Frauen sollten ihem Arbeitgeber eine Schwangerschaft so früh wie möglich mitteilen. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht, denn das Mutterschutzgesetz legt den Frauen lediglich eine Soll-Vorschrift vor. Nur wenn der Arbeitgeber von dem besonderen Umstand Kenntnis hat, kann er die Rechte der Frau wahren. Das Mutterschutzgesetz, das auch für Auszubildende und 400-Euro-Kräfte gilt, regelt die Rechte und Pflichten der Schwangeren. Es regelt Umfang und Grenzen der Arbeit. Nacht- Sonn- und Feiertagsarbeit sind für Schwangere verboten, ebenfalls Überstunden. Allerdings nur, wenn der Chef etwas von der Schwangerschaft weiß. Es gibt natürlich Ausnahmen, etwa in der Landwirtschaft oder Gastronomie oder im künstlerischen Bereich. Auch Akkordarbeit ist für Schwangere unzülässig. Grundsätzlich dürfen Schwangere maximal 8,5 Stunden täglich oder 90 Stunden pro Doppelwoche arbeiten. Dabei kommt es nicht auf den Willen der Frau an. Auch wenn sie mehr arbeiten möchte, geht das nicht, da der Arbeitgeber an die Arbeitszeitbegrenzung gebunden ist. Andernfalls kann er sich sogar strafbar machen.
Auch genießen Schwangere einen besonderen Kündigungsschutz. Im Mutterschutz profitieren sie auch von Lohnerhöhungen und erhalten das 13. Monatsgehalt.