Hartz IV, genauer: das Arbeitslosengeld II, ist eine staatliche Sozialleistung. Das ist der Unterschied zum Arbeitslosengeld I, bei dem es sich um eine Sozialversicherungsleistung handelt.
Arbeitslosengeld I als Versicherungsleistung

Oft ist es so, dass zunächst ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht. Er besteht für die Dauer von maximal 2 Jahren. Die genaue Dauer richtet sich nach dem Alter und nach der Dauer der Beschäftigung vor der Arbeitslosigkeit.
6 Monate ALG I, wenn man innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat.
8 Monate ALG I, wenn man innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 16 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat,.
10 Monate ALG I, wenn man innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 20 Monaten versicherungspflichtig gearbeitet hat
12 Monate ALG I, wenn man innerhalb der letzten zwei Jahre 24 Monaten versicherungspflichtig gearbeitet hat.