Bürgergeld Regelsatz zu niedrig für Stromkosten – was tun?

Egal ob aus heutiger Sicht oder ab dem 1. Januar 2024: der Bürgergeld Regelsatz ist zu niedrig, um die Stromkosten der Leistungsempfänger abzudecken. Im neuen Bürgergeld Regelsatz sind 42,55 Euro für Strom vorgesehen (8,48 Prozent des Regelsatzes: Energiekosten und Wohnungsinstandsetzung.  Die Stromkosten eines Singlehaushalts betragen im bundesweiten Durchschnitt allerdings monatlich 55 Euro – so ein großes deutsches Vergleichsportal. Die Zahlen variieren jedoch in Deutschland. In Teilen des Landes müssen Bürger noch  höhere Stromkosten zahlen.

Bürgergeld Satz 2023

Der Bürgereld Regelsatz für Alleinstehende wurde um 52 Euro auf 502 Euro monatlich angehoben. Paare erhalten pro Person 451 Euro.

Vom Regelsatz müssen Betroffen die Kosten für den Haushaltsstrom (nicht für die Heizung, falls diese mit Strom betrieben wird) zahlen. Der Gesetzgeber hat bei seiner Kalkulation des Regelsatzes einen monatlichen Betrag von 42,55 Euro vorgesehen. Nach den Berechnungen eines unabhängigen Verbraucherportals ist dies zu wenig für die Zahlung der Stromkosten.

Stromkosten sind höher als kalkuliert

Das Portal hat einen Verbraucherpreisindex erstellt. Diesem zufolge zahlt ein Single-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 1500 Kilowattstunden (kWh) aktuell im Durchschnitt 486 Euro jährlich für Strom. Monatlich umgerechnet sind dies 40,50 Euro. Folglich  übersteigt der Bedarf für Strom den künftigen Regelsatz 2018 gegenwärtig um 15 Prozent. Noch drastischer ist die Differenz in der Grundversorgung. Hier belaufen sich die Stromkosten eines Einpersonenhaushalts derzeit auf 531,96 Euro pro Jahr oder 44,33 Euro monatlich. Das sind 26 Prozent über dem Hartz 4 Satz.

Die Differenz zwischen Bedarf und Regelsatz ist von Region zu Region sehr unterschiedlich. Beispiel: ein Einpersonenhaushalt in NRW muss für die Grundversorgung durchschnittlich 641 Euro und damit knapp 25 Prozent mehr als im Regelsatz vorgesehen zahlen. Es folgen Mecklenburg-Vorpommern (35 Prozent) und Thüringen (31 Prozent). Am geringsten fällt der Unterschied  in Bremen mit 16 Prozent aus.

Die Entwicklung

2005 wurde die Bürgergeld Vorgänger Regelung Hartz 4 eingeführt. Seither wurde der Regelsatz schrittweise um etwa 30 Prozent angehoben (von 345 auf 502 Euro). Die Strompreise hingegen haben sich im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 70 Prozent verteuert, in der Grundversorgung sogar um 75 Prozent.

Doch nicht genug: Es ist steht zu erwarten, dass sich die Strombezieher in den kommenden Jahren auf höhere Rechnungen einstellen müssen. Die Stromnetzbetreiber haben ihre Preise erhöht. Sie erklären dies mit den Folgekosten der Energiewende. Die Rechnung zahlt letztendlich der Verbraucher.

Anbieterwechsel empfehlenswert

Bürgergeld-Beziehern sei geraten, ihren Stromanbieter zu wechseln, wenn dadurch Kosten gesenkt werden können. Das ist jedoch nicht immer möglich, da viele Stromanbieter vor Vertragsabschluss die Bonität der Kunden prüfen und eine Belieferung ablehnen. Den Verbrauchern mit dem geringsten Budget bleibt dann ein Weg zu sinkenden Stromkosten versperrt. Sie müssen in der Grundversorgung bleiben und die dortigen hohen Strompreise weiter aus dem Regelsatz begleichen.

1 Gedanke zu „Bürgergeld Regelsatz zu niedrig für Stromkosten – was tun?“

  1. Der Regelsatz mag zwar zu gering sein aber bei der frage: ob ein Stromanbieter wechsel empfehlenswert ist, fliegen Äpfel und Birnen durcheinander.! Bürgergeld-Bezieher haben durch den Bezug von Bürgergeld keine schlechtere Bonität, es sein denn, es gab in der Vergangenheit Zahlungsausfälle die z.b. der Schufa gemeldet wurden. Der Bezug von Bürgergeld wir der Schufa grundsätzlich nicht gemeldet und Stromanbieter verlangen in der Regel für einen wechsel keinen Einkommensnachweis wie bei einem Kredit. Insofern kann man durchaus sagen, dass ein geringes Budget nicht bedeutet, das die Bonität schlecht ist. Ausschlaggebend für einen neuen Vertrag ist der „Score“ bei der Schufa und selbst dieser wird nicht von allen Versorgern abgefragt. Wer keine Zahlungsausfälle hat oder hatte kann sehr wohl zum günstigeren Stromanbieter wechseln, auch als Bezieher von Bürgergeld. LG Lutz F

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