Nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken verliert eine Ehefrau, die aufgrund eines Seitensprunges die Ehe zum Scheitern bringt, ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt. Das OLG hob damit die gegenteilige Entscheidung des Familiengerichts erster Instanz auf und versagte den Anspruch auf Trennungsunterhalt wegen des Ehebruchs – Az. 2 UF 102/08.
Das OLG Zweibrücken sah es als feststehend an, dass vorliegend die Ehefrau die Ehe durch einen Seitensprung zum Scheitern gebracht habe. Es argumentiert, ein Seitensprung sei eine Verletzung der ehelichen Solidarität. Dies habe zur Folge, dass die Zahlung von Unterhalt dem betrogenen Ehemann nicht zuzumuten sei. Es sei grob unbillig, dem Ehemann Unterhaltszahlungen aufzubürden. Für das Scheitern der Ehe sei zum großen und bei weitem überwiegenden Teil die Ehefrau ursächlich gewesen. Anders sei nur dann zu urteilen, wenn sie das intime Verhältnis erst begonnen hätte, nachdem sie sich von ihrem Ehemann abgewandt hatte, nicht aber, wenn eine intakte Ehe vorliege. Eine solche nahm das OLG mangels anderer Anhaltspunkte an.
Die Versagung eines Unterhaltsanspruchs aufgrund eines ehelichen Fehlverhaltens ist schon des öfteren Gegenstand der Rechtsprechung gewesen. Ein Seitensprung wurde, bei an sich intakter Ehe, als Grund gesehen, einen Unterhaltsanspruch aus Gründen der Billigkeit zu verwehren.
So hatte etwa das OLG Frankfurt einen ähnlichen Fall zu beurteilen. Dort hatte die Frau eines Fernfahrers diesen während der Ehe mit verschiedenen Männern betrogen, wenn sich der Ehemann auf Fernfahrt befand. Das sah das OLG Frankfurt als Berechtigung für den Ehemannm den Unterhalt an seine Ex-Frau zuz kürzen. Einen völligen Verlust des Unterhaltsanspruch verneinte das Gericht jedoch. Grund: das Fehlverhalten der Frau habe lediglich einige Monate gedauert.
ich wurde von meiner Frau (Ukrainerin) mehrmals betrogen, nachweislich, seit 4 Jahren quäle ich mich wegen unseres Sohnes, den ich nicht vermissen will.
Jetzt denke ich immer öfter über eine Trennung nach habe aber grosse Angst wegen der Unterhaltsforderung die auf mich zu kommt, wir sind seit 15 Jahren verheiratet und meine Frau hat nicht gearbeitet (nur gelegentlich versucht).
was könnt ihr mir raten
Danke Speedy
Wenn deine Frau, dich in euerem Ehebett/ Haus betrügt und Du kommst dazu und willst Ihn rausschmeißen kann er Dich auslachen und sagt Du sollst verschwinden. Rufe die Polizei DIE MACHEN ZWAR Nichts, weil Deine Frau ihn reingelassen hat und somit kein Hausfriedensbruch begangen hat, aber es ist für beide unangenhm.
Wenn Du den Verdacht hast und Du erwischt BEIDE mache Fotos, das ist nicht verboten weil Du es in deinem Haus machst, vieleicht kekommst Du ihn so raus oder er schlägt dich und somit hat er Körperverletzung begangen, auf jeden Fall solltest Du dich nicht dazu hinreisen lassen Ihn von deiner Frau zuziehen und IHN oder Sie zubedrohen…..Recht haben und zubekommen sind zwei Paar Schuhe
Das Fremdgehen der Ehefrau während der Ehe und sich noch während der Ehe von einem anderem Mann (Chef der Frau) schwängern zu lassen, dann noch einen Teil seiner Rente abtreten zu müssen, die Scheidung zu bezahlen, finde ich unverschämt, da sollte der Gesetzgeber das Gesetz wieder verschärfen und die oder den Fremdgänger hart bestrafen. Es kann nicht angehen das man betrogen wird und dann noch selbst hart vom Gesetzgeber bestraft wird. Ich finde es ebenso beschämend das es dem Gesetzgeber nicht mehr interessiert warum die Ehe scheiterte und wer Schuld war. Kein Wunder das so viele Ehen schnell scheitern, wenn der Gesetzgeber das Fremdgehen noch unterstützt. Da ich nicht locker liess und auch ich an meiner Ehe festhalten wollte, wurde ich noch bestraft und von meiner ehemaligen Russischen Frau angezeigt, weil ich meine eigene Frau genötigt haben soll Sex mit mir zu haben. Darf Mann nicht mal Sex mit der eigenen Frau haben und nicht einmal während der Ehe?? Nur andere Männer dürfen Sex mit meiner Frau haben?? Vielen Dank liebes Vaterland, danke liebe Staatsanwaltschaft (vetreten durch eine Staatsanwältin) das Ihr meiner Frau geholfen habt in Deutschland zu verweilen und mich als Verbrecher hinstellten. Ihr habt mein berufliches Leben versaut und mein privates Leben.
