Patientenrechtegesetz soll Arzthaftung ins BGB integrieren

Patienten sollen sich bei Behandlungsfehlern künftig besser wehren können. Das sieht der Entwurf für ein Patientenrechte-Gesetz vor. Hiernach müssen die Krankenkassen allen Versicherten, die Opfer ärztlicher Behandlungsfehler werden, bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen helfen. Die Krankenkassen sollen verpflichtet werden, den Patienten zu beraten und zu unterstützen, seine Ansprüche geltend zu machen, so der Bundesgesundheitsminister zu demn Gesetzentwurf.

Glaubt man den Zahlen, die Patientenorganisationen nennen, so erleiden jedes Jahr eine Million Menschen Folgeschäden aus einer ärztlichen Behandlung. 30.000 Menschen verlangen nach Angaben des Arbeitskreises Medizingeschädigter Schadenersatz. Nur die Hälfte von ihnen obsiegt in einem Gerichtsprozess.

In den §§ 630 a BGB folgende sollen die Patientenrechte aufgeführt werden. Es geht insbesondere um den Behandlungsvertrag, der wie der Arbeitsvertrag ein Unterfall des Dienstvertages ist. Es werden Regelungen über die ärztliche Aufklärungspflicht, die Patientenakte, das Recht auf Einsicht in die Patientenakte und Beweislastregeln bei Behandlungsfehlern normiert.

1 Gedanke zu „Patientenrechtegesetz soll Arzthaftung ins BGB integrieren“

  1. Als ein auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts tätiger Anwalt möchte ich dazu anmerken, dass diese von der Bundesregierung als „großer Wurf“ verkaufte Reform in Wirklichkeit lediglich die bestehende feste Rechtsprechung der Obergerichte in Gesetzesform gießt. Eine Änderung der Rechtslage zugunsten der Opfer der unerträglichen Sparpolitik erfolgt durch die Reform nicht.
    Die oben genannten Patientenrechte bestehen alle schon jetzt. Die Beweislast für Fragen des Ursachenzusammenhangs zwischen Behandlungsfehler und Körperschaden ist schon jetzt durch die Rechtsprechung zu Lasten des Arztes geregelt. Auch das Recht auf Akteneinsicht besteht schon jetzt unabhängig vom Vorliegen eines Behandlungsfehlers bzw. eines solchen Vorwurfs.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar