Prozesskostenhilfe – Sozialhilfe vor Gericht

Die Prozesskostenhilfe soll bedürftigen Menschen zu ihrem Recht verhelfen. Es handelt sich um eine staatliche Unterstützung, die man in Anspruch nehmen kann, wenn man nicht genug Geld für einen eigenen Anwalt hat. Der Staat übernimmt dann die Anwaltskosten des Klägers oder des Beklagten. Doch damit ist man nicht alle finanzieller Risiken los: wer den Prozess verliegt, der muss die Anwaltskosten des Gegners tragen. Diese werden von der Prozesskostenhilfe nicht übernommen.

Hintergrund: In einem Gerichtsverfahren wird – natürlich – über die Sache selbst entschieden. Daneben gibt es eine Kostenentscheidung: die Kosten des Prozesses werden der Seite auferlegt, die den Prozess verloren hat. Kosten sind die Anwaltskosten und die Gerichtskosten.  Wurde Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt, so übernimmt der Staat die eigenen Anwaltskosten des Klägers oder Beklagten sowie die Gerichtskosten.

Bei einem Unterliegen im Prozess muss man also damit rechnen, dass trotz Prozesskostenhilfe ein Erstattungsanspruch der Gegenseite bezüglich der Anwaltskosten kommt.

Unter welchen Voraussetzungen wird nun Prozesskostenhilfe bewilligt? Es gibt zwei Voraussetzungen. Zum einen müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers stimmen, also Einkommensgrenzen und Vermögensgrenzen dürfen nicht überschritten werden. Zum anderen werden die Erfolgsaussichten des konkreten Falles geprüft. Der Prozess muss Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig erscheinen. Das Gericht prüft allerdings nicht bis ins Detail, ob der Prozess gewonnen werden kann, denn schwierige Rechtsfragen sind nicht dem Prozesskostenhilfeverfahren zuzuordnen.  Auch wenn Tatsachenfragen unklar sind, müssen diese im Prozess geklärt werden, das Gericht unterstellt im Prozesskostenhilfeverfahren erst einmal, dass die Behauptungen des Antragstellers zutreffend sind.

Im Familienrecht heißt die Prozesskostenhilfe seit der letzten Reform 2009 Verfahrenskostenhilfe.

1 Gedanke zu „Prozesskostenhilfe – Sozialhilfe vor Gericht“

  1. Was haben für für ein Rechtstaat, wer Geld hat bekommt Recht, was ist das für ein System.. ich glaube wir können kein Recht bekommen, wenn man kein Geld hat, das ist traurig.. wie soll so eine Volkswirtschaft funktionieren, wie wir sehen, ist die EU und Deutschland hoch verschuldet, aber der Staat versucht immer wieder die Bürger noch mehr kaputt zu machen.. !!! so funktioniert keine Volkswirtschaft. Wenn man zum Arzt geht, ist man schon fast verschuldet ! das ist traurig..

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