Sanktionen gegen Hartz 4 Bezieher

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Sanktionen gegen Hartz 4 Bezieher nur wenig rückläufig gewesen. Es wurden 1 Millionen im SGB II vorgesehene „Strafen“ gegen die Langzeitarbeitslosen verhängt. Einer der Hauptauslöser für Sanktionen waren Meldeversäumnisse. Es ist bereits jetzt absehbar, dass dies im Jahr 2014 auch so sein wird.
Dennoch war 2013 ein positives Jahr, was die Sanktionen anbelangt, denn es gab etwa 15.000 weniger als im Vorjahr.
In den Jahren davor waren die Sanktionen pro Jahr um etwa 100.000 in die Höhe geschnellt.
Betrachtet man die prozentualen Werte, so waren nur 3,3 Prozent aller Hartz 4 Bezieher von den Strafmaßnahmen betroffen.  Auf Meldeversäumnisse gingen über 70 Prozent der Sanktionen zurück. Die Zahl der Meldeversäumnisse stieg um 30.000 an.
Auf Platz 2 der Sanktionsgründe lag die Ablehnung einer Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme. Diese Sanktionen machten etwa 13 Prozent der Gründe aus. Die Weigerung, Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter zu erfüllen, war für 11 Prozent der Sanktionen die Ursache.
Betrachtet man Ost- und Westdeutschland getrennt, so lässt sich feststellen, dass die Sanktionsquote im Osten  3,5 Prozent und im Westen mit 3,2 Prozent betrog. Berlin nahm mit einer Quote von 4,4 Prozent die Spitzenposition ein. In den Ländern Bremen, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern betrugen die Sanktionsquoten hingegen nur 2,7 Prozent.
Die auffallend hohe Zahl der Meldeversäumnisse will das Jobcenter senken. So gibt es seit kurzem das neue Angebot der Terminerinnerung per SMS. Die Jobcenter erinnern die Hartz 4 Bezieher einen Tag vor dem anstehenden Termin, indem sie eine SMS versenden.  Die Jobcenter hoffen,  dass sich der Service etabliert und ausgebaut werden kann.
Bei einer Sanktion wird der Regelsatz im ersten Schritt um 30 Prozent gekürzt. Das macht etwas mehr als 100 Euro aus.
Zukünftig sollen die Sanktionen verschärft werden. Hartz 4 Bezieher, die andauernd eine Zusammenarbeit mit ihrem Jobcenter verweigern, soll das Arbeitslosengeld 2  komplett gestrichen werden. Zudem wird es nicht mehr notwendig sein, die  Betroffenen hierzu vorher anzuhören. Das ist heute noch Voraussetzung für eine Sanktionierung.

1 Gedanke zu „Sanktionen gegen Hartz 4 Bezieher“

  1. Solche Sanktionen sind einfach notwendig. Es kann nicht sein, dass es immer noch Menschen gibt, die sich auf die Zahlungen des Amtes ausruhen und gar nichts dafür tun muss. Natürlich gibt es immer wieder Menschen, die unverschuldet in solche Situation kommen, aber diejenigen, die sich auf Kosten anderer ausruhen, sollten und müssen auch weiterhin mit Sanktionen rechnen.

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