Der Prozess der Bürgergeldbeantragung sieht vor, dass zunächst ein Antrag gestellt wird, welcher vom Jobcenter geprüft wird. Wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt, wird das Bürgergeld ausgezahlt. Es kann jedoch vorkommen, dass das Jobcenter das Bürgergeld zurückfordert. Wir klären auf, in welchen Fällen eine Rückzahlung des Bürgergeldes notwendig ist. Sollte das Jobcenter feststellen, dass Bürgergeldleistungen zu Unrecht gezahlt wurden, beispielsweise weil eine Änderung der Einkommensverhältnisse nicht mitgeteilt wurde, besteht die Möglichkeit, dass die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden. Eine Rückforderung des Bürgergeldes ist keine Seltenheit. Hier erfahren Sie, in welchen Situationen das Jobcenter die Bürgergeldzahlung zurückfordern kann.
Das Wichtigste zur Rückzahlung von Bürgergeld vorab zusammengefasst
Wenn das Jobcenter feststellt, dass Bürgergeld unberechtigt ausgezahlt wurde, hat es das Recht, die Leistung zurückzufordern. Häufige Gründe hierfür sind falsche Angaben im Antrag oder Änderungen in der Lebenssituation, die nicht zeitnah mitgeteilt wurden. Bürgergeld-Empfänger sind dazu verpflichtet, Änderungen unverzüglich dem Jobcenter mitzuteilen. Es gibt jedoch eine Bagatellgrenze von 50 Euro, unterhalb derer das Jobcenter auf eine Rückforderung verzichtet. Diese Regelung soll dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand zu minimieren und den Fokus auf die Unterstützung bedürftiger Personen zu legen.
Bedarf und Bürgergeld Anspruch vom Jobcenter berechnet
Für den Bürgergeld Antrag sind alle notwendigen Fakten seitens des Antragstellers anzugeben, um eine korrekte Berechnung des Bürgergeld Bedarfs durch das Jobcenter zu ermöglichen. Der Bedarf setzt sich aus den allgemeinen Lebenshaltungskosten, die im Bürgergeld Regelsatz enthalten sind, und den Kosten für die Unterkunft, also der Miete, zusammen. Es kann jedoch in einigen Fällen zu einem Mehrbedarf kommen, wie beispielsweise bei Schwangerschaft oder Alleinerziehenden. Die Notwendigkeit der vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben seitens des Antragstellers ist somit von essentieller Bedeutung für eine faire und korrekte Bürgergeld Berechnung.
Beispielrechnung für einen Rückzahlungsanspruch des Jobcenters
Wenn das Jobcenter in seinem Bescheid einen Bedarf von Bürgergeld in Höhe von 1000 Euro festgelegt hat und später feststellt, dass der Empfänger tatsächlich mehr Geld zur Verfügung hat, als bei der Berechnung des Bürgergeldbescheids berücksichtigt wurde, kommt es zu einer ungewollten Überzahlung. Das Jobcenter hat in diesem Fall zu viel ausgezahlt und es liegt eine Überzahlung vor.
Aus diesen Gründen kann das Bürgergeld zurückverlangt werden
In welchen Fällen darf das Jobcenter berechtigterweise Bürgergeld Leistungen zurückverlangen? Es gibt diverse Ursachen für eine solche Forderung. Im Folgenden werden die bedeutendsten Gründe näher erläutert:
- Das Einkommen schwankt von Monat zu Monat. Dies ist häufig bei Selbständigen der Fall. Der erzielte Gewinn ist monatlich unterschiedlich hoch.
- Das Bürgergeld wurde versehentlich doppelt ausgezahlt.
- Der Bürgergeld Bezieher war ohne Zustimmung des Jobcenters ortsabwesend.
- Der Bürgergeld Bezieher hat im Bürgergeld Antrag unvollständige oder falsche Angaben gemacht.
- Der Bürgergeld Bezieher hat die Hilfsbedürftigkeit selbst herbeigeführt, etwa eine Arbeitsstelle ohne Grund gekündigt.
- Eine Unterhaltszahlung für Kinder wurde erhöht; dies wurde dem Jobcenter nicht angegeben.
Eine der häufigsten Ursachen für Rückzahlungen von Bürgergeld ist das unregelmäßige Erwerbseinkommen. Personen, die neben einem regulären Job auch Bürgergeld erhalten, um ihr Einkommen aufzustocken, haben oft mit Schwankungen im Einkommen zu kämpfen. Das Problem entsteht dadurch, dass das Bürgergeld im Voraus berechnet und ausgezahlt wird, und somit Schwankungen im Einkommen nicht berücksichtigt werden können. Wenn das tatsächliche Einkommen höher ist als das im Bescheid vermerkte Einkommen, kann das Jobcenter den zu viel ausgezahlten Betrag zurückfordern.
