Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für vermisste Termine beim Jobcenter nicht immer ausreichend
Erscheint ein Bürgergeld-Empfänger nicht zu Gesprächsterminen im Jobcenter, so hat er mit Sanktionen in Form einer Kürzung der Bürgergeld-Leistungen zu rechnen. Selbst eine Krankschreibung durch einen Arzt kann unter Umständen nicht ausreichend sein, um das Fernbleiben von einem Gesprächstermin zu rechtfertigen. Eine entsprechende Entscheidung zu Lasten eines klagenden Bürgergeld-Beziehers hatet das Sozialgericht (SG) Frankfurt vor Jahren getroffen (Az.: S 26 795/13) (seinerzeit Arbeitslosengeld II).
Jobcenter fordert Reiseunfähigkeitsbescheinigung von Hartz 4-Empfänger
Im verhandelten Fall hatte ein 50-jähriger Bürgergeld-Bezieher gegen den Sanktionsbescheid seines Jobcenters geklagt. Dieser war ihm ausgestellt worden, nachdem er mittels einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestätigte, warum er die Gesprächstermine nicht wahrnehmen konnte. Das Jobcenter hatte jedoch Zweifel an den entsprechenden Attesten des ausstellenden Arztes und forderte den Leistungsempfänger auf, zusätzlich zur eingereichten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Der Bürgergel-Bezieher kam dieser Aufforderung jedoch nicht nach und legte dem Jobcenter keinen entsprechenden Nachweis vor. Das Jobcenter zog aus der Verweigerung, eine solche Bescheinigung vorzulegen, Konsequenzen und kürzte die Leistungen des Bürgergeld-Empfängers: Der Bürgergeld-Regelsatz des Klägers wurde für eine Dauer von drei Monaten um zehn Prozent gekürzt. .
Anzweifelung einer Krankschreibung durch das Jobcenter ist rechtens
Der Leistungsempfänger reichte gegen die Sanktionen seines Jobcenters Klage beim SG Frankfurt ein. Dieses urteilte zu Lasten des Klägers und bestätigte die Vorgehensweise des Jobcenters. Die Zweifel des Jobcenters am Krankheitszustand des Klägers sah das SG als gerechtfertigt an, da der Leistungsempfänger gleich mehrere Gesprächstermine beim Jobcenter versäumte und jedes Mal eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegte.
So entschied das SG, dass Jobcenter in Ausnahmefällen eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung verlangen dürfen, sofern begründete Zweifel am Krankheitszustand des Leistungsbeziehers bestehen. Dass der Kläger der Aufforderung zur Vorlage einer Reiseunfähigkeitsbescheinigung nicht nachkam, mache auch die verhängte Bürgergeld Sanktion des Jobcenters rechtmäßig.
Eine einfache Krankschreibung reicht nicht. Die Personen im Jobcenter verlangen einen „Rollstuhlnachweis“ – oder mann muss im Koma mit dem Krankenwagen angeliefert werden. Gerhard Schröder SPD- Gabriel SPD und Betrügertante ( Lebenslauf gefälscht) SPD lassen grüssen.
Super, wenn man es zum Arzt schafft, ist man ja offensichtlich nicht reiseunfähig, und schafft es damit ja offensichtlich auch zum Amt.
Das stimmt nicht die Strecke zum Jobcenter könnte sehr viel weiter sein mein Hausarzt ist quasi gegenüber von mir da kann ich mit Durchfall hin zum Jobcenter aber ganz sicher nicht.
Allerdings ist der Betroffene hier natürlich selbst schuld hätte er das blöde Attest eben holen sollen.
Bravo dann ist ja den Mitarbeitern des JC Tür und Tor geöffnet noch mehr zu gängeln ,das bedeutet das jeder der ein Attest vorlegt unter Generalverdacht gestellt wird das er bescheisst!