zinssatz deckt lediglich die Kosten. Die Zinsen werden bis zur Rückzahlung kostenfrei gestundet, so dass die Studierenden während des Studiums keine finanziellen Zusatzbelastungen tragen müssen. Das Darlehen muss in der Regel erst zwei Jahre nach Ende des Studiums zurückgezahlt werden und bietet in der Phase der
Rückzahlung eine große Flexibilität. Des weiteren haben die Studierenden die Möglichkeit, mit einem Tilgungs- und Kappungsrechner im Internet (s.u.) die anfallenden Zahlungen für ihre persönliche Situation analysieren zu können.

Neben diesen relativ günstigen Konditionen bietet das Studienbeitragsdarlehen den Vorteil, dass eine Bonitätsprüfung der Antragsteller entfällt. Ausserdem müssen sie keine Sicherheiten stellen. Besonders für BAföG-Empfänger ist das NRW-BANK-Studienbeitragsdarlehen interessant, weil die meisten von ihnen nach dem Studium mit einem vollständigen oder teilweisen Erlass ihrer Verpflichtung zur Rückzahlung des Studienbeitragsdarlehens gegenüber der NRW-BANK rechnen können. Beispiel: wer während des Studiums im Monat im Durchschnitt mind. 334 Euro BAföG erhält, kann die Studienbeiträge voll erlassen bekommen. Angerechnet werden auch Leistungen nach dem BAföG, die in früheren Semestern vor Aufnahme des Studienbeitragsdarlehens ausgezahlt wurden.
Nach den derzeitigen zahlen müssen etwa zwei Drittel der BAföG-Empfänger faktisch keine Studienbeiträge leisten.

An 29 der 33 staatlichen Hochschulen in NRW sind die Studenten und Studentinnen grundsätzlich beitragspflichtig. Die Darlehensanträge können nur direkt an das Studierendensekretariat der jeweiligen Hochschule bzw. Universität gerichtet werden. First: Sie werden bis zum Ende der jeweiligen Einschreibungs- oder Rückmeldefrist der Hochschulen / Unis entgegengenommen.

1 Gedanke zu „Studiendarlehen“

  1. Von Studiendarlehen halte ich garnichts, teilweise sind die Konditionen sogar ungünstiger als ein normaler Kredit (wenn ich da noch auf dem Laufenden bin…)

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