Bürgergeld: Ab dem 1.7.2023 150 Euro Bonus für Weiterbildung sichern

Die neue Regelung des Bürgergeldes legt großen Wert auf die Förderung von Weiterbildung. Die Bundesregierung hat das Ziel eines „Jahrzehnts der Weiterbildung“ ausgegeben. Im Gegensatz zu Hartz IV steht nicht mehr die schnelle Vermittlung in Arbeit im Vordergrund. Stattdessen sollen Anreize geschaffen werden, um gezielt abschlussbezogene Weiterbildungsmaßnahmen zu absolvieren. Hierzu gibt es einen Bürgergeld-Bonus von 75 Euro sowie ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro pro Monat. Wir geben Informationen darüber, wer Anspruch auf das Weiterbildungsgeld hat, ab wann es ausgezahlt wird und ab welchem Zeitpunkt es genutzt werden kann.

Bürgergeld Bonus – Weiterbildungsgeld

Das Bürgergeld stellt eine grundlegende finanzielle Unterstützung dar, die Arbeitsuchenden zugutekommt. Ab dem Jahr 2023 wird dieses Angebot allen Personen zugänglich gemacht, die zuvor für Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld berechtigt waren – ohne, dass ein neuer Antrag gestellt werden muss. In Sachen Bildungsförderung gibt es nun zwei neue Optionen: Einerseits den Bürgergeld-Bonus, welcher monatlich mit 75 Euro unterstützt wird. Andererseits das Weiterbildungsgeld, welches mit 150 Euro pro Monat gefördert wird.

Weiterbildungsgeld

Ab Juli 2023 werden Bürgergeld-Empfänger, die an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen, monatlich mit einem Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro unterstützt. Das neue Bürgergeld-Gesetz sieht vor, dass auch Teilnehmer, die bereits vor dem 1.7.2023 mit ihrer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung begonnen haben, Anspruch auf das Weiterbildungsgeld haben. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass das Weiterbildungsgeld ausschließlich für berufsabschlussbezogene Weiterbildungen gezahlt wird. Eine berufliche Nachqualifizierung, die darauf abzielt, einen Berufsabschluss nachträglich zu erwerben und auf bereits vorhandenen Kompetenzen aufbaut, gilt als abschlussbezogen. Es ist somit ein großer Schritt in Richtung beruflicher Weiterbildung und Karriereplanung für Bürgergeld-Empfänger.

Wie lange wird das Weiterbildungsgeld gezahlt?

Das Weiterbildungsgeld kann bis zu drei Jahre ausgezahlt werden, wenn die Bildungsmaßnahme einen Berufsabschluss erfordert. Im Vergleich zur alten Hartz IV-Regelung bedeutet dies eine Verlängerung um ein Jahr.

Bürgergeld-Bonus

Ab Juli 2023 erhalten Empfänger des Bürgergeldes einen zusätzlichen monatlichen Bonus in Höhe von 75 Euro, wenn sie an förderlichen Maßnahmen teilnehmen, die langfristig ihre Jobchancen verbessern. Durch den Erwerb neuer Fähigkeiten und Kenntnisse im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen können Beschäftigungsmöglichkeiten nachhaltig gesteigert werden und dadurch der Bonus ausgelöst werden. Diese Chance sollten Sie nutzen, um Ihre Karrierechancen zu erhöhen und finanziell zu profitieren. Ergreifen Sie die Gelegenheit, um Ihre Zukunft erfolgreich zu gestalten.

Tipp:

Die 75 Euro erhalten sie anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf.

Was ist die Weiterbildungsprämie?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, um finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen zu erhalten. Dabei spielen das Weiterbildungsgeld sowie die Weiterbildungsprämie eine wichtige Rolle. Letztere wird Ihnen gewährt, wenn Sie eine Fortbildung absolvieren, die zu einem anerkannten Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt. Meist handelt es sich hierbei um eine Umschulung, welche auch gerne als Umschulungsprämie bezeichnet wird. Wenn Sie erfolgreich eine Zwischenprüfung ablegen, erhalten Sie eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro. Bestehen Sie zusätzlich die Abschlussprüfung, erhöht sich die Prämie sogar auf 1.500 Euro. Allerdings ist es wichtig, dass Sie nach Ihrer Umschulung oder Nachqualifizierung einen Nachweis über das erfolgreiche Bestehen bei Ihrem Kostenträger einreichen. Insgesamt stehen Ihnen bis zu 2.500 Euro an Förderung zur Verfügung.

1 Gedanke zu „Bürgergeld: Ab dem 1.7.2023 150 Euro Bonus für Weiterbildung sichern“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Wissen Sie die Bedingungen unter welchen man den Bürgergeldbonus ausgezahlt bekommt? Steht einem der Bonus auch zu wenn man bei einer Fernschuhle an einem staatl. geprüften Fernlehgang teilnimmt? Oder ist der Bonus wieder nur an Maßnahmen die über die Jobcenterfachkraft vermittelt werden gekoppelt? (Das würde ich dann nicht in Anspruch nehmen, weil ich das Gefühl der Unselbstständigkeit hätte, also wie ein Kind an die Hand genommen zu werden). Ich hatte zu dem Thema bereits einen Termin, bei dem mir von einer JobCenter – Fachkraft gesagt wurde, dass sie während ihrer Ausbildung auch kein Geld vom Staat bekommen hätte, danach las sie mir am Telefon Gesetzestexte aus dem SGB2 vor, die ich nicht verstehen konnte. Nun möchte ich mich deshalb nicht mehr vom JobCenter dazu beraten lassen, da der Termin sehr unerfreulich war und ich keine
    weiterführenden Information bekam. Meine Frage wäre, ob ich mich zu einem Weiterbildungslehrgang bei einer Fernschule anmelden kann (Selbstzahlung) und nach einreichen der Teilnahmebedingung beim JobCenter Anspruch auf den 75 Euro Bonus habe. Vielen Dank wenn Sie dazu eine Info geben könnten.

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