Bürgergeld: Klassenfahrt kostet Geld – Jobcenter zahlt

Familien mit Kindern haben es in Zeiten der Inflation schwer: Nur wenig Geld findet sich in der Haushaltskasse ist. Insbesondere alleinerziehende Mütter oder Väter haben neben der Kindererziehung und Kinderbetreuung nicht die Zeit, einen Vollzeitjob auszuüben, mit dem der eigene Lebensunterhalt abgesichert werden kann. Kommen plötzlich Sonderausgaben, etwa eine Klassenfahrt auf die Eltern zu, so fragt sich Mutter oder Vater, ob sue das Kind daran überhaupt teilnehmen lassen sollen. Geld für eine Klassenfahrt – wir erklären, wie man es beim Jobcenter beantragen kann.

Bildung und Teilhabe

Teilnehmen an einer Klassenfahrt – das ist Teilhabe am Leben, am Leben der Klassengemeinschaft. Kein Kind soll benachteiligt und abgehängt werden. Eltern sollen nicht darüber nachdenken müssen, ob sie ihr Kind an einer Klassenfahrt teilnehmen oder zu Hause lassen, weil nicht genügend Geld vorhanden ist. Der Gesetzgeber hat die sogenannten Leistungen für Bildung und Teilhabe geregelt. Erfasst wird davon auch das Geld für die Klassenfahrt, das Geld für einen Schulausflug. Es geht um die Teilhabe am Leben, an der Gemeinschaft.

Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Eltern, die Bürgergeld beziehen oder Wohngeld oder Kinderzuschlag haben für ihre Kinder einen Anspruch auf die Leistungen für Bildung und teilhabe. Sie können den Nachweis für die Kosten der Klassenfahrt, den sie von der Schule erhalten, beim Jobcenter einreichen.

Zu den Einzelheiten der Leistungen für Bildung und Teilhabe gibt es eine detaillierte Infoseite. Informieren Sie sich hier: Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Antrag auf Kostenübernahme für die Klassenfahrt – wie?

Die Übernahme der Kosten für die Klassenfahrt kann man beim örtlichen Jobcenter beantragen. Es ist kein förmlicher Antrag erforderlich. Man muss also keine Formular ausfüllen und einreichen. Es genügt, wenn man die Zahlungsaufforderung der Schule hinsichtlich der Klassenfahrt mit der Kostenaufstellung für die Klassenfahrt beim Jobcenter einreicht und beantragt, die Kosten für die Klassenfahrt zu übernehmen. „Hiermit beantrage ich die Übernahme der Kosten für die Klassenfahrt meines Kindes . Ansliegend die Schulbescheinigung.“

Dieser kurze Antrag ist ausreichend.

Möglich ist es auch, sich per Email an das Jobcenter zu wenden – oder digital auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Zusammenfassung: Kostenübernahme für Klassenfahrt

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

Bezieher von Bürgergeld, von Kinderzuschlag oder Wohngeld können die Übernahme der Kosten für die Klassenfahrt des Kindes beim Jobcenter beantragen.

Es geht dabei um Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket.

Der Antrag auf Kostenübernahme für die Klassenfahrt des Kindes muss beim Jobcenter eingereicht werden. Das ist formlos möglich, also auch online oder per Mail.

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