M.E. stellt die Rechtsprechung und auch die Neufassung des §1579, Ziffer 7 BGB (von 2008) einen Fortschritt dar. Wenn ich die Gerichtsurteile richtig verstanden habe, so wird der nacheheliche Ehegattenunterhalt der „ehebrecherischen“ Ehefrau dann verwehrt, wenn sie in grob unbilliger Weise die eheliche Solidarität verletzt hat. Das ist zu begrüßen, denn es leuchtet niemandem ein, dass eine solche „unsolidarisch“ handelnde Ehefrau von dem „geprellten“ Ehemann hohe Unterhaltsforderungen einklagen kann. Gerade beim Ehegattenunterhalt zeigt sich, wie sehr das neue Ehescheidungsrecht, das nur noch auf die Zerrüttung der Ehe und die wirtschaftliche Stärke eines der Ehegatten (in der Regel des Mannes) abhebt, grob unmoralisches Verhalten geduldet, ja sogar begünstigt hat. So etwas kann nicht rechtens sein, und die Gerichte haben deshalb mit Recht hier einen Riegel vorgeschoben. Die Frage ist jetzt, wie der Ehebruch allgemein beim Unterhaltsrecht bewertet wird. Der nach außen hin nicht sichtbar in Erscheinung tretende Seitensprung der Ehefrau dürfte für das Unterhaltsrecht weiter unerheblich bleiben, da hier die Ehre und Würde des Mannes nicht tangiert wird. Und wenn die Ehefrau auf den oder die Seitensprünge des Ehemannes mit einem eigenen Seitensprung reagiert, könnte sich der Ehemann wohl auch nicht auf „grobe Unbilligkeit“ berufen, falls die Ehe in die Brüche geht und die Ehefrau einen Unterhaltsanspruch eínklagt. Falls aber das „ehebrecherische“ Verhalten der Frau in der Nachbarschaft bekannt wird und der Mann dies nachweisen kann, so müsste er, falls er den nachehelichen Ehegattenunterhalt verweigert, eigentlich Recht bekommen, vorausgesetzt, er selbst hat sich in der Ehe „solidarisch“ verhalten. Doch der Ehemann kann sich m.E. nicht darauf verlassen, dass die Gerichte tatsächlich so entscheiden. Es hängt mit der Schwammigkeit des Begriffs „grob unbillig“ zusammen. Auch die Formulierung „schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten“ dürfte kaum zur Rechtsicherheit betragen. Hier sollte der Gesetzgeber für mehr Klarheit sorgen.
HALLO ICH WURDE NACH §% EHEJAHREN WITTWE UND HABE EINEN MANN KENNEN GELERNT DER MICH HEIRATETE ICH HABE MEIN HAUS VERKAUFT UND ALLES IN SEIN HAUS GESTECKT ; BIN 2,1/2 Jahre verheiraten und er geht schon ein Jahr Fremd erniedrigt mich gibt mir die schuld damit ich mich schlecht fühle er streitet alles ab ich habe aber beweise ,.ich bin psychisch fertig wenn ich mich nicht füge will er mich aus dem Haus werfen ich habe nichts mehr keine rente nichts erspartes nix, bin seelisch fertig durch seine verbalen Worte , habe mein selbstwertgefühl ganz verloren ,soll so ein eiskalter mann noch recht bekommen wo er doch die ehe zerstört hat ich habe aus liebe geheiratet wollte den Rest meines Lebens mit ihm verbringen und nur das was kann ich tun lg an euch alle ,
Hallo Simone!!
