Das Bundesarbeitsministerium erarbeitet gegenwärtig einen Gesetzentwurf für die Rente, in dem die abschlagsfreie Rente mit 63, die Mütterrente und Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner eingebaut werden. Die entsprechenden Vorschriften sollen zum 1. Juli 2014 in Kraft treten.
Schon im Februar 2014 soll sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf befassen. Zuvor müssen allerdings noch alle mit dem Gesetz befassten Ministerien zustimmen.
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) kritisiert die Pläne der Regierung, die mit Milliardenausgaben verbunden sind. Wenn bei der geplanten Rente mit 63 für langjährige Beitragszahler auch noch Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet würden, werde ein ganz weites Tor für neue Frühverrentungsmodelle geöffnet. Dann wäre es möglich, bereits mit 61 Jahren aufhören zu arbeiten um nach dem Bezug von Arbeitslosengeld vorzeitig in die abschlagsfreie Rente zu gehen.
Das Bundesarbeitsministerium wies die Kritik zurück; das Gesetz habe nicht die Frühverrentung zum Ziel.
Der DGB erklärte hierzu, dass nicht einmal ein Drittel der Beschäftigten 45 Versicherungsjahre zusammenbrächte.
Umfragen in der Bevölkerung ergeben, dass mehr als 80 Prozent es gut finden, wenn Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren bald mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können.
Weiter Informationen zur Rente mit 63: www.renten-recht.org/fruehrente/mit-63.html
Hallo an alle. Ich hatte am 18.2 einen Hinterwandinfakt. Habe jetzt Stands und Bypässe bekommen. Nach Heilanschlußbehandlung wurde ich A U für immer geschrieben. Bin 63 werde in 3 Monaten 64 habe 48 Jahre eingezahlt ohne Unterbrechung. Meint ihr nicht, ich hätte das Recht mit der neuen Regulung in Rente zu gehen? Sollen andere nachmachen.
Etwa 2 Prozent der Arbeitnehmer gehen heute nach 45 Jahren Arbeitszeit ohne Abschläge in den vorgezogenen Ruhestand. Diese Zahlen hat die Deutsche Rentenversicherung veröffentlicht.
Bisher werden Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht auf die 45 Versicherungsjahre angerechnet. Das wird sich in Kürze ändern (s. den obigen Artikel). Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, nach dem Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen können.
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist nicht mehr recht und billig, dass Arbeitnehmer, vor allen in den Berufsgruppen, die schwere körperliche Arbeit zu
leisten haben, aus meiner Sicht einen Rechtsanspruch auf
Eintritt in das Rentenalter auf 60 Jahre ohne Abzüge haben.
Die schwer arbeitenden Menschen sind meist schon mit 50 Jahren ausgebrannt. Die Körperkräfte lassen mit zunehmenden Alter nach, der Körper baut rapide ab. Die meisten in diesen Berufen erreichen das Rentenalter gar nicht mehr.
Zu den Berufgruppen gehören, alle handwerklichen Mitarbeiter, Kinder befördernde Busfahrer mit hoher Verantwortung, Fernfahrer und Fernbusfahrer, Arbeiter in
den Industriewerker, usw. usw.
Jahrzehnte eingezahlte Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, last not least, wenn Krankheiten
eintreten auch berufsbedingt, erhalten sie heute nicht einmal mehr die notwendigen medizinischen Versorgungen.
„Kommentar eines Arztes,zu alt und weil die Gesundheitsfürsorge heute an der Börse gehandelt wird.
Die Arbeitgeberverbände kritisieren die Pläne der BRD,
man sollte sich vor Augen halten, dass sich diese BRD
voll aus der Rentenkasse bedient, um ihre Schuldenlöcher
zu stopfen, und was ja auch bekannt geworden ist, dass
90 Millionen an der New Yorker Börse verzockt wurden.
Diese Debatte um die Renten ist nicht nötig, es ist genug
Geld da, dass der Rentenanspruch der Rentner gerechtfertigt ist.
Als weiterer Punkt ist hinzuzufügen, dass alle, aber auch alle, Bundesgtagsabgeordente ,Landtagsabgeordnete, Kreisverwaltungsbeamte ohne Ausnahmen in die Rentenkassen
einzuzahlen haben. Da würde diese Thema gar nicht auf der
Agenda stehen.
Auch was die Grundsicherung im Alter betriff, wann endlich
begreifen die Entscheidungsträger dass eine kleine Rente auf € 1200,00 aufgestockt werden muss.
Die Effizienz daraus wäre, dass ein Heer von Beamten und
Angestellten, die diesen sensiblen Bereich bearbeiten,
aus der Besoldung heraus fallen und andere Aufgaben übernehmen könnten, die vordringlich sind,für die angeblich
kein Personal dafür vorhanden ist.
Wir sollten uns hier an das Schweizer Modell anlehnen, das
schon mehr als überfällig ist, und nicht die Grundsicherungsenpfänger, die meistens Kriegs- und Nachkriegskinder sind, diskriminieren.
Die Wasserköpfe der Behörden blähen sich immer weiter auf,
die große Leistungen nach dem Waffenstillstand – sprich
unsere Kriegsmütter, die noch am Leben sind, fristen ein
armseliges Dasein, denen sollte man nicht nur ein Denkmal
setzen, sondern sie auch für die gefährliche unglaubliche Leistung,unter Einsatz ihres eigenen Lebens, lebensrettend
mit der Inkaufnahme, von Hunger, Erfrierungen, Durst und
vielen Entbehrungen nach der Kapitulaiotn ihre Familien in
Sicherheit gebracht haben.
Das Menschenrecht nach der Genfer Konventionen ist bleibt auf der Strecke und auch geblieben!! Die Menschenrechte werden hier mit Füßen getreten.
Ich bin auch ein Kriegskind,schwer traumatisiert und
kämpfe um meine Versorgungsrechte.
Die überdimensionierten Apanagen der Mitglieder der „Regierung“ sind ein Affront gegen diese Bevölkerungsgruppe.
Die Hälfte dieser ungerechtfertigten Apanagen, würden genügen, dieser Bevölkerungsgruppe einen ruhigen Lebensabend
zu gewährleisten.
Der Tag der Abrechnung ist nicht mehr fern, bis dieses System
zusammen bricht.