Schul-Starterpaket auch für Abiturienten – nicht nur bei Hartz IV

Schul-Starterpaket auch für Abiturienten

Die Koalitionsfraktionen haben sich geeinigt. Das Schulstarterpaket wird dreifach ausgeweitet: Abiturienten, deren Eltern Hartz IV beziehen, erhalten zukünftig das 100-Euro-Starterpaket zum jeweiligen Schuljahresbeginn. Drüberhinaus bekommen diese Sozialleistung auch Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, also mit Einkünften, die über der Hartz IV Schwelle liegen. Geleistet wird bis zum Abitur. Bisher war das Starterpaket, also die 100 Euro Hilfe für Schulbücher, Sportzeug, Schreibmaterial, Tornister u.ä., bis zum 10. Schuljahr begrenzt. Nun wurde die Zeitliche Grenze nach hinten geschoben und auch deer Kreis der Anspruchsberechtigten vergrößert. Neben den Schülern der Gymnasien und Gesamtschulen, die auf das Abitur zusteuern bekommen nun auch Vollzeit-Berufsschüler die 100 Euro. Vollzeit-Berufsschüler sind solche, die keine Ausbildungsvergütung erhalten. Die ersten 100 Euro werden zu Beginn des Schuljahres 2009 / 2010 ausgezahlt.
Intention der Koalitionseinigung sei, die Bildungschancen von Kindern aus einkommensschwachen Familien mit Effizienz zu verbessern. Die Verlängerung des Schulbedarfspakets bis zum Abitur sei aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit und der gleichen Bildungschanchen für alle erforderlich, so die Erklärung von Seiten der SPD.
Auch von Seiten der FDP und Linken kam Zustimmung.
Das Schul-Starterpaket in der jetzigen Form sollte bereits im Rahmen des Familienleistungsgesetzes im Herbst 2008 auf den Weg gebracht worden. Damals konnte eine Einigung aber nicht erzielt werden; es wurde lediglich das Kindergeld um 10 Euro auf 164 Euro erhöht.

4 Gedanken zu „Schul-Starterpaket auch für Abiturienten – nicht nur bei Hartz IV“

  1. Hallo, mir wurde gestern gesagt von der Arge, das mein Sohn keine 100 Euro bekommt, weil er durch Unterhalt vom Vater und dem Kindergeld nicht in Hartz 4 drin ist. In der Bild Zeitung vom 29.8.09 steht, das Kinder wo mind. 1 Elternteil Hartz 4 bekommt auch Anspruch auf das Schuldgeld hat. Ich habe sofort wieder heute bei der Arge angerufen und keiner konnte mir Auskunft geben. Nur das ich eine Schulbescheinigung brauche. Das höre ich zum 1 Mal. Naja ich werde nicht locker lassen und mich abspeisen lassen. Denn die Bücher etc. immer am Anfang des Schuljahres sind mega teuer und übers Jahr kommen da noch genug Kosten auf einen zu. Auf was kann ich mich berufen? Bild-zeitung? Gesetzt? oder was? Will das nochmals schriftlich machen mit der Schulbescheinigung dann einreichen. mfg

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  2. ich haben zwei kinder im alter von 8jahre & 6 jahrte die in die schule gehen mein sohn der wurde erst eingeschult.Bekomme sie das geld auch ß bitte um antwort danke

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  3. Ich finde es ungerecht den Kindern gegenüber wo kein zuschlag und hartz vier oder allgemeine Sozialhilfe gezahlt wird , das sie das Starterpacket nicht erhalten wenn dann auch noch mehrere Kinder in der Familie sind .Die Eltern werden dann doppelt bestraft wenn dann sollten alle Kinder das Geld erhalten……..

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