Pfändungsschutzkonto: Schuldner erhält Erleichterungen bei Kontopfändung

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf des Bundestags zum Pfändungsschutzkonto gebilligt. Damit hat das neue Pfändungsschutzgesetz seine parlamentarischen Hürden genommen. Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es wirksam werden.
Schuldner haben dann bei einer Kontopfändung bessere Möglichkeiten, Geldgeschäfte weiterhin über ihr Girokonto abzuwickeln. Mit dem Pfändungsschutzkonto ist ein Betrag von zur Zeit  985,15 Euro in Zukunft vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Jeder Bankkunde kann mit Wirksamwerden des Gesetzes von seiner Bank oder Sparkasse die Umwandlung seines Girokontos in ein solches Pfändungsschutzkonto verlangen. Ist dies geschehen, so bleiben Einkünfte, die zum Lebensunterhalt benötigt werden, künftig pfändungsfrei. Diese Regelung gilt auch für Selbstständige.

Nach der bisherigen Rechtslage hat die Pfändung eines Bankkontos zur Folge, dass es blockieert ist. Mit der Gesetzesänderung können anfallende Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens wie Miete, Energiekosten oder Versicherungen nicht erst wieder über das Konto abgewickelt werden, wenn der Schuldner einen Gerichtsbeschluss über die Freigabe in Höhe des für ihn geltenden Pändungsfreibetrages erwirkt, sondern eine solche Gerichtsentscheidung ist nicht mehr notwendig. Banken haben bisher eine Kontopfändung häufig auch zum Anlass einer Kündigung des Kontos genommen. Das ist in Zukunft nicht mehr zulässig. Montatlich werden in Deutschland etwa 300.000 Konten gepfändet.

Der zukünftige § 850 k ZPO wird wie folgt aussehen:

