
Zeitungsberichten zufolge wird das Konzept der Rente mit 63 bald von den Sozialgerichten überprüft werden. Angeblich bereiten die Gewerkschaften ein Musterverfahren vor. Die IG Metall sammele Fälle für künftige Klagen.
Die Gewerkschaft vertritt die Auffassung, dass die Rente ab 63 eine willkürliche Ungleichbehandlung von Sachverhalten darstelle, die gleich zu behandeln wären.
Zeiten der Arbeitslosigkeit
Es geht darum, wann Zeiten der Arbeitslosigkeit bei den erforderlichen 45 Beitragsjahren für die Rente mit 63 anzurechnen sind.
Die Rente ab 63 ohne Abzüge erhält, wer 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung nachweisen kann. Dabei werden auch Zeiten anerkannt, in denen Arbeitslosengeld I bezogen wurde. Bei den letzten zwei Jahren vor dem jeweiligen Rentenbeginn werden Zeiten der Arbeitslosigkeit hingegen nicht angerechnet, um eine Welle von Frühverrentungen mit 61 Jahren zu verhindern.
Ausnahmen in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn
Anders wird der Arbeitnehmer aber behandelt, wenn die Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor der Rente unfreiwillig durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe seines Arbeitgebers verursacht wurde. Dann wird die Arbeitslosigkeit für die erforderlichen 45 Beitragsjahre mitgerechnet.
Betriebsbedingte Kündigungen zählen nicht
Nach betriebsbedingten Kündigungen gilt dies wiederum nicht, um missbräuchliche Absprachen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern entgegenzuwirken.
Interne Anweisungen der Rentenversicherung
Nach den internen Dienstanweisungen der Rentenversicherung wird eine vollständige Geschäftsaufgabe aber nur in eng begrenzten Ausnahmefällen angenommen, nämlich nur dann, „wenn der Arbeitgeber seine gesamte Betriebstätigkeit auf Dauer eingestellt hat“. Stellt der Arbeitgeber nur eine Filiale oder einen Standort ein oder legt er Betriebe zusammen, liegt keine Geschäftsaufgabe vor. Auch ein Inhaberwechsel ist keine Geschäftsaufgabe durch den alten Inhaber. Eine aus der Maßnahme des Arbeitgebers folgende Arbeitslosigkeit wird in diesen Fällen nicht für die Beitragsjahre angerechnet.
Die Gewerkschaften meinen: Wer aber aus genau diesen Gründen seinen Job verliert, ist sicher nicht freiwillig arbeitslos geworden. Trotzdem werden ihm die letzten zwei Jahre der Arbeitslosigkeit auf die nötigen 45 Jahre für die Rente ab 63 nicht angerechnet.
Nicht verfassungskonform
Weil also nicht eindeutig zwischen unfreiwilliger und missbräuchlicher Arbeitslosigkeit unterschieden werden könne, sei die oben dargestellte Gesetzeslage nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, so die Ansicht der Gewerkschaften.
ich wurde zum 31.05.2016 betriebsbedingt gekündigt. Am 25.05.2016 werde ich 61 Jahre. Im September 2016 kann ich 45 Arbeitsjahre nachweisen, 4 Monate fehlen mir demnach. Mit 63 Jahren und 6 Monaten könnte ich die vorgezogene Rente mit 63 Jahren, ohne Abschläge beziehen. Kann ich die 4 Monate mit ALG 1 ausgleichen ?
Und bekomme ich bis zum Eintritt in die vorgezogene Rente mit 63 Jahren, ALG 1 ? oder falle ich nach regulären 24 Monaten ALG 1 Bezieher in ALG 2 ?
Mein Arbeitsplatz ging durch eine Insolvenz in meinem 56 Lebensjahr verloren. Inzwischen bin ich 58 Jahre und habe 2 Stellen in der Probezeit nicht überstanden, weil ich als Buchhalterin nicht schnell genug Ergebnisse vorweisen konnte. Einarbeitungszeit kostet den Kollegen Zeit und man erntet Unverständnis. Ich bin seit meinem 14. LJ berufstätig. Bekomme keinen Anstellungsvertrag. Bewerbungsgespräche laufen erfolglos aus, es wird noch gesagt, wir nehmen Jüngere, die sind formbar… Wie soll es bei mir mit Rente mit 63 werden????
Habe 60% Schwerbehinderung.
Gut, es handete sich wohl um ein Wahlkampfversprechen der SPD – und Versprechen muss man schließlich halten. Aber wir, also alle Steuerzahler und Rentenbeitragszahler müssen das bezahlen. Wie das in der Zukunft gehen soll – keine Ahnung. Aber man kann die ganze Sache ja auch wieder rückgängig machen. Rente mit 63 ist so überflüssig wie … ach, keine Ahnung!
Rente ab 63 – was soll der Quatsch überhaupt? Ich muss bis zum Lebensende arbeiten, um über die Runden zu kommen. Das Sozialsystem gehört überholt. Alle in die Rentenkasse, alle in die gesetzliche Krankenversicherung – das ist meine Devise!
Dieses ganze private Schickimicki – das ist doch nur Geschäftemacherei.
Diese ganze Rente ab 63 – Geschichte ist eine große Ungleichbehandlung und nicht nachvollziehbar. Klar, insbesondere das mit den Zeiten der Arbeitslosigkeit. Aber warum erst ab 63, wenn man die 45 Jahre schon vorher voll hat?? Da müsste auch mal geklärt werden.
Und warum gibt es eine Jahrgangsbeschränkung, somit können jüngere nicht die Rente ab 63 nach 45 Arbeitsjahren in anspruch nehmen. Hier ist auch eine Ungleichbehandlung.
Ist ja auch nicht einzusehen, warum bei einer betriebsbedingten Kündigung ein Generalverdacht gegenüber allen betroffenen Arbeitnehmern hinsichtlich eines Rentenmissbrauchs aufgestellt wird. Unverschämt so etwas!