Die Düsseldorfer Tabelle erhält am 1. Januar 2017 frisches Blut, zu gut Deutsch: frische Eurowerte. Es gibt mehr Unterhalt für Trennungskinder.
Wie viel Geld bekommen die Kinder tatsächlich mehr?
Nach der neuen Tabelle sind es nun 7 Euro mehr, also 342,- Euro im Monat, in der untersten Unterhaltsstufe. hierbei ist das Kindergeld noch nicht berücksichtigt! Unterhaltspflichtige können die Hälfte des Kindergeldes vom Tabellensatz bei minderjährigen Kindern abziehen, bei volljährigen Kindern sogar das ganze Kindergeld. Voraussetzung: Das Kindergeld steht den Kindern tatsächlich zur Verfügung Die Höhe des Kindergeldes ab 2017 wird erst im Dezember festgelegt. Voraussichtlich wird es pro Kind um 2 Euro angehoben. Kindergeld für ein 1. und 2. Kind beträgt dann 192 Euro für ein 3. Kind 198 Euro und für das 4. und jede weitere Kind 223 Euro.