„Pfändungsschutzkonto
(1) Wird das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto
des Schuldners bei einem Kreditinstitut gepfändet, kann der Schuldner jeweils bis zum Ende des Kalendermonats über Guthaben in Höhe des monatlichen Freibetrages nach § 850c Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 850c Abs. 2a verfügen; insoweit wird es nicht von der Pfändung erfasst. Soweit der Schuldner in dem jeweiligen Kalendermonat
nicht über Guthaben in Höhe des nach Satz 1 pfändungsfreien Betrages verfügt hat, wird dieses Guthaben in dem folgenden Kalendermonat zusätzlich zu dem nach Satz 1 geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn das Guthaben auf einem Girokonto des Schuldners gepfändet ist, das vor Ablauf von vier Wochen seit der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird.
(2) Die Pfändung des Guthabens gilt im Übrigen als mit der Maßgabe ausgesprochen, dass in Erhöhung des Freibetrages nach Absatz 1 folgende Beträge nicht von der Pfändung erfasst sind:
1. die pfändungsfreien Beträge nach § 850c Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 850c Abs. 2a Satz 1, wenn
a) der Schuldner einer oder mehreren Personen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt oder
b) der Schuldner Geldleistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für mit ihm in einer Gemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch oder der §§ 19, 20, 36 Satz 1 oder 43 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch lebende Personen, denen er nicht aufgrund gesetzlicher
Vorschriften zum Unterhalt verpflichtet ist, entgegennimmt;
2. einmalige Geldleistungen im Sinne des § 54 Abs. 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und Geldleistungen zum Ausgleich des durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwandes im Sinne des § 54 Abs. 3 Nr. 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch;
3. das Kindergeld oder andere Geldleistungen für Kinder, es sei denn, dass wegen einer Unterhaltsforderung eines Kindes, für das die Leistungen gewährt oder bei dem es berücksichtigt wird, gepfändet wird. Für die Beträge nach Satz 1 gilt Absatz 1 Satz 2 entsprechend.
(3) An die Stelle der nach Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 pfändungsfreien Beträge tritt der vom Vollstreckungsgericht im Pfändungsbeschluss belassene Betrag, wenn das Guthaben wegen der in § 850d bezeichneten Forderungen gepfändet wird.
(4) Das Vollstreckungsgericht kann auf Antrag einen von den Absätzen 1, 2 Satz 1 Nr. 1 und Absatz 3 abweichenden pfändungsfreien Betrag festsetzen. Die §§ 850a, 850b, 850c, 850d Abs. 1 und 2, die §§ 850e, 850f, 850g und 850i sowie die §§ 851c und 851d dieses Gesetzes sowie § 54 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3, Abs. 4 und 5 des Ersten
Buches Sozialgesetzbuch, § 17 Abs. 1 Satz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und § 76 des Einkommensteuergesetzes sind entsprechend anzuwenden. Im Übrigen ist das Vollstreckungsgericht befugt, die in § 732 Abs. 2 bezeichneten Anordnungen zu erlassen.
(5) Das Kreditinstitut ist dem Schuldner zur Leistung aus dem nach Absatz 1 und 3 nicht von der Pfändung erfassten Guthaben im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet. Dies gilt für die nach Absatz 2 nicht von der Pfändung erfassten Beträge nur insoweit, als der Schuldner durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers, der Familienkasse, des Sozialleistungsträgers oder einer geeigneten Person oder Stelle im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung nachweist, dass das Guthaben
nicht von der Pfändung erfasst ist. Die Leistung des Kreditinstituts an den Schuldner hat befreiende Wirkung, wenn ihm die Unrichtigkeit einer Bescheinigung nach Satz 2 weder bekannt noch infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist. Kann der Schuldner den Nachweis nach Satz 2 nicht führen, so hat das Vollstreckungsgericht auf Antrag
die Beträge nach Absatz 2 zu bestimmen. Die Sätze 1 bis 4 gelten auch für eine Hinterlegung.
(6) Wird einem Pfändungsschutzkonto eine Geldleistung nach dem Sozialgesetzbuch oder Kindergeld gutgeschrieben, darf das Kreditinstitut die Forderung, die durch die Gutschrift entsteht, für die Dauer von 14 Tagen seit der Gutschrift nur mit solchen Forderungen verrechnen und hiergegen nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die ihm als Entgelt für die Kontoführung oder aufgrund von Kontoverfügungen des Berechtigten innerhalb dieses Zeitraums zustehen. Bis zur Höhe des danach verbleibenden Betrages der Gutschrift ist das Kreditinstitut innerhalb von 14 Tagen seit der Gutschrift nicht berechtigt, die Ausführung von Zahlungsvorgängen wegen fehlender Deckung abzulehnen, wenn der Berechtigte nachweist oder dem Kreditinstitut sonst bekannt ist, dass es sich um die Gutschrift einer Geldleistung nach dem  ozialgesetzbuch oder von Kindergeld handelt. Das Entgelt des Kreditinstituts für die Kontoführung kann auch mit Beträgen nach den Absätzen 1 bis 4 verrechnet
werden.
(7) In einem der Führung eines Girokontos zugrunde liegenden Vertrag können der Kunde, der eine natürliche Person ist, oder dessen gesetzlicher Vertreter und das Kreditinstitut vereinbaren, dass das Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt. Ist das Guthaben des Girokontos bereits gepfändet worden, so kann der Schuldner die Führung als Pfändungsschutzkonto zum Beginn
des vierten auf seine Erklärung folgenden Geschäftstages verlangen.
(8) Jede Person darf nur ein Pfändungsschutzkonto führen. Bei der Abrede hat der Kunde gegenüber dem Kreditinstitut zu versichern, dass er ein weiteres Pfändungsschutzkonto nicht führt. Die SCHUFA Holding AG darf zum Zweck der Überprüfung der Versicherung nach Satz 2 Kreditinstituten auf Anfrage Auskunft über ein bestehendes Pfändungsschutzkonto des Kunden erteilen. Die Kreditinstitute sind zur Erreichung dieses Zwecks berechtigt, der SCHUFA Holding AG die Führung eines Pfändungsschutzkontos mitzuteilen.
(9) Führt ein Schuldner entgegen Absatz 8 Satz 1 mehrere Girokonten als Pfändungsschutzkonten, ordnet das Vollstreckungsgericht auf Antrag eines Gläubigers an, dass nur das von dem Gläubiger in dem Antrag bezeichnete Girokonto dem Schuldner als Pfändungsschutzkonto verbleibt. Der Gläubiger hat die Voraussetzungen nach Satz 1 durch Vorlage entsprechender Erklärungen der Drittschuldner glaubhaft zu machen. Eine Anhörung des Schuldners unterbleibt. Die Entscheidung ist allen Drittschuldnern zuzustellen. Mit der Zustellung der Entscheidung an diejenigen Kreditinstitute, deren Girokonten nicht zum Pfändungsschutzkonto bestimmt sind, entfallen die
Wirkungen nach den Absätzen 1 bis 6.“