Ich habe das gleiche erlebt mit meiner EX!!Erstmal suche Dir einen guten Fachanwalt!!Ob Du Unterhalt für ihn zahlen mußt,hängt davon ab,ob er noch arbeiten kann.Dieses entscheiden Gutachter.Wenn er voll arbeitsfähig ist,auch Umschulung usw. absolvieren kann,dann brauchst Du sicherlich nichts zahlen.Meiner Ex wurde per Gutachter gesagt,sie ist voll arbeitsfähig,also gab es keine Kohle.Gut wäre für Dich zu wissen,seit wann er eine Andere hat,das heist ob er Dich bewußt um Dein Geld gebracht hat.Um das Auto brauchst Dir keine Sorgen machen.Die Richter erkennen Schmarotzer.Ich drücke Dir die Daumen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Der Optimist!!!!!!!!!!
Hallo, jetzt muss ich doch mal meinen Fall schildern, da ich DIESEN SO noch nirgendwo gelesen habe. Mein Mann und ich sind knapp vier Jahre verheiratet, keine Kinder. Kurz nach der Ehe hatte er ständig wechselnde Stellen, dann wurde er krank (zwei Rücken-OP´s, REHA, seit letzten Sommer). Ich habe IMMER gearbeitet und etwas besser verdient, mich um den Haushalt gekümmert und ständig (eigene Blödheit, aber ich dachte, er liebt mich) seine Disposchulden beglichen. Bis Ostern war noch die Welt in Ordnung, da habe ich unsere gemeinsame Steuererklärung gemacht, welche er sogar persönlich zum Finanzamt gebracht hat (die Rückerstattungen gingen auf sein Konto), dann fing er Streit an, am nächsten Tag rief er mich auf der Arbeit an, er sei in ein möbliertes Zimmer gezogen. Später fand ich heraus, dass er Hals über Kopf bei seinem Kurschatten, welche er seit Jan./Feb. kannte, eingezogen ist. Und jetzt kommt´s: Jetzt ist er zum Anwalt gerannt, und will UNTERHALT, zudem noch die Hälfte meines Autos (welches ich mir von meiner Abfindung geleistet habe, und er selber eins hat)…. Er sollte eigentlich diesen Sommer mit einer Umschulung anfangen, zögert dies aber (da er noch bis Jan. Anspruch auf Krankengeld hat, und sich mit seinem Arzt gut versteht) hinaus. Jetzt frage ich mal allgemein: Meint einer, bekommt er Recht?? Ich komme immer noch nicht darüber weg, wie er mich so ausnutzen, hintergehen, wegschmeissen und dann auch noch abzocken will!!!
Tja Simone, hier wurde der Spies gedreht, dein Mann ist/war clever in dem Fall zahlst Du…..so ergehts 97% aller Männer.
Hallo Dino!
Ich kann Dich sehr gut verstehen.Ich war zum Schluß Gast in meinem eigenen Haus.Ob Ehefrau,Bester Freund oder toller Chef,man kann den Menschen nur bis vor dem KOPF sehen.Innen sieht es meistens anders aus.Meine hat sogar meinen Sohn(14) gegen mich aufgebracht.Der das Kind hat,hat auch die Macht,es ist egal was Du an gutes tust.
Kopf hoch,das Leben geht weiter!!
Leute, ich lese mich gerade hier durch und finde meine situation genau hier wieder. 35 Jahre zusammen, 29 Jahre Ehe, keine Anzeichen für größere Probleme. Und aus heiterem Himmel verliebt sich meine Frau auf einem Faschingsfest in eine anderen und hat gleich am ersten abend sex mit ihm. Dann endlose sms, emails usw….unglaublich was meine „treue“ und solide Ehefrau imstande ist zu tun…so was hat sie in unseren vielen Ehejahren nicht gemacht, aber egal. Ich bin dahintergekommen und habe sie zur rede gestellt. Und jetzt kommt´s: Ich sei schuld daran weil ich nicht immer das getan habe, was sie will !!!!!!
Ich glaub das nicht !!!!!!
Es ist heute an der Tagesordnung, dass Ehen scheitern. Frauen sollten gar kein Trennungsgeld oder Unterhaltsgeld verlangen können, es sei denn, es wurde darüber ein besonderer Vertrag geschlossen, der genau dieses zum Inhalt hat. Ich bin der Meinung, dass dieser Umstand in Folge viele Frauen aufhorchen lässt und in die eigene Verantwortung zurückholt. Es kann nicht sein, dass ein Mann dafür blechen muss, dass Frau nicht in der Lage ist, finanziell ein eigenes Leben aufzubauen. Wir Frauen sollten endlich die „Versorgtsein-Mentalität“ aufgeben und während des ganzen Lebens, den Focus auf unsere Selbstständigkeit konzentrieren. Wir sollten es nicht mehr nötig haben, alles auf die Männer abzuschieben, und uns immer im Opferbecken zu suhlen.
Wenn sie gehen will,dann lasse sie laufen.Kommt drauf an,wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann,ist es gut möglich das Du zahlen mußt.Sind Deine Kinder in der Lehre oder erwerbstätig, brauchst Du sicherlich nicht zahlen.Kommt auch drauf an,was Du verdienst.Meine EX hat es auch versucht,aber ein Gutachter hat belegt,das sie voll erwerbsfähig ist.War für mich eine Genugtung,erst fremdgehen und dann noch Geld abfassen wollen.Du mußt Dich wehren dagegen.
hi,
wollte mal fragen ob jemand eine ahnung hat, oder erfahrung!
ist es rechtens,wenn eine frau die ehe verlässt wegen einem anderen mann und dann noch unterhaltsklage einreicht auch wenn sie halbe tage arbeitet und die kids volljährig sind?
ja Scheidung ist eine immer sehr emotionale Geschichte und wenn dann auch noch ein Seitensprung dabei war dann wird es meist richtig schmerzhaft.
aber mal abgesehen von diesem Thema, ich denke das es egal ist ob einer der Partner einen Seitensprung hatte oder nicht.
Die Ehe ist doch dann schon sehr angeschlagen und vor dem aus ansonsten geht man nicht fremd.
Als nächstes denke ich das das wenn man sich“gütig“einigt soweit es machbar ist, für beide und für die Kinder von Vorteil ist.
Ich frage mich was das Fremdgehen mit dem Unterhalt zu tun haben soll.Es liegt bei den Partnern,in den meisten Ehen wird doch garnicht mehr miteinander gesprochen.Zum Anfang ist die Liebe groß,treten aber Probleme auf,dann wird der Schuldige gesucht.Statt miteinder zu Reden und eine Lösung zu finden.Ob er oder sie fremdgeht spielt keine Rolle.Wenn man mit dem Partner unzufrieden ist,sollte man es ihm sagen und nicht zur REHA fahren und sich gleich einen oder eine Neue(n) mitbringen.Nur wegen der Kinder zusammen bleiben wird nichts bringen.Ich spreche jetzt mal von meiner Ex Frau.Sie geht immer wieder fremd,sie wollte die Welt verändern aber nur mit dem Mund.Hat immer nur gejammert zu wenig Geld,zu wenig Urlaub usw..Wir haben uns ein Haus gebaut,ich habe gesagt es wird dann aber nicht leicht werden,es muß Jeder dazu beitragen auch die Kinder.Alle müßen helfen.Ich habe 3000€Netto verdient,heute besitze ich grade mal noch 712€.Durch Krankheit habe ich meinen Job verloren,kann ich ja nichts für,es kann ja Jeden treffen,habe zuviel und zu schwer gearbeitet,für die Familie.Auf einmal war ich nichts mehr wert,sie geht fremd,will die Scheidung,will das Haus und alles was drin steht.Ist doch ein super Deal.Sie wollte mit ihrer großen neuen liebe dort leben.Das Haus hat sie nicht bekommen,trotz der Kinder,es mußte verkauft werden,sie bekommt auch keinen Unterhalt,sie hat es nicht verdient,weil sie keinen Charakter hat.Die Kinder kommen damit klar,zumal sie selbst schon erwachsen sind.Sie hat ihre Strafe bekommen und das ist gut so.Jetzt steht sie im Markt an der Kasse und ihre große Liebe hat sich bis heute nicht von seiner Frau getrennt.Aber sie schimpft wie ein Rohrspatz auf ihren bösen Ex Mann.Jeder der einen Seitensprung begeht sollte sich erstmal fragen:Ist es das wirklich wert oder rede ich lieber mal mit meinem Partner und kläre die Situation,äußer meine Wünsche und Bedürfnisse,danach ist es zu spät und das Vertrauen ist dahin.
