Bürgergeld: Stromkosten sollen kurzfristig aus Regelsatz herausgenommen werden

Wer einen Bürgergeld Anspruch hat, bekommt neben dem Regelsatz auch Zahlungen für die Kosten der Wohnung, also für die Miete und die Heizkosten. Stromkosten hingegen werden vom Jobcenter bisher nicht extra gezahlt, weil sie Teil des Regelsatzes sind. Das soll sehr kurzfristig änders werden!

Der Bürgergeld Satz liegt aktuell bei 502 Euro für eine Person, die alleine wohnt. Er setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen, beispielsweise aus einem Geld-Anteil für den Kauf von Lebensmitteln darin, aber auch einem Anteil für den Kauf von Bekleidung. So sind Ausgaben für diverse Bereiche im Bürgergeld Regelsatz vorgesehen. Einer dieser Bereiche ist auch der Bereich Strom: im Regelsatz sind auch Gelder für Stromkosten enthalten, also für die monatlichen Abschlagszahlungen an die Energieversorger. Der Anteil im Eckregelsatz für die Stromkosten beträgt 42,55 Euro monatlich (8,84 % vom gesamen jeweiligen Regelsatz). Das ist angesichts der Energiekrise und der hohen Inflation in Deutschland nicht ausreichend. Stromkosten sollen deshalb aus dem Regelsatz gestrichen werden – unverzüglich – und separat im Umfang des Verbrauchs übernommen werden, wie die Heizkosten – das fordern aktuell sehr viele Wohlfahrtsverbände, insbesondere fordert das auch der paritätische Wohlfahrtsverband. Gehandelt werden müsse sofort, denn die Notlage der auf Bürgergeld angewiesenen Menschen sei sehr drängend.

Stromkosten werden aktuell nicht zusätzlich zum Regelsatz gezahlt

Die Stromkosten, also die Kosten für den allgemeinen Haushaltsstrom sind bereits im Bürgergeld Satz mit enthalten. Ein Bürgergeld Bezieher kann somit für die Stromkosten nicht noch zusätzliches Geld beim Jobcenter beantragen. Heizkosten hingegen werden zusätzlich zum Regelsatz gezahlt, auch dann, wenn die Heizung mit Strom betrieben wird.

Der Antrag für Strom am Regelsatz beträgt aktuell 8,84 Prozent, somit 42,55 Euro, ausgehend vom Eckregelsatz von 502 Euro 2023 ausgeht.

Das reicht auf keinen Fall aus, da die Stromkosten in den letzten Monaten über 60 Prozent in die Höhe gegangen sind.

Stromkosten sollen wie Heizkosten zusätzlich gezahlt werden

Wohlfahrtsverbände wollen, dass die Stromkosten aus dem Regelsatz herausgenommen und zusätzlich in tatsächlicher Höhe vom Jobcenter übernommen werden. Alles im Rahmen der Angemessenheit. Das wird bei den Heizkosten bereits so gehanhabt. Diese werden auch zusätzlich zum Regelsatz gezahlt.

Damit wäre auch die Befürchtung weg, mit einer Stromnachzahlung finanziell auf das Abstellgleis geschoben zu werden. Auch die Sperrung der Stromversorgung wäre vermieden.

Regelsatz soll auf 725 Euro angehoben werden

Zusätzlich zur Streichung der Stromkosten aus dem Bürgeld Satz und der Zusatzzahlung durch das Jobcenter soll der Regelsatz auf 725 Euro angehoben werden. Das ist zwingend erforderlich, um der Armut, die sich angesichts der hohen Geldentwertung immer weiter ausbreitet, entgegen zu treten – so die strikte Forderung der Wohlfahrtsverbände.

Darlehen bei Stromkostennachzahlung keine Lösung

Gegenwärtig bleibt Bürgergeld Beziehern bei einer hohen Stromkostennachzahlung die Möglichkeit, ein Darlehen beim Jobcenter zu beantragen. Eine Bewilligung des Darlehens erfolgt jedoch nur dann, wenn keine anderen Möglichkeiten zur Begleichung der Forderung zur Verfügung stehen, also ein Bankdarlehen oder ein Darlehen von Bekannten nicht erhältlich ist und auch kein ausreichendes eigenes Vermögen da ist

Zusammenfassung zu Stromkosten sollen aus dem Regelsatz gestrichen werden

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

  • Die Stromkosten sollen sofort aus dem Regelsatz gestrichen werden.
  • Die Kosten für Haushaltsstrom sollen vom Jobcenter extra zum Regelsatz geleistet werden – wenn sie angemessen sind
  • Der aktuell im Bürgergeld Satz für Strom enthaltende Geldbetrag ist angesichts der in die Höhe geschnellten Stromkosten keinesfalls ausreichend.
  • Der Regelsatz soll kurzfristig auf 725 Euro erhöht werden.

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