Der BGH hat in seinem jüngsten Urteil zum neuen Unterhaltsrecht die Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit des geschiedenen Partners, der ein gemeinsames Kind betreut im Hinblick auf den eigenen Unterhalt klar gestellt. Danach besteht ein Anspruch auf eigenen Unterhalt i.d.R. nur für die ersten drei Lebensjahre des Kindes.
Alleinerziehende sind also nach einer Scheidung jetzt gehalten deutlich schneller wieder einen Vollzeitjob aufzunehmen als nach der alten Rechtslage.
Nach dem früheren Recht musste die Frau bis zum 8. Lebensjahr des Kindes gar nicht und bis zum 15. nur halbtags arbeiten eine Erwerbstätigkeit ausüben.
Seit der Unterhaltsrechts-Reform gibt es einen Anspruch auf „Betreuungsunterhalt“ grundsätzlich nur für drei Jahre. Er ist allerdings aus Gründen der „Billigkeit“ verlängerbar, woebei vor allem Betreuungsmöglichkeiten, aber auch Dauer der Ehe und die Rollenverteilung in der Ehe entscheidend für die Frage einer Anspruchsverlängerung sind.
Die Konsequenz der BGH-Grundsatzentscheidung ist, dass der Unterhalt, welcher für die Betreuung, eines gemeinsamen Kindes, also für die Mutter (oder den Vater) gezahlt wird, möglicherweise schon im Grundschulalter entfallen, wenn ausreichende anderweitige Betreuungsmöglichkeiten für das Kind gegeben sind. Es kommt jedoch auf die Umstände des Einzelfalles an.
Das Urteil erhielt Lob von Seiten der FDP. Das Unterhalts-Urteil habe mehr Klarheit geschaffen. Nicht allein das Alter des Kindes sei ausschlaggebend für die Frage, ob ein Unterhaltsanspruch der oder des Alleinerziehenden gegeben ist, sondern etwa auch Betreuungsmöglichkeiten und Gesundheitszustand.
Von Seiten der Grünen wurde das Urteil als Einzelfallentscheidung dargestellt. Frauen mit traditioneller Rollenverteilung in der Familie sollten einen Ehevertrag abschließen, da bei einem Scheitern der Ehe grundsätzlich nur für die ersten drei Lebensjahre des Kindes ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt für die Frau bestehe. Eine Verlängerung dieses Unterhaltsanspruchs eie nur im Einzelfall möglich.
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht, ISUV, erhob Kritik gegen das Urteil des BGB. Es werden einen Kampf um den Unterhalt geben, weil das oberste Gericht es unterlassen habe, den Familiengerichten eindeutige Vorgaben zu geben.
Der Familienbund der Katholiken kritisierte, der BGH habe die Möglichkeit versäumt, die weiten gesetzlichen Spielräume klar im Interesse des das gemeinsame Kind betreuenden Elternteils auszulegen. Da dies in der Praxis vor allem Frauen beträfe, werde dem Leitbild vollerwerbstätiger Mütter mit einem oder mehreren kleinen Kindern Vorschub geleistet. Dies würde zu einer zu starken Belastung der Frauen führen: Kinderbetreuung und Vollzeiterwerbstätigkeit.
Der Deutsche Familienverband lobte das BGH Urteil. Ein siebenjähriges Kind brauche üblicherweise nicht mehr in einem so großem Umfang eine Betreuung – anders als bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres.
Auch Bundeskanzlerin Merkel äußerte sich zu diesem Unterhalts-Urteil und verteidigte das neue Unterhalts-Recht. Der BGH, so Merkel, habe sich für das Kindeswohl entschieden. Für das Urteil seien gute Gründe vorhanden. Die Kanzlerin erklärte allerdings, dass das neue Unterhaltsrecht „im Einzelfall“ zu schwierigen Konsequenzen „und auch einer großen Unsicherheit“ führen könne. Allerdings könne es nicht richtig sein, dass die Kinder einer zweiten Ehe darunter leiden müssten, dass die Mutter aus der ersten Ehe nicht erwerbstätig sei.
