
Wer erwerbsfähig ist und über kein eigenes Einkommen verfügt, hat dem Grunde nach einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, inoffiziell Hartz 4 genannt.
Was ist Hartz 4?
Hartz 4 ist das sozioökonomische Existenzminimum, das jedem zusteht. Das ist ein Statut der Menschenwürde und des Sozialstaates, in dem wir leben. Konkret heißt das: wer arbeitslos ist und so kein Erwerbseinkommen erzielen kann, bekommt vom Staat finanzielle Leistungen.
Das menschenwürdige Existenzminimum muss also nicht nur die körperlich Existenz sichern, sondern dient auch dazu, ein Minimum der Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben zu ermöglichen.
Das menschenwürdigen Existenzminimums muss der Gesetzgeber festlegen. Er hat dabei einen gewissen Spielraum. Der Bedarf muss allerdings in einem transparenten und sachgerechten Verfahren festgestellt werden.
Dieses Arbeitslosengeld 2 setzt sich zusammen aus dem Regelsatz von 424 Euro und den Kosten für die Wohnung. Die Krankenversicherung wird ebenfalls sichergestellt. Die Zahlen beziehen sich auf einen alleinstehenden Haushaltsvorstand.
Der Hilfebedürftige ist während des Bezugs von Hartz 4 verpflichet, alles zu tun, um seine Arbeitslosigkeit zu beenden und damit seine Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu minimieren.
Es gilt also das Prinzip vom Nehmen und Geben bzw. Fördern und Fordern.
Hartz 4 Sanktionen
Kommt der Hartz 4 Leistungsbezieher seinen Pflichten nicht nach, hat das Jobcenter die Möglichkeit „Strafen“ (in Anführungszeichen), besser: Sanktionen zu verhängen.
Wer also z.B. einer Einladung des Jobcenters nicht folgt oder gar eine zumutbare Arbeit nicht annimmt, wird mit diesen Sanktionen belegt.
Es handelt sich dabei um Kürzungen der Leistungen.
Es kann sogar noch mehr gekürzt werden, alles natürlich abgestuft. Jeder Sanktion hat einen höhreren Schweregrad. In der dritten Stufe werden auch die Kosten für Wohnen und Heizen und der Zuschuss zur Krankenversicherung nicht vom Jobcenter getragen. Somit sind auch die Gelder betroffen, die nichts mit dem Regelsatz zu tun haben.
Bei einer Kürzung von über 30 Prozent kann der Betroffene Sachleistungen beantragen; er erhält etwa Lebensmittelgutscheine.
Bundesverfassungsgericht entscheidet
Solche Sanktionen sind nicht selten und oft wird darüber vor Gericht gestritten. So ist es nicht verwunderlich, dass auch das Bundesverfassungsgericht, das höchste deutsche Gericht, sich mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Hartz 4 Sanktionen beschäftigen muss.
Geklagt hatte ein Hartz 4 Bezieher aus Thüringen. Ihm war vom Jobcenter eine Arbeitsstelle als Lagerarbeiter angeboten worden. Er jedoch wollte lieber in den Verkauf und lehnte die Arbeitsstelle ab. Das Jobcenter reagierte und kürzte die Hartz 4 Leistung, den Regelsatz, um 30 Prozent, und zwar für die Dauer von drei Monaten. Dies beeindruckte den Mann aber nicht. Er löste auch einen späteren Gutschein zur Erprobung bei einem Arbeitgeber nicht ein. Das Jobcenter kürzte seinen Hartz 4 Satz dann um 60 Prozent.
Das angerufene Sozialgericht Gotha setzte das Verfahren aus legte es dem Bundesverfassungsgericht vor. Es vertritt die Auffassung, alle Hartz 4 Sanktionsregeln verstoßen gegen das Grundgesetz.
Das Bundesverfassungsgericht kann die Höhe des sozioökonomischen Existenzminimums nicht selbst festlegen, sondern nur überprüfen, ob der Gesetzgeber bei der Ermittlung desselben alle wesentliche Punkte beachtet hat und zu einem vertretbaren Ergebnis gekommen ist.
Das Bundesverfassungsgericht kann aber beurteilen, ob auch Sanktionen dieses Existenzminimum nicht unterschreiten dürfen.
Ein Urteil wird erst in der zweiten Hälfte 2019 erwartet.
Ganz einfach: weil dieses Urteil sehr gravierende Folgen haben wird wenn es gerecht gefällt wird. Dann nämlich müssten Sanktionen als Grundgesetz widrig erklärt werden und das würde endlich das Ende der Sklaverei in Deutschland bedeuten. Und davor haben die Sklaventreiber und ihre Kompanen extreme Angst. Machtverlust! Die da oben hätten dann mächtig Probleme in ihrem gemütlichen Sofa!!! Und das würde endlich das goldene Zeitalter für all die versklavten Wesen in Deutschland einklingen. Endlich wäre die Würde der vom Schicksal gepeinigten Opfer bewährt:)))) in diesem Sinne.. Gott möge das goldene Zeitalter einklingen
„Ein Urteil wird erst in der zweiten Hälfte 2019 erwartet.“
Das verwundert mich ein wenig.
BVerfGG § 30
(1) Zwischen dem Abschluß der mündlichen Verhandlung und der Verkündung der Entscheidung sollen nicht mehr als drei Monate liegen
Dieses sehe ich auch so und warum, soll es mehre Monate dieses dauern.