Selbständige und Freiberufler müssen sich selbst um ihre Altersvorsorge kümmern. Sie haben zwar nicht die Möglichkeit, eine staatlich geförderte Riester-Rente zu bekommen, wohl aber die sogenannte Rürup-Rente. Auch sie ist staatlich gefördert. Sie entspricht der gesetzlichen Rente, ist aber nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt.
Basisversicherung
Die Rürup-Rentenversicherung, die sich auch Basisversicherung nennt, wird bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Die Beiträge werden monatlich, jährlich oder auch einmalig gezahlt und staatlich gefördert. Alleinstehende erhalten einen Förderbetrag in Höhe von 20.000 Euro, Verheiratete, die mit ihrem Ehegatten zusammen veranlagt sind, 40.000 Euro. Das sind die Höchstbeträge.
Bis zum Jahr 2025 ist es nur möglich, die Beiträge zu bestimmten Prozentsätzen zu berücksichtigen. So können für 2011 72 Prozent der Beiträge zur Rürup-Rente als Sonderaufwendungen geltend gemacht werden. Alleinstehende können Vorsorgeaufwendungen von bis zu 14.400 Euro steuermindernd geltend machen. Diese Quote steigt in jedem Jahr um zwei Prozent an. Ab dem Jahr 2025 sind 100 Prozent der eingezahlten Beiträge abzugsfähig.
Was die Auszahlung vor dem Hintergrund der Steuern betrifft, so gilt das gleiche System wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer 2005 in Rente gegangen ist, musste seinerzeit 50 Prozent der Leistungen versteuern. Bis zum Jahr 2020 steigt dieser Anteil pro Jahr um zwei Prozent, danach um einen Prozent. Voll steuerpflichtig ist die Rürup-Rente wie die gesetzliche Rente ab dem Jahr 2040.
Die Rürup-Rente ist besonders durch die Steuerersparnis lukrativ, auch für gut verdienende ältere Verbraucher. Wer beispielsweise mit 60 Jahren eine Lebensversicherung ausgezahlt bekommt, kann das Geld in eine Rürup-Rente investieren und auf diese Weise die Abschreibemöglichkeiten nutzen. Dadurch wird das zu versteuernde Einkommen stark gemindert.
Rürup Arten
Die Rürup-Rente kann man auf verschiedene Arten anlegen, nämlich als konventionelle oder fondsgebundene Rentenversicherung, aber auch als Fondssparplan. Wenn man in Fonds investiert, so muss man allerdings Kosten für den Fond zahlen und für die Versicherung. Die meisten Rürup-Rentner greifen deshalb auf die konventionelle Rentenversicherung zurück.
Es gibt Rürup-Verträge mit und ohne Beitragsgarantie. Bei einer Garantie sind die Einzahlungen sicher. Ohne Kapitalgarantie werden allerdings die Ertragsaussichten besser. Die Verlustrisiken steigen aber auch.
Die Rürup-Rente ist nicht kündbar und auch sonst relativ unflexibel. Man kann nicht den Anbieter wechseln. Ebenfalls ist keine Beleihung zur Sicherung eines Kredits möglich. Wenn der Anleger stirbt, so bekommen Ehepartner und Kinder die Rente nur ausgezahlt, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.
Arbeitslosigkeit
Im Falle von Arbeitslosigkeit muss der zukünftige Rürup-Rentner das Kapital nicht aufbrauchen, bevor er Hartz IV Leistungen beziehen kann. Die Rürup-Rente ist also wie die Riester-Rente vor Hartz IV sicher. Das angesparte Kapital ist auch bis zu einem je nach Alter des Sparers gestaffelten Höchstbetrag von Pfändungen geschützt.
Fazit: Vor Abschluss eines Rürup-Rentenversicherungsvertrages muss gut überlegt werden.
hallo – vielleicht finde ich hier unterstützung oder wenigstens einen tipp?
beiträge zur riester-rente werden bei der berechnung von hartz IV mit einbezogen und als ausgaben angerechnet und bei den einkünften aus zuverdienst freigestellt – doch wie verhält es sich bei einer rürup-rente?
das jobcenter äußert sich nur wie folgt: wenn sie einne riester-rente hätten, dann wäre das kein problem, sie haben jedoch eine riester-rente – da sieht das anders aus und wird nicht berücksichtigt – wir müssen das nur wissen – auf die berechnung hat das keinen einfluss…
wäre schick, wenn ich hier ein paar infos dazu bekommen könnte!
vielen dank im voraus!