Achso noch eine Ergänzung, meine Ex hat einen Neuen der mehr oder weniger bei ihr wohnt, ich zahle jeden Monat 800€. Zusätzich erschwärt mir meine ex den umgang zu meinem sohn geht alles nur über den anwalt, hatte zwei Jugendamtstermine vereinbart die sie einfach nicht wahrgenommen hat, aber ein erster Gerichtstermin stand an und siehe da die richterin hat sie ordentl. abgewarscht. Da kam wieder ihre bornierte art zum vorschein, schnaubend sahs sie vor der richterin und sagte abar aber aber er sucht sich immer nur die schönen tage aus(damit meinte sie Weihnachten) um seinen sohn zu sehen. Ne ist klar fahre jedes wochenende 400km um meinen sohn einen tag bei mir zu haben.
Ach was solls…die Richterin sagte noch zu mir…glauben sie mir Herr… es wird alles besser, als das meine ex hörte viel sie fast vom stuhl…weil sie wie immer (auch während unserer ehe ) dachte sie habe recht.
Guten Morgen
Da bekommst man ja als Mann Magengeschwüre, wenn man sich die Artikel der Alleinerziehenden Mütter anhört.
Es ist doch wohl ganz klar, dass wenn die Beziehnung endet, dass sich das leben danach auch verändert. Wie kann es bitte schön sein, dass meine Noch-Ehefrau nach einem Jahr Ehe mich so abzocken kann. Wir haben einen kleinen Sohn der im April 3 wird, den sie teilweise betreut und teilweise von der Tagesmutter betreut wird. Meine Ex die faule Nuss möchte so weiterleben wie in der Beziehnung mit mir…hallo ist nicht sie kann letzt wieder im Aldi einkaufen gehen und den ganzen Tag Käffchen trinken auf der Teresse oder bei Mama ist vorbei.
Meine Ex arbeitet 3 Tage insgesamt 12 Stunden in der Bank und ist chronisch überfordert mit allem. An den Tagen an den Sie frei hatt, Quasi die Restlichen 4 Tage der Woche lief sie bis um 12 im Schlafanzug rum und hat mit dem kleinen gefrühstückt.Das war ihre Tagesaufgabe. sie konnte ihr leben nicht wertschätzen. Abends und am Wochenende wenn ich um 18 Uhr aus dem Büro kam ist sie feiern gegengangen und ich habe das kind betreut.
Was für ein mist, bei allem wird man aufgekärt über mögliche konsequenzen, wenn ich aktien kaufe, wenn ich eine Versicherung abschließe nur nicht bei der unterschrift während der Hochzeit. Niee WIIIEEEDDDEEERR.
Jetzt will sie nur noch kohle abzocken, anstatt zu versuchen ihr leben wieder alleine in den Griff zu bekommen.
Hallo ich kann nur eins sagen in scheidungen sind beide schuld eine geht fremd andere ist einversuchtig genau wie bei uns.Die einziege wer in diese geschuchte leidet das sind die kinder die nicht entscheiden können wo sie bleiben.Ich mache auch jetzt eine sehr schwere fasse wir sind verheiratet er liebt mich nicht aber ich bin eiversuchtig ich weine jeden tag aber er macht mich immmer wüttend ich weis nicht wie lange wir auch zusammen bleiben aber er betrügt mich und ich schlücker das weil ich ihn liebe.Ich brauche sehr große hilfe.
„Allerdings könne es nicht richtig sein, dass die Kinder einer zweiten Ehe darunter leiden müssten, dass die Mutter aus der ersten Ehe nicht erwerbstätig sei.“ sagte Merkel.
Allerdings kann es auch nicht richtig sein, dass die Erstfrau voll arbeiten geht und die Betreuung alleine gewährleisten muss, während der Vater weitere Kinder in die Welt setzt und damit noch den Kindesunterhalt seines Erstkindes senkt. (Mehr Berechtigte andere Einstufung Düsseldorfer Tabelle)
Für mich heißt dies, jeder Unterhaltsverpflichtete muss nur mit seiner Zweitfrau genügend Kinder bekommen und schon bleiben die Unterhaltszahlungen für die Erstkinder im eigenen Haushalt. Spricht sehr für das Kindswohl! Aber bei Merkel ging es ja um das Kindswohl der Zweitkinder VÄTERLICHERSEITS, welche dadurch wohl entstehen sollen und nicht um die wo schon da sind. :)
Es kann nicht sein das die Kinder der Zweitfrau darunter leiden müssen wenn die Erstfrau nicht arbeitet? Die Merkel hat einen Knall.
Ich bin voll Berufstätig und seit 10 Jahren schon eine Zweitfrau Habe durch die Unterhaltsreform mit dem weggefallenen Kindesunterhalt (Erstehekind) und den nicht gezahlten Mehrkosten wegen der Betreuung in der Schule, das Zweitkind meines Exmannes und seiner neuen Ehefrau mit 1.115 Euro subvensioniert.
Ich und mein Mann (er hat keine Kinder) müssen uns genau überlegen, ob wir uns ein Kind finanziell leisten können. Die Unterhaltsberechtigten müssen das offensichlich nicht. Die müssen nur weitere Kinder bekommen und ihre Belastungen sinken, die Unterhaltsausgleich findet dann im Haushalt der nicht Unterhaltsverpflichtenden statt.
Das sieht man noch deutlicher bei der neuen Ehefrau meines Exmannes. Sie hat Zwillinge aus der ersten Ehe, die aber beim Vater leben. Frau Erstfrau arbeitet ja jetzt nicht mehr weil sie als Zweitfrau nochmal ein Kind bekam, sie kann damit NULL für ihre Zwillinge zahlen.
Fazit: In dem geschilderten Fall, geht es jetzt 3 ehelichen Erstkindern finanziell schlechter weil die Unterhaltsreform zu Zweitkindern animiert und zwar für die Seite der Elternteile die ihre Erstkinder schon nicht selbst betreuuen. Die Frau meines Exmannes und er selbst sparen momentan durch Unterhaltsreduzierung gegenüber ihren Erstkindern, wegen dem Zweitkind- um desen Wohl es ja laut Merkel geht, gut 700 Euro im Monat.
Tolle Reform!
s
Ihr Männer habt gar keine Ahnung was es heißt ein Kind zu Betreuen. Es ist nicht damit getan das man das Kind morgens in die KIGA bringe.Wer fährt das Kind Mittags zum Sport,Spielen und vieles mehr? Wie macht man das bitte, wenn man von 8-18 Uhr arbeiten muss?
Wer nimmt das Kind wenn die Schule um 11.15 Uhr aus ist? Oder mal spontan ne Stunde früher aus hat? Tja…Ihr lieben Männer…da macht Ihr euch keinen Kopf. Ihr wollt so angenehm wie möglich weiter leben. Und immer nur dann Mitspracherecht haben wenn es um die Angenehmen dinge geht.
Alles andere bleibt dann an uns
Frau hängen. Klasse! Weiter so!
Zum Wohle des Kindes!!!
Hallo Martin, das ist ja mal wieder typisch Mann , so eine unqualifizierte Antwort zu geben.Anscheinend gehörst Du zu der seltenden Spezies Mann, der sich wirklich um das Wohl seiner Kinder kümmert und wenn Not ist, sofort helfend einspringt. Das gemeinsame Haus Deiner Ex und Deinen Kindern zu lassen ist sehr löblich. Aber leider sieht die Wirklichkeit anders aus.Ich selbst habe eine Volltagsbeschäftigung und es ist oft sehr schwer den Kindern gerecht zu werden. Würden die Herrn Väter außer zu jammern, dass sie zuviel zahlen auch mal menschlich den Müttern unter die Arme greifen, so bliebe jeder Streit gegenstandslos.
Hallo Jannette,es ist mal wieder typisch Frau das die Kinder vorgeschoben werden wenn es es ums Geld geht.
Dein Mann hat schließlich nicht der Kindesunterhalt eingestellt, sondern den Ehegattenunterhalt für dich.
Meine Frau konnte schließlich nach der Trennung auch mit zwei Kindern vollzeit arbeiten gehen – Warum?
-Sie wollte unser gemeinsames Haus übernehmen und brauchte dafür entsprechende Gehaltsabrechnungen.
Offenbar alles eine Frage ob man will oder nicht.
Offenbar war bei euch kein Haus im Spiel.
Hallo,
ja das ist wirklich ein tolles Gesetz. Mein Exmann hat von heute auf morgen seine Unterhaltszahlung eingestellt. Ich arbeite halbtags und das schon während unserer Ehe. Der Fall geht jetzt vor Gericht. Die einzigen, die von dieser Gesetzesänderung profitieren sind die Anwälte. Und die Verlierer sind die Kinder!! Ist es für das Wohl eines Kindes gut, wenn die Mutter früher mehr oder voll arbeiten muss??
Außerdem fangen ja die Betreuungsschwierigkeiten erst mit der Schule an. Es sind 14 Wochen Ferien im Jahr. Mein Exmann nimmt unseren Sohn für max. 2 Ferien Wochen im ganzen Jahr.
Alles andere bleibt bei mir hängen!