Rente mit 63: Frühverrentungswelle nicht in Sicht

fruehrente
Rollt die Frühverrentungswelle?

Die gesetzliche Möglichkeit, ab dem 1. Juli 2014 eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren zu beziehen wird voraussichtlich nicht zu einer Frühverrentungswelle führen. Darauf deutet die Zahl der aktuellen Rentenanträge hin. Bewilligungsbescheide können gegenwärtig noch nicht erlassen werden, da die Rentenreform zwar vom Gesetzgeber beschlossen, aber noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Die Rentenzahlung wird jedoch planmäßig ab Ende Juli erfolgen.
Das Interesse an der abschlagsfreien Rente mit 63 ist nicht überraschend. Bereits nach altem Recht wurden jährlich etwa150.000 Anträge auf eine Rente mit 63 Jahren gestellt. Diese war jedoch immer mit Abschlägen behaftet. Aufgrund der Neuregelung werden aber für das laufende Jahr nicht mehr als 50.000 zusätzliche Rentenanträge erwartet. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund sind bisher 6000 Anträge eingegangen. Die regionalen Rentenversicherungsträger haben ähnlich viele Anträge bekommen. Damit läge die Gesamtzahl der eingereichten Anträge inzwischen deutlich über 12.000.
Die deutsche Wirtschaft sieht die Rente mit 63 immer noch sehr skeptisch. Sie befürchtet eine Frühverrentungswelle und damit einen Engpass an Fachkräften.
Anders sehen die Gewerkschaften die neuen rentenrechtlichen Möglichkeiten. Viele Menschen seien gesundheitlich nicht in der Lage bis zum 65. Geburtstag zu arbeiten. Kaum ein Bauarbeiter halte es beispielsweise bis zur Regelaltersgrenze durch. Die Gewerkschaften erwarten, dass die Zahl der Anträge mit der Zeit zurückgeht. Die Gefahr einer Frühverrentungswelle bestünde auf keinen Fall.
Zur Erinnerung: Die abschlagsfreie Rente kann man beantragen, wenn man mit 63 Jahren 45 Beitragsjahre zur gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen kann. Es werden auch Bezugszeiten des heutigen Arbeitslosengeldes I einbezogen. Phasen, in denen Arbeitslosenhilfe bezogen wurde, gelten hingegen nicht. Arbeitslosenhilfe entspricht dem jetzigen Arbeitslosengeld II. Die Renten-Neuregelung wird zum 1. Juli wirksam.
Viele Arbeitnehmer prüfen derzeit, ob sie abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen können.
Bei der Mütterrente gibt es gegenwärtig ebenfalls sehr viele Nachfragen. Die Zahl der begünstigten Mütter wird voraussichtlich deutlich höher ausfallen, als ursprünglich erwartet, was natürlich Auswirkungen auf die Rentenkasse hat.

5 Gedanken zu „Rente mit 63: Frühverrentungswelle nicht in Sicht“

  1. Ja er muß sich ja nicht mal rumstreiten sondern kann ja evtl. entspannt einen ruhigen Lebensabend verbringen. Das gestiegene Lebensalter wird trotzdem dafür sorgen, dass er zukünftig nochmal mitbekommt, dass diese Regelung keine Bestand haben wird. Spätestens bie der ersten großen Finanzierungslücke wird es neu justiert werden müssen, da die Finanzierung mit den getroffenen Annahmen nicht funktionieren kann.

    Antworten
  2. Na, schön für dich, Markus. Aber denk auch mal an die junge Generation. Wie soll die Rentenversicherung in Zukunft noch finanzierbar Bestand haben? Es ist doch alles und immer eine Frage des Geldes. Du hockst jetzt ein paar Monate früher zu Hause und streitest dich mit deiner Alten rum – und wer bezahlt diesen Ärger? Wir, die übrigen Rentenzahler und die Jugend von heute.

    Antworten
  3. Die Rente mit 63 ist in meine Augen eine gute Sache. Ich selbst habe seit über 45 Jahren lückenlos in mein Rentenkonto eingezahlt. Wenn ich jetzt schon in Rente gehen kann, dann sehe ich das als eine Art Honorierung von Leistung und Zuverlässigkeit an.
    Also: weiter so, große Koalition!

    Antworten
  4. Ich denke auch, dass diese Rentenpaket mit zu heißer Nadel gestrickt worden ist. Da sind viele Ungerechtigtkeiten und Ungereimtheiten drin. Besondes das Weglassen der Zeiten der unverschuldeten Arbeitslosigkeit dürfen verfassungsrechtlich bedenklich sein.

    Antworten
  5. Der Ausschluss von Arbeitslosenhilfezeiten und SGB II-Zeiten bis 2010 bei der Rente mit 63 sind verfassungswidrig! Teile des Gesetzes werden über kurz oder lang vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden, vorausgesetzt der DGB und die SozialVerbände sind nicht so blind, dass sie den unsozialen, wenn nicht sogar als asozial zu bezeichnenden Teil des Gesetzes vor das Verfassungsgericht bringen, um ihn anders ausformulieren zu lassen.
    Was bislang noch nicht absehbar ist, was dieses Gesetz mit den späteren Ansprüchen älterer „Verhartzter“ machen wird. Evt. ist dies ein Coup der großen Koalition, um weiterhin an die Kleinstvermögen der BezieherInnen von „Grundsicherung im Alter“ zu kommen.
    Hartz IV ist und bleibt ein Kleinvermögenvernichtungsprogramm!

    Antworten

Schreibe einen Kommentar