Bundesregierung Existenzminimumbericht: 725 Euro Bürgergeld – nein!

Die Bundesregierung hat zum 1. Januar 2023 das Bürgergeld eingeführt und Hartz IV sowie Sozialgeld abgeschafft. Der Regelsatz für einen Ein-Personen-Haushalt wurde um 53 Euro erhöht und beträgt nun 502 Euro. Doch viele Sozialverbände halten diese Erhöhung für unzureichend und fordern eine Anhebung auf 725 Euro. Laut dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung sollen zukünftig die Preisentwicklung und Inflation in die Berechnung des Regelsatzes einfließen. Allerdings müssen Bürgergeld-Bezieher bis zur Anpassung Anfang 2024 noch mehr als ein halbes Jahr warten. Angesichts der derzeitigen hohen Inflation halten viele Sozialverbände eine sofortige und stärkere Erhöhung des Regelsatzes für unverantwortlich. Die Forderung nach einer Anhebung auf mindestens 725 Euro wird von den Betroffenen sowie zahlreichen Wohlfahrtsorganisationen unterstützt.

Unverzüglich handeln: Regelsatz anheben

Forderung der Wohlfahrtsverbände: Eine schnelle und entschlossene Handlung ist nun vonnöten, da die Notlage der Empfänger von Bürgergeld akut ist und unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. Die Politik muss sofort reagieren, den Regelsatz auf 725 Euro erhöhen und die Kosten für Haushaltsstrom zusätzlich zu den bereits bestehenden Leistungen zahlen.

Währenddessen stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung plant, den Bürgergeld-Regelsatz zum 1. Januar 2024 zu erhöhen. Eine genaue Antwort darauf kann derzeit nur spekulativ gegeben werden. Der 14. Existenzminimumbericht der Bundesregierung schlägt zwar eine Erhöhung der Regelsätze angesichts der Preisentwicklung für 2024 vor, doch das Bundesfinanzministerium gibt zu verstehen, dass derzeit kein Geld für eine weitere Erhöhung der Sozialausgaben vorhanden sei.

Regelsatz von Stromkosten befreien

Es ist höchste Zeit, die Stromkosten aus dem Regelsatz auszugliedern und den Bedarf an lebensnotwendigen Gütern angemessen – also Regelsatz erhöhend – zu berücksichtigen. Es ist dringend erforderlich, unverzüglich zu handeln und den Regelsatz für Bürgergeldempfänger aufzustocken.

Existenzminimumbericht rechnet für 2024

Der Existenzminimumbericht ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung von staatlichen Unterstützungsleistungen, wie dem Bürgergeld, da er die Lebenshaltungskosten für eine Person oder Familie ermittelt, die für ein Existenzminimum notwendig sind. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass das Regelbedarfsniveau für Alleinstehende im Jahr 2024 bei 6444 Euro und für Ehepaare bei 11 592 Euro liegen wird. Dies bedeutet, dass

  • Alleinstehende im Jahr 2024 einen monatlichen Regelsatz von 537 Euro erhalten werden und
  • volljährige Partner im Jahr 2024 jeweils 483 Euro als Bürgergeld Regelsatz.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Regelsätze auf der Grundlage des Existenzminimums berechnet werden, um sicherzustellen, dass die Menschen in der Lage sind, ihre Grundbedürfnisse zu decken.

Regelsatz beim Bürgergeld aktuell

Wir haben für Sie eine Übersicht der aktuellen Regelsätze beim Bürgergeld zusammengestellt. In unserer Tabelle finden Sie alle relevanten Informationen zum Regelsatz Bürgergeld auf einen Blick.

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Bürgergeld in der Zusammenfassung

Anspruch

Um einen Anspruch auf Bürgergeld zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen eine gewisse Bedürftigkeit, grundsätzliche Erwerbsfähigkeit sowie ein Aufenthalt in Deutschland. Die Ortsanwesenheit ist ebenfalls von Bedeutung.

Vermögen

Wie sieht die Anrechnung von Vermögen beim Bürgergeld aus? Beim Bürgergeld wird Vermögen grundsätzlich angerechnet. Jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft darf jedoch über ein Schonvermögen von 15.000 Euro verfügen. In den ersten zwölf Monaten des Bezugszeitraums wird sogar ein Schonvermögen von 40.000 Euro gewährt, was als Karenzzeit für Vermögen gilt.

Wohnungskosten

Wie verhält es sich mit der Karenzzeit für die Wohnung beim Bürgergeld? Zu Beginn des Bürgergeld-Bezugs müssen die Kosten für die Wohnung angemessen sein. Allerdings gibt es eine Karenzzeit von 12 Monaten, in der diese Regelung nicht gilt.

Bürgergeld Gesetz

Was besagt das Bürgergeld-Gesetz? Das Bürgergeld-Gesetz bezieht sich auf das „Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz“) vom 16. Dezember 2022. Mit diesem Gesetz wurden die bisherigen Regelungen des Arbeitslosengeldes II / Hartz IV abgeschafft und durch das Bürgergeld ersetzt. Umgangssprachlich wird das SGB II oft fälschlicherweise als Bürgergeld-Gesetz bezeichnet.

7 Gedanken zu „Bundesregierung Existenzminimumbericht: 725 Euro Bürgergeld – nein!“

  1. Ich bin aus gesundheitlichen Gründen leider seit ein paar Jahren auf Harz4 / „Bürgergeld“ angewiesen.
    Das was ich bekomme reicht gerade so zum „Überleben“, aber gleichzeitig soll man davon auch noch Geld ansparen und für „Notfälle“ bei seite legen. Wie soll das denn bitte funktionieren, wenn das Geld mittlerweile gerade so zum Überleben reicht ?
    Lebensmittel sind so teuer geworden, daß man kaum noch hin kommt.
    Das Bürgergeld Muss auf jeden Fall angehoben werden, um ein würdiges Leben zu ermöglichen.
    Und an Alle, die meinen, das man ja arbeiten gehen könnte :
    Ich habe immer hart gearbeitet und gutes Geld verdient. Ich war nie faul und wenn dann max. 14 Tage arbeitslos
    Aber jetzt mit 50, bin ich körperlich am Ende, so daß ich leider Gottes auf das Bürgergeld angewiesen bin.
    Und ich war mal ein gut verdienender Mittelschichtler.
    Jetzt sitze ich am Ende der Kette und weiß nicht mehr, wie ich was bezahlen soll… Es ist einfach nur traurig…

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  2. Der Paritätische Wohlfahrtsverband sollte sich auch verbal bei der Bundesregierung mehr für die Schwachen der Gesellschaft einsetzen. 725 Euro Bürgergeld sind ein Muss.
    PS
    Ich beziehe kein Bürgergeld, denke aber, dass jeder das Recht auf Menschenwürde hat. Dieses alte Vorurteil der „Faulheit“ der Bürgergeld Bezieher muss weg.

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    • Ganz genau. Recht hast du. Ich bin auch aufgrund mehrer Schicksalschläge und Erkrankung arbeitsunfähig, leider. Das allein hat schon lange meine Selbstachtung zerstört.
      Aber soll man dann so leiden müssen? ..Anscheinend schon 😑

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