Problem Zuflussprinzip
Ein weiterer Anlass für mögliche Rückforderungen ergibt sich aus dem sogenannten Zuflussprinzip. Dieses besagt, dass das Einkommen des Empfängers von Bürgergeld im Monat berücksichtigt wird, in dem es ihm tatsächlich zur Verfügung steht – das heißt, wenn es auf seinem Bankkonto eingeht.
Beispiel Zuflussprinzip
Der Bürgergeld Bezieher arbeitet im gesamten Monat Juni, das Gehalt wird aber erst Anfang Juli ausgezahlt. Folglich hat er entsprechend dem Zuflussprinzip im Juni kein Einkommen, sehr wohl aber im Juli.
Ist das Jobcenter in seiner Berechnung davon ausgegangen, dass das Gehalt im Juni zufließen wird, und im Juli nicht, so entsteht evt. ein Rückforderungsanspruch für den Monat Juli.
Wurden also mehr Einnahmen erzielt als zuvor berechnet, so verlangt das Jobcenter die Leistungen zurück. Sie kann auch mit Leistungen für den Folgemonat aufrechnen, also verrechnen.
Bezug von zwei unterschiedlichen Sozialleistungen
In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Sozialleistungen doppelt ausgezahlt werden. Wenn beispielsweise eine höher priorisierte Sozialleistung beantragt wird, aber die Bewilligung sich verzögert, kann das Jobcenter auf Antrag vorläufig aushelfen, um den Lebensunterhalt des Antragstellers zu sichern. In diesem Fall sollte die andere Behörde die Sozialleistung direkt an das Jobcenter nachzahlen. Leider kommt es häufig vor, dass das Geld nicht an das Jobcenter, sondern an den Antragsteller ausgezahlt wird. Der Antragsteller muss das Jobcenter darüber informieren und das Geld selbst zurückzahlen. Das Jobcenter hat ein Recht auf Rückforderung.
Urlaub ohne Antrag beim Jobcenter
Wer eine Auszeit vom Alltag plant und dabei staatliche Unterstützung erhält, sollte bedenken, dass eine Abwesenheit vom Wohnort beim Jobcenter beantragt werden muss. Andernfalls besteht während dieser Zeit kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Wer diesen wichtigen Schritt versäumt, muss damit rechnen, dass das Jobcenter das bereits gezahlte Bürgergeld zurückfordert. Deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig über die entsprechenden Vorschriften zu informieren und alle erforderlichen Anträge einzureichen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Falsche Angaben beim Antrag auf Bürgergeld
Ein Rückforderungsanspruch des Jobcenters kann sich daraus ergeben, dass bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht wurden, egal ob wissentlich oder unwissentlich. Gleiches gilt für das Verschweigen von erheblichen Tatsachen. Beispiele hierfür:
- Eine Erwerbstätigkeit wurde nicht gemeldet..
- Vermögen wurde nicht angegeben.
- Eine eheähnliche Gemeinschaft wurde nicht angegeben.
- Unterhaltszahlungen für Kinder wurden nicht angegeben.
- Das Einkommen ist höher als angegeben.
Wichtig: Tatsächliche Veränderungen müssen dem Jobcenter unverzüglich mit Bekanntwerden mitgeteilt werden. Ein Unterlassen der Veränderungsmitteilung kann Rückforderungsansprüche oder sogar eine Strafverfahren nach sich ziehen. Es steht dann der Vorwurf des Sozialleistungsbetrug im Raum.
Rückforderung des Bürgergeldes bei sozial widrigem Verhalten
Das Jobcenter kann Bürgergeld zurückfordern, wenn die Hilfebedürftigkeit “selbst herbeigeführt” wurde. Das Jobcenter hat in diesem Fall einen Erstattungsanspruch hinsichtlich der gezahlten Leistungen. Es geht dann nicht nur um den Regelsatz oder die Miete, sondern auch um die Beiträge zur Krankenversicherung.
Beispiele für sozialwidriges Verhalten sind folgende Tatbestände:
- Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses ohne wichtigen Grund.
- Verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers.
- Verkauf von Eigentum unterhalb des Marktwertes.
- Unterlassen der Mietzahlung
- Eigenkündigung des Ausbildungsverhältnisses oder Provokation der Kündigung durch den Arbeitgeber
- Verschwendung von Vermögen
Bagatellgrenze bei Rückforderungen
§ 40 Abs1 S. 3 SGB II (Bürgergeld Gesetz) bestimmt eine Bagatellgrenze von 50 Euro für Rückforderungen. Wenn der Rückforderungsbetrag diese Grenze nicht erreicht, so verzichtet das Jobcenter auf die Rückforderung der zu Unrecht gezahlten Geldsumme.