30 Gedanken zu „Pfändungsschutzkonto: Schuldner erhält Erleichterungen bei Kontopfändung“

  1. hallo,
    Ich hatte schon bedenken bei der Bank die mir so freudig das neue P-Konto angepriesen hatte.Nun wollte ich diesen Monat Geld abheben und Miete und Strom überweisen.Pech gehabt Konto dicht , kein Geld.Warum? Die ARGE hatte zweimal Überwiesen allso Hartz4 und Heizkosten für 2010/11.Zusätzlich wurde noch der Mehrkostenaufwand für meinen 1€-Job Überwiesen.Zusammen ca.etwas über 1500€.Von der Bank wurde ich gleich auf das Gericht verwiesen.Ich solle Pfändungsschutz beantragen.D.h alle notwendigen Unterlagen zusammen suchen und ab damit auf´s Gericht.Dort wird zunächstmal ein Unendlicher Papierkramm zusammen getragen und ausgefüllt bis erstmal ein Beschluss herausgegeben wird den man dann bei der Bank abgeben darf.Was aber nur bedeutet das nun mein Geld in allen Richtungen gespert ist.Der ganze vorgang dauert nun 3-4 Wochen bis der Gläubiger Informiert wurde das es sich bei den Beträgen auf meinen Konto um Sozialleistungen handelt.Trotzdem ist nicht sicher (so das Gericht)das ich danach mein Geld bekommen würde denn das müsse erst neu berechnet werden Und dabei ist es unerheblich ob es sich um Sozialleistungen handelt oder Einkommen.Obwohl der Gesetzgeber mit Sicherheit nicht wollte das der Gläubiger sich aus der Sozialkasse bedient,herrscht weiterhin Unklarheit wie man damit Umgehen soll.Fazit Finger weg vom P-Konto, besserung gibt`s erst nächstes Jahr wenn neu darüber entschieden wird.

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  2. Hallo,
    das gibt doch wieder nur Ärger mit dem P-Konto. Eh das aus dem Versuchsstadium raus ist, sind 3 Jahre um.
    Z.B. sehe ich Probleme bei Rückbuchungen (ich habe was simples bei ebay gekauft und schicke das zurück, Geldeingang erfolgt und zählt als Zugang. Oder meine Heizkostenabrechnung liegt im Plus und das Geld wird auf mein Konto überwiesen, also auch ein Zahlungseingang. Schlimm für die, die das Geld an die ARGE zurückzahlen müssen, denn das Geld ist schon abgebucht worden. Oder ich bekomme eine Steuererstattung, die ich für eine Autoreparatur nutzen muss. Geldeingang = in jedem Fall Einkommen. ! . Also auch das Geld ist weg wie nichts. Nicht anders sieht es aus, wenn ich von einer Versicherung Geld bekomme, als Schadenersatz. Das ist auch wieder Geldeingang, also Wegpfändbar. HILFEEEE!!!!
    Leute, das Ding ist total dooof!!!!

