Schulbuecher fuer Hartz IV Kinder frei

Hartz IV-Empfänger habe ein Recht darauf, dass das Amt die Kosten für Schulbücher übernimmt. Das ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, Az: L 3 AS 76/07; Urteil vom 25.11.08.

Die erforderlichen Aufwendungen für Schulbücher muss der zuständige Träger der Sozialhilfe gem § 73 SGB XII als Hilfe in sonstigen Lebenslagen übernehmen.

Dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg lag folgender Fall zugrunde:  Ein Schüler besuchte im Schuljahr 2005/2006 die 9. Klasse eines Gymnasiums. Er bezog zusammen mit seiner alleinerziehenden Mutter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Grundsicherung. Um sich Schulbücher anschaffen zu können erhielt der Schüler nach den damals geltenden rheinland-pfälzischen Vorschriften zur Lernmittelfreiheit nur einen Lernmittelgutschein von 59 Euro. Der Schüler beantragte die Erstattung der nicht durch den Lernmittelgutschein gedeckten Kosten für die notwendigen Schulbücher in Höhe von fast 140,00 €‚¬ bei dem Träger der Grundsicherung. Dieser lehnte es jedoch ab, die Kosten zu übernehmen. Der Schüler erhob Klage beim Sozialgericht Koblenz, die abgewiesen wurde. Das Sozialgericht argumentierte, dass der Bedarf an Schulbüchern aus der dem Schüler gewährten Regelleistung zu erbringen sei. Schulbücher zählten zudem nicht zu den im Gesetz abschließend aufgezählten Sonderbedarfen, deren Kosten der Grundsicherungsträger zusätzlich zu den Regeleistungen übernehmen müsse.

Das Landesssozialgericht lehnte ebenfalls eine Leistungspflicht des Trägers der Grundsicherung ab. Es verurteilte jedoch den im Berufungsverfahren beigeladenen Träger der Sozialhilfe zur Übernahme der Kosten der Schulbücher. Das LSG argumentierte, bei der Belastung eines Schülers mit den Aufwendungen für notwendige Schulbücher handele es sich um einen nicht typischen Bedarf, welcher durch den Sozialhilfeträger und nicht aus der vom Grundsicherungsträger gewährten Regelleistung zu decken sei. Außerdem orientiere sich die Höhe der Regelleistung am Bedarf von Erwachsenen, denen in der Regel keine Kosten für Schulbücher entstünden.

2 Gedanken zu „Schulbuecher fuer Hartz IV Kinder frei“

  1. meine tochter wurde 2009 eingeschult ein antrag auf kostenübernahme der schulbücher (65,98€) wurde abgelehnt… wie schon oben geschrieben seinen die kosten im bedarf berücksichtigt… habe das so hingenommen und die bücher selbst bezahlt… hätte ich in wiederspruch gehen können???

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  2. Hey,
    ich ärgere mich jedes Jahr erneut über die Rechnung von 32,00 € „Schulkostenbeitrag² pro Kind, wie es bei uns in Mecklenburg heißt. Schulbücher erhalten die Kinder von der Schule, ich muss sie nicht extra kaufen, „nur“ den ganzen Rest noch. Für mich sind das – neben diesem Rest, der pro Kind zu Schuljahresbeginn mindestens 30/40 € ausmacht, mal eben so 96 €, die ich vom HartzIV abdrücken muss, am besten natürlich gleich bei Rechnungseingang. Ein Widerspruch ist abgelehnt worden, die Kosten wären beim Bedarf der Kinder berücksichtigt! Jetzt habe ich Ratenzahlung vereinbart, aber es wurmt mich dennoch… Was ich hier lese, gibt mir Anlass über einen erneuten Widerspruch nachzudenken. Was meinen Sie?

    Frdl. Grüße – Grit Weingart

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