Die Finanz- und Wirtschaftskrise zeigt ihre negativen Auswirkungen vor allem bei unter Bewährung stehenden Straffälligen. Etwa 48 Prozent von ihnen sind aktuell ohne Erwerbstätigkeit, im Jahr 2008 waren es 45 Prozent.
Diejenigen Straftäter, die eine Beschäftigung haben, üben zu etwa 8 Prozent lediglich eine Arbeitsgelegenheit aus, also eine 1-Euro-Job. Um Ihren Lebensunterhalt sicherzustellen, müssen sie somit Hartz IV Leistungen beziehen. Die unter Bewährungsaufsicht stehenden Menschen verfügen durchschnittlich über ein niedriges Bildungsniveau. Lediglich 13 Prozent der Straffälligen habe Abitur oder Fachoberschulreife. Bei 21 Prozent fehlt überhaupt der Schulabschluss. 12 Prozent haben lediglich einen Sonderschulabschluss.
Schaut man weiter auf die Statistik, so erkennt man, dass 23 Prozent der straffällig gewordenen, unter Bewährung stehenden Menschen drogen- und 20 Prozent alkohol- bzw. medikamentenabhängig sind.
52 Prozent der Straffälligen haben erhebliche Schuldenprobleme auf.
Die bedeutendste Einkommensquelle der Menschen, die von der Bewährungshilfe betreut werden, ist das ALG 2 – 36 Prozent beziehen Hartz IV von der ARGE bzw. dem Jobcenter. 4 Prozent erhalten reine Sozialhilfe.
Hintergrund:
Unter Bewährung gestellt werden Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene zum einen, wenn die Vollstreckung der gegen sie verhängten Jugend- oder Freiheitsstrafe in der Hauptverhandlung zur Bewährung ausgesetzt wird. Eine andere Möglichkeit ist: der Strafrest nach Verbüßung der Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt wird zur Bewährung ausgesetzt.
Eine Bewährungstrafe nach Jugendstrafrecht bedeutet zwingend die Aufsicht durch einen Bewährungshelfer. Im Erwachsenenstrafrecht hängt es vom Einzelfall ab.