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  3. Hallo ,
    also das P-Konto hat auch Nachteile, denn das Geld dass auf dem konto eingeht, bleibt 24 Std auf dem konto stehen, bis man darüber verfügen kann. Wenn man monatlich auf den Gehaltseingang angewiesen ist ,und wenn ein Wochenende dazwischen ist hat man auch seine Probleme.
    Ich weiß nicht ob das alles so gut durchdacht ist.

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  4. Hallo zusammen….

    hmmmm das kenne ich doch irgendwoher. Bei uns ist die ganze sache sehr Kompliziert.
    Das Gehalt meines Mannes übersteigt um weiten den Freibetrag, das Gehalt wird schon Gepfändet,daher darf die Bank keine Doppelpfändung vornehmen.
    Also wollten sie zu der normalen bescheinigung über den Grundbertag,eine Bescheinigung vom Arbeitgeber haben, die besagt das,dass Gehalt voll Gepfändet wird und nur der Unpfändbare Betrag ausgezahlt wird.
    Soweit so gut. Nur jetzt will die Bank, diesen Schein jeden Monat,mit der Aussage “ Die Lohnpfändung kann ja morgen vorbei sein“ Das Amtsgericht sagt, jeden Monat hier hin und wir stellen frei. Ist das der sinn??
    Schuldnerberatung und Verbraucherzentrale,raten einen Rechtsanwalt einzuschalten.

    Die Gerichte müüsen in den nächsten Monaten, Urteile Pfällen,in denen genau diese Punkte und probleme geregelt werden.
    Solange dieses nicht geschehen ist,können Banken u.s.w. Mit den Betroffenen machen was sie wollen. So die Verbraucherzentrale.

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  5. Halo,
    das P-konto ist eine tolle Sache,ging auch völig problemlos.Als ich den freibetrag erhöhen wolte,kamen die probeme.Weder die Bank,das Gericht,die Arge,die Kindergeldstelle,Arbeitgeber wollten mir die vorgedruckte Bescheinigung ausfüllen,da angebich niemand dazu berechtigt ist.Letztendlich bin ich zu einem Anwalt gegangen.Ob es mit der Erhöhung klappt,weiß ich immer noch nicht.Wenn die Bank das ablehnt,an wem kann ich mich dann wenden?

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  6. Habe durch die Umstellung auf P-Konto nur Probleme.Die Rente wird für den abgelaufenen Monat am Monatsende gezahlt und somit ist im neuen Monat nichts mehr da. Meine Rente soll laut Gläubiger mit schriftlicher Zusage des Gläubigers für mich erhalten bleiben,dieses erkennt die Bank jetzt aber nicht mehr an.Auch ein Rücktritt auf ein Normales Konto soll laut meiner Bank nicht mehr möglich sein

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  7. Das mit dem Online-Banking habe ich noch nicht gehört und kann es mir auch nicht vorstellen. Schließlich spartdie Bank ja dadurch, dass ihr Arbeit abgenommen wird.

    Bedenklicher finde ich, dass einige Banken die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto zum Anlass nehmen die Kontogebühren zu erhöhen. Zusätzliche Kosten sind natürlich genau das, was man in man in dieser Situation am wenigsten braucht. Meines Erachtens sollte der Gesetzgeber hier schleunigst nacharbeiten.

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  8. allo alle die Leistungen wie Kindergeld, Unterhalt oder Geld vom Arbeitsamt bekommen sollten die Finger weg lassen, denn die Banken haben noch keinerlei Erfahrungen mit dem Konto und machen nur Fehler. Ich habe dieses Konto und habe nur Probleme damit denn wenn die Leistungen vom Staat über 985,15 Euro beträgt brauch man für alles eine Bescheingung. Also es leichert keinerlei Umstände wird eher noch schlimmer und die Beratung zu diesem Konto ist unter aller würde. Denn mir wurde gesagt das alle Leistungen vom Staat nicht mit zählen und ich darüber frei verfügen könnte, es ist aber nicht er Fall denn ich übertrete mit meinen Leistungen die Grenze von 985,15 Euro und verliere jeden Monat jetzt dadurch über 200,– Euro wenn ich mir diese Bescheinigungen nicht jeden Monat neu hole… Rennerei ohne Ende…

