Rechtsanspruch auf Kleinkind-Betreuung ab 2013

Der Bundestag hat am 26.09.2007 den umfangreichsten Ausbau der Kleinkinder-Betreuung in Deutschland in die Wege geleitet. Für jedes dritte Kind unter 3 Jahren soll bis 2013 ein Platz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter zur Verfügung stehen. Die Bundesfamilienministerin sprach von einem Meilenstein für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Das Kinderförderungsgesetz beinhaltet, dass es in 5 Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kleinkinder geben wird. Es ist deshalb notwendig, dass das Krippen Angebot auf 750.000 Plätze angehoben und damit verdreifacht wird.  12 Milliarden Euro müssen Bund, Länder und Kommunen zusammen hierfür aufwenden.

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