Wenn der Mann in der Ehe fremd geht und dann auch noch ein uneheliches Kind zeugt, dann siehts ganz schlecht aus für die Ehefrau. Völlig egal, ob sie trotz eigener Kinder gearbeitet hat, die Geliebte muss es nicht. Drei Jahre lang kann sie erstmal zuhause bleiben und Unterhalt verlangen, bis zur Höhe ihres letzten Nettoeinkommens. Die meisten Geliebten werden nichts kriegen, wenn der Mann Durchschnittsverdiener ist und schon Kinder hat. Aber, wenn er gut verdient, dann sahnen die ab. Auch nach den drei Jahren sind sie sehr erfinderisch. Ledige Mütter sind sehr überbelastet, selbst mit nur einem Kind, wenn sie als Geliebte gegen die Ehefrau verloren haben, die finden dann keinen Kitaplatz und schon gar nicht einen Arbeitsplatz, der sie ernährt und verlangen dann noch jahrelang Billigkeitsunterhalt. Die Ehefrau wird so behandelt, als sei die Ehe geschieden. Sie soll dann von Gesetz wegen sofort – ohne Schonzeit – voll arbeiten, um die Summen wieder rein zu verdienen, die die Ehestörerin für sich abzieht. Die Ehefrau arbeitet dann also für die Ehestörerin, die je nach Charakter und Bildungsstand kürzer oder länger dem Beruf fern bleibt. Eigenverantwortung? Wird von so einer Frau weder vor der Geburt eines nichtehelichen Kindes noch danach wirklich gefordert. Die ehelichen Kinder verlieren ihre soziale Stellung, die Ehefrau sowieso, der Mann hat den Selbstbehalt und Ehestörerin steigt möglicherweise durch ihr Kind, das vom ehemals gut verdienenden Vater einen prächtigen Unterhalt bekommt, noch sozial auf, denn sie bekommt vielleicht ihr letztes Nettoeinkommen ersetzt und erhält sogar noch 14 MOnate lang alleine den nicht anrechenbaren Elterngeldbetrag von 300 Euro obendrauf. Der soll zwar entlasten, aber offenbar nicht den, der die Kosten hat, sondern der Mutter als Gewinn dienen. Wenn die Ehe am Seitensprung noch nicht zerbrochen ist, dann vielleicht spätestens jetzt, wenn die Ehefrau jetzt zusätzlich zur Tätigkeit im Haushalt, Kinderbetreuung und Halbtagstätigkeit, ihre Tätigkeit in Vollzeit ausführen muss, um die Lücken zu füllen. Verfassung? Schutzvon Ehe und Familie? Gleichbehandlung in der Ehe?
Und: Wenn die ehelich geborenen Kinder schon ein bisschen größer sind, muss sie noch mit ansehen, dass das uneheliche viel mehr Unterhalt schon ab Geburt bekommt als sie für die eigenen Kinder hatte und schon in wenigen Jahren, wenn die eigenen aus der Ausbildung sind, allein unterhaltsberechtigtes Kind ist und wiederum mehr Unterhalt bekommen muss als die ehelichen Kinder im selben Alter – deren Unterhalt ja durch die Anzahl der Berechtigten, zu denen dann auch die ledige Mutter dazu zählt und durch die Höhe der Ansprüche möglicherweise auch auf die unterste Stufe der Düsseldorfer Tabelle abgesenkt wird. Man stelle sich mal vor, die ehelichen Kinder wollten studieren. Tja, sie werden wohl jobben müssen, um das zu finanzieren. 10 Jahre weiter wird das uneheliche dann vielleicht auch studieren wollen. Dieses Kind wird bei unveränderten Einkommensverhältnissen des Vaters dann aber Unterhalt in voller Höhe verlangen können, weil es dann das einzig unterhaltsberechtigte ist… über Jahre wird es also finanziell bevorzugt – gezwungenermaßen.
Tolles Unterhaltsrecht! Erst Recht, wenn wie im beschriebenen Fall die ledige Mutter der Familie persönlich bekannt war, der Ehefrau stets vom tollen Lover vorgeschwärmt hat und sogar mitgeteilt hat, dass sie alles tun will, um von ihm ein Kind zu kriegen.
Sicher, der Mann sollte zu seiner Verantwortung stehen, aber die trägt er auch für seine Ehefrau und die anderen Kinder. Für die Frau, die bewusst eine Ehe gestört hat, sollten dann andere Regeln gelten. Wenn sei eigenes Vermögen hat, sollte sie es einsetzen müssen, wenn nicht, dann sollte sie, wie die Ehefrau auch, arbeiten müssen. Aber warum Ehefrau und Kinder zugunsten so einer Frau Nachteile haben sollen, das kann ich nicht einsehen. Eine Frau, die mit einem verheirateten Mann ins Bett steigt und bewusst nicht verhütet, durchkreuzt absichtlich und vorsätzlich die Zukunft anderer und gefährdet die soziale Absicherung der bereits geborenen Kinder aus Eigennutz. Wenn sie nicht betrogen hätte, gäbe es dieses Kind gar nicht. Es ist was anderes, ob es eine nachfolgende Beziehung ist oder eine Zweitehe oder ob jemand weiß, dass Familie mit Kindern da ist und Pflichten bestehen, die man durch Betrug verdrängen will.
Der Unterhalt so einer Störerin, die sich selbst und allen anderen gegenüber unverantwortlich handelt, sollte auf Null gesetzt werden. Reicht, wenn die Familie ein weiteres Kind finanzieren muss- und jetzt darf die Gemeinde mal raten, wessen Unterhaltsansprüche durch das fremde Kind gesenkt werden? Richtig: Die der Ehefrau – nie aber die von dessen lediger Mutter, weil sich deren Anspruch allein nach ihrem bisherigen Verdienst richtet. Nicht falsch verstehen, das soll kein Freifahrtschein für betrügende Ehemänner sein, ich finde aber, dass für solche Betrügereien nicht die Hintergangenen zahlen sollen, die im umgekehrten Fall keinen Anspruch auf Unterhalt hätten! Alles was Recht ist, das Unterhaltsrecht ist in so einem Fall total UNGERECHT. Die Ehefrau verliert ihr Wahlrecht, die gemeinsamen Absprachen der Eheleute zu Berufstätigkeit und Rollenverteilung verlieren ihre Wirksamkeit, der Gesetzgeber greift in verfassungsrechtlich geschützte Ehe ein. DAS kann nicht sein! Betrogene sollten sich wehren – in so einem Unterhaltsprozess, den die Geliebte dann führen wird, wenn sie frustriert zuhause sitzt, hat die Ehefrau nicht mal das Recht, ihre Ansprüche selbst zu beziffern, sie muss der Geliebten auch noch Auskunft erteilen, wieviel sie selbst verdient! Obwohl das Einkommen der Ehefrau ja wohl das Familieneinkommen erhöht und den Lebensstandard der Familie prägt und nicht dazu dient, die Leistungsfähigkeit des Ehemannes gegenüber der Geliebten zu erhöhen. Wo leben wir eigentlich?
Die Name „Monika“ ligt mir so nah …
hi leute… der letzte beitrag hier ist ja schon ne weile her.
also.. ich glaub, ich bin auch einer der „geafften“ ehemänner. meine frau hat mich ende 2008 verlassen. in einer nacht-und nebelaktion. ende 2009 bekam ich dann über eine unterhaltsforderung der ARGE raus, wo sie steckt. aus der ehe gingen keine kinder hervor. zu meinem glück hab ich auf meinem pc diverse chatmitschnitte der jahre 2007/08 gefunden. daraus ging hervor, daß sie während der ehe ungeschützten verkehr mit nem typen hatte. gleichzeitig hatte sie noch was mit nem anderen und war nicht abgeneigt, mit nem dritten auch paar sexuelle phantasien zu probieren…
und dafür soll ich jetzt noch zahlen? wenn bei der scheidung die schuldfrage unrelevant ist, dann kann ja gerade jeder machen, wozu er bock hat. den partner massiv betrügen und dann noch von ihm die kohle haben wollen.
ich muss einiges dementieren hier. Klar gestellt werden muß das eine Frau die immer den Haushalt gemacht hat und immer zuhause war auf jeden Fall Unterhalt von Ihren „EX„ verlangen kann wenn er Fremd gegangen ist und willentlich die EHE auf´s Spiel gesetzt hat. Und ich finde es auch richtig wenn die Frau Fremd gegangen ist und die EHE willentlich auf´s Spiel gesetzt hat das sie keinen Unterhaltsanspruch hat. Sollte es in einer Ehe nicht mehr stimmen und auch weis das es nicht mehr stimmt ( den das merkt man ) dann sollte man auf jeden Fall eine Eheberatung aufsuchen auch wenn eine Aussicht auf Scheidung oder Trennung steht. Und nicht immer die Fehler bei den anderen suchen auch mal bei sich selber und die Fehler anderer auch mal akzeptieren und tolerieren denn man macht selber Fehler oft genug im Leben nur merken tun wir sie an uns selber eher weniger und auch wenn der Partner ein Arsch… ( sorry ) ist, trotzdem aufrichtig und Ehrlich durchs leben gehen.
Seit 2 Jahren hat meine Frau eine Doppel-Beziehung und das habe genau vor 2 Monaten erfahren. Nach einem Gespräch mit ihr nannte sie mich mit der Name der Geliebter und vergass einfach daß sie sich mit mir (Ehemann) spricht und nicht mit der Geliebter. Dadurch wurde sie nervös und ging weg. Wie soll ich das verstehen wenn der Frau langweilig in die Ehe wurde und trotzdem habe ich sie nicht betrogen oder keine Affäre angefangen habe, ich habe sie so geloebt wie sie war aber trotzdem nicht gut genug. Heute ist sie ins Ausland bei der Geliebter und Arbeitslos, kein Geld und auch keine Unterstüzung von Geliebter, sie ist eifach fix und fertig weil sie gemerkt hat, daß sie nichts mehr hat und jetzt einfach die Straffe dafür kriegt. Soll ich in solche Fälle Unterhalt bezahlen auch wenn ich beweisen kann daß sie fremd gegangen ist?
Vielen Dank
Hm, komische Fragen, die hier aufgeworfen werden. Fremdgeherei hat man sehr oft, wenn etwas in der Ehe nicht passt, das gilt für beide Seiten.
Daran sollten Paare arbeiten und nicht um den Barwert der Folgen streiten. Männer gehen bei einer Trennung, vor allen mit Kindern, meist leer aus.
Dann noch TU zahlen zu müssen, ist nicht Rechtens, das wollte das OLG hier mit diesem Urteil klar stellen.
Ich höre nur : „Seitensprung und Fremdgehen (von Seiten der Ehefrau !!!) gefährdet Anspruch auf Unterhalt” ….
Was aber ist, wenn der Ehemann sich das Recht nimmt, dauernd fremd zu gehen, so nach dem Motto : Ich finanziere hier alles, also habe ich auch die Rechte zu tun, was ich will – was soll eine nicht verdienende Ehefrau da tun ????
Welcher Anspruch erwächst ihr, bei einem Fehlverhalten des Ehemannes ???
Der Anspruch sich zu trennen.
Wenn die Frau doch nichts verdient und der Mann für sich selbst genug hat, muss sie doch nichts an ihm abtreten.
Anders sah es jedoch in der Vergangenheit für Männer aus, die ebenfalls arbeitslos waren oder wurden.
Soviel zur Gleichberechtigung.
Wenn du als Frau unabhängig sein willst, solltest du nunmal selbstständig sein.
ich finde es schon ne sauerrei,das es sowas wie ein trennungunterhalt überhaupt gibt!sollten kleinkinder in der ehe sein,sag ich okay!aber ansonsten,ist es doch für den der unterhalt zahlen muß,ein sturz in den abgrund!ob schuld oder nicht schuld!ist die beziehung aus ,dann ist sie es!ob fremd gegangen oder nicht!ist doch nur ein zeichen ,das die beziehung eh schon vor den trümmern stand!
Das Urteil des Gerichts finde ich einerseits gut, aber lässt sich wirklich genau nachweisen, wann der Seitensprung oder die Affäre war? Und was haben wir Frauen dann für einen Vorteil, wenn der Mann in der Ehe fremdgegangen ist? Keinen! Deshalb bekommen wir nicht mehr Trennungsunterhalt, weil wir ihn nicht verlassen hätten. Wir wollten doch die Ehe nicht ruinieren!
Recht haben und bekommen, sind zwei Paar Schuhe, obwohl alles dran gesetzt wird, dass die Frauen, gleichbehandelt werden müssen, bekommen sie vorm Gericht immer noch zu 85% gegenüber dem Mann im Fall einer Scheidung Recht.
Am besten sind solche Fälle wo die Ehefrau einen eheähnlichen neuen Partner hat und der alte Ehemann soll für Sie zahlen. Er kann sich kaum eine neue Zukunft aufbauen und Sie geht ohne, dass ihr Neuer eine Belastung hat zweimal im Jahr in Urlaub……warum soll er für zwei arbeiten und ist alleine??