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  9. das ist eine gute entscheidung, ich habe gestern eine pfändung bekommen und geh damit direkt zur bank bzw erstmal zum amtsgericht. hoffe das ich über mein hartz 4 noch verfügen kann

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  10. Hi,

    habe mittlerweile schon mehrere Monate ein gepfändetes Konto, leider fühlt sich bei meiner „sächs. Landeshauptstadt-Bank“ niemand für mich zuständig, werde systematisch am schalter abgewimmelt, wenn ich nachfrage ob sozialleistungen eingegangen sind, wird dies verneint etc …
    mittlerweile habe ich resigniert … und ende letztes jahr beschlossen hiermit abzuschließen und das Land zu verlassen, wünscht mir Glück :-)

    Zu den schulden: die sind nur teilweise verursacht, leider Arbeitslos geworden und zu lange gedacht das es mit ca:65% trotzdem noch ausreicht …

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  11. Hallo Mario

    zu deinem Eintrag vom 5.01.
    Zur Info, Selbstständige haben bis zum P-Konto keinerlei Pfändungsschutz, da ist alles was die an bezahlten Rechnungen erhalten weg.

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  12. Bei mir schaut es momentan recht traurig aus. Wahr sonst immer Arbeiten und immer soweit es vom Gesundheitszustand ging, hab ich mir Arbeit gesucht, trotz körperlichen Beschwerden und Schmerzen.(3 Bandscheibenvorfälle und Hüftdisplasie, beidseitig) Hab oft die Arbeit gewechselt…Krank, Kündigung, Arbeitslos, Reha, Arbeit, Krank… Nun endlich nach Sieben Jahren wurde ich an der Hüfte Operiert, ein hin und her… Das man da nichts mehr auf die Reihe bekommt ist ja klar. Vom Psychischen mal ganz zu schweigen. Die Schulden bekamm ich von ner Selbständigkeit, hatte meinen Namen hergegeben, anfangs wars O.K. bis dann die typischen Probleme auftraten…Naja, Jung und Dumm!!!!!! Jetzt bin ich eben nach der OP krank und bekomme nicht einmal 700.- Krankengeld. Das Konto wurde gepfändet 2 Tage vor Silvester und seit dem habe ich kein Geld mehr, keine Lebensmittel mehr und trinke Leitungswasser, esse Zucker… >Hilfe erhalte ich momentan weder von meiner Bank, noch von meiner Krankenkasse, die hält ja mein Geld auch zurück um zu berechnen wieviel die andere Krankenkasse (da hab ich die Schulden) bekommen könnte. Gehts noch !!!! Also hab ich jetzt keinen Zugriff auf mein KONTO und meine Krankenkasse hält auch noch mein Krankengeld zurück um zu berechnen was die andere bekommen soll. Ich bin ein zahlungwilliger Schuldner, der seine Schulden zurückzahlt!!! Aber den minimum Schutz über ein P-Konto finde ich sehr gut aber er kommt für mich momentan zu spät. Da es schon die 2te Kontopfändung ist und ich jetzt schon ins Neue JAHR 2010, Rechnungen habe deren Rückbuchungskosten meine wöchentlichen Lebenserhaltungskosten übersteigen und somit schon wieder neue Schulden dazu kommen. Herzlich willkommen 2010… Und da wundert sich der Staat das es so viele Kriminele gibt. Ich bin eine ehrliche Haut, aber selbst ich überlege, wie ich auf illegalem wege zu Geld komme, um zu überleben. Ich könnte aber in meinem Zustand nicht einmal flüchten, wenn ich es müsste… Gerade wenig verdiener sollten ein erhötes und sinnvolles Maß an Schutz bekommen um überhaupt überleben zu können. Momentan halte ich mein Leben für NICHT Lebenswert… Aber Gott sei Dank, gibt es für die Zukunft ein P-Konto…

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  13. naja aber was soll diese regelung einem kleinen selbständigen bringen? wenn er nur über ca. 900eur verfügen darf ist er ja trotzdem am ende! weil da gibts es einen wichtigen unterschied zu angestellten…. der angestellte bekommt den lohn netto…steuern gezahlt..krankenversicherung abgezogn… und der selbständige muss diese zahlungen selber leisten… vielleicht 200 monatlich für die pkv und finanzamt will auch am jahresende noch 2000 oder mehr… wie soll das funktioniern mit 900eur die bleiben? für selbständige müsste es hier ja noch eine sonderregelung geben welche diese ausgaben berücksichtigt um sie überlebensfähig zu machn….

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  14. Servus

    Jetzt hat es mich auch erwischt Konto dicht.
    ach und nein @Stephie nix Bestellt, sind gemeinsame miet schulden von meiner noch ehe die meine Frau nicht bezahlt hat, stande leider noch im Mietvertrag. Sie auf und davon und ich Harz V. das mal dazu.

    So aber warum ich schreibe.
    hab mich schlau gemacht beim Amtsgericht, wegen mein Konto.
    Der Artikel ist zwar schön und gut, aber leider wird es am 1. Juli / Juni 2010 eingeführt.
    Bis dahin bleibt nur die Regelung nach § 55 SGB I.
    Alles runter bis spätestens 7 Tag, am 8 Tag ist Feierabend.

    Und was Überweisungen vom Konto angeht,
    diese Möglichkeit gibt es auch, allerdings hängt das leider von der Bank ab ob sie es zulässt, in meinem Fall die Commerzbank, brauche ich mir keine Gedanken mehr machen.
    Fristlos gekündigt.

    @ Kessy
    Ich kann dir da nur zustimmen

    In diesem Sinne
    Aber dennoch Juten rutsch ins neue Jahr auf das es besser wird.
    Gruss Eddy

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  15. Auch ich bin leider Gottes in diese Misere geraten Dank Scheidung und Jobverlust und es ging gar nichts mehr auf meinem Konto. Klar wollte ich nie Schulden und bin nun da hineingeraten. Ich bin sehr froh dass dieses Gesetz nun mitte 2010 endlich in Kraft tritt. Es ist so wie hier schon beschrieben wurde es gibt ein Stück Lebenqualität zurück.
    Letztendlich ist es nun mal so dass ja nicht alle aus Willkür in diese Situation geraten sind und es ist sehr einfach von eingen sich darüber zu mukieren da sie die einzelnen Schicksale der betroffenen nicht kennen, aber ich wäre diesbezüglich sehr vorsichtig denn morgen können die die gegen dieses Gesetz sind selber in die Lage kommen dann sollten diese Leute dankbar sein dass es dieses Gesetz gibt und ihnen die Chance gegeben wird sich etwas an Menschenwürde bewahren zu können. Es ist schon hart genug vom Staat abhängig zu sein aber noch härter in dieser Gesellschaft nichts mehr dadurch zu gelten.In diesem Sinne denkt daran es kann jeden treffen unabhängig von Stand und Bildung ich erlebe es selber gerade aber ich bin auch dankbar für die Hilfe die mir, auch durch dieses neue Gesetz,gegeben wird.
    Alles Gute den die es getroffen hat und denen die es treffen wird.
    mfg Kessy

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  16. @Stephie
    Schon mal dran gedacht das solche Konten nicht umbedingt für solche Leute eingerichtet wurden sondern ganz viele leute zb. durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit ihre Miete oder Telefonrechnung und ähnliches nicht bezahlen konnten und sich manche Gläubiger einfach nicht auf Ratenzahlungen unter 100 Euro einlassen und diese Gläubiger manchmal ganz schnell mit ner Kontopfändung daher kommen und selbst wenn man unter dem pfändbaren Betrag liegt ist es doch sehr umständlich immer zur Bank zu müssen um an Geld zu kommen oder Überweisungen zu tätigen vorallem dann wenn man im Ländlichen bereich wohnt und die Bank einige km entfernt liegt! Da ist dann die Politischeentscheidung meiner Meinung nach gerechtvertigt vorallem in der momentanen Wirtschaftlage!!

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  17. Hi,
    ich finde es ganz schön schlimm das es Leute gibt die einfach nicht kapieren das es nichts damit zu tun hat das man bestellt und nicht bezahlt. Wem ist das nicht passiert man schafft sich was an hat einen Job und man wird arbeitslos oder wie oben beschrieben. Außerdem sucht man Hilfe im Internet und vielleicht auch Menschen mit denen man sich austauschen kann und da braucht man dann nicht Leute die auf einem noch rum hacken. Es gibt wenige die sich gut mit den Schulden fühlen. Mir tun meine Gläubiger auch Leid und wenn ich das Geld hätte dann würden meine Gläubiger auch ihr Geld bekommen leider geht es nicht.Deshalb bin ich froh das es sowas gibt. Auch wenn es noch etwas dauert bis das Gesetz durch ist.

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  18. Hallo Stephie,

    es gibt nicht nur eigenverschuldet in Schulden Geratene.

    Neben bekanntlich auch bei Mittellosigkeit unerbittlich beigetriebenen Unterhalts(vorschuss)schulden für Kinder – die man teils noch als „eigene Dummheit“ verbuchen könnte (was war man so blöd, sich auf Beziehung+Familie einzulassen? man hätte damit rechnen müssen, dass das nur während rosiger Zeiten hält) – ist da auch zu denken zB an die zwangs-„freiwillig“-gesetzlich bzw. seit 2009 zwangs-privat-Krankenversicherten, wie (Ex)Selbständige ohne genügend Aufträge. Seit 2009 führt selbst Hartz IV-Bezug nicht mehr zur gesetzlichen Versicherungspflicht, d.h. die Betreffenden müssen oft selbst dann die einkommensunabhängig hohen privaten Beiträge weitertragen,im Falle des Zahlungsverzugs stetig steigend durch zusätzliche Strafbeiträge.

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  19. Wie bitte?! Für Idioten, die alles bestellen und nicht zahlen können klingt es natürlich super – und was ist mit den Gläubigern? Daran schon mal gedacht? ;)

    Was für ein Unsinn..

    Antworten
  20. Hi!
    Also,mal ein Gedanke!
    Wen das Gesetz doch durch ist,müste man sich doch vieleicht schon darauf berufen können.Kennt da nicht wer einenAnwalt wegen kurz info?^^

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  21. Wenn man mal berücksichtig wie schnell so mach anderes Gesetze durchgewunken wird ist es ein Armutszeugnis das es drei Jahre brauchte um endlich mitte 2010 inkraftzutreten.

    Antworten
  22. Moin,
    Ist ja schön das es endlich durch ist, mir wird schlecht wenn
    ich noch bis Mitte 2010 auf’s P-Konto warten soll und jeden Monat 20 bis 30€ nur an Überweisungskosten zu zahlen habe weil mein Konto von Gläubigern belagert wird. Ich hab erfahren das
    man bei der Landesbank für einen (!!!)€ Überweisungen einzahlen
    kann !?! Hab ich jahrelang nicht gewusst. Bin Hartz4 und spare
    wo ich kann. Mir dauert es einfach viel zu lange bis zum nächsten Jahr zu warten den meine Bank kassiert 6,50€ Kontogebühr pro Monat für ein Konto das ich nicht nutzen darf.
    Wann hat die Abzocke endlich ein Ende ??

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  23. Mal eine wirklich wichtige und gute Entscheidung für hunderttausende Betroffene jährlich ! Danke !!!
    Das Gesetz sollte so schnell wie möglich verabschiedet werden.

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  24. Das ist wirklich mal was gutes verabschiedet worden von unserer Regierung.Ich bedanke mich auch und ein ganz dickes Lob.Man fühlt sich wieder ein Stück menschlicher.

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  25. Hallo!
    Das ist mal wirklich eine gute Entscheidung,wodurch wir wieder einiges an Selbstbestätigung und Lebensqualität erhlaten werden!
    Dafür ein dickes